Kaum ist der Landratswahlkampf herum, in dem das Thema „Zukunft der Flüchtlingsunterkünfte“ zum Wahlkampfthema wurde, ist zumindest der ULI keine Zeitungsberichterstattung oder sonstige Verlautbarung hierzu mehr aufgefallen. Das öffentliche Interesse daran, wie die bislang dezentrale Unterbringung der hier bei uns lebenden Geflüchteten gehandhabt werden wird, besteht jedoch weiter.

Bürgerengagement für das Gemeinwohl setzt ausreichende Bürgerinformation voraus. In diesem Sinne hat die ULI folgende Informationen recherchiert:

Die Handhabung der Trägerschaft der Flüchtlingsunterkünfte ist auch nach der Bürgermeisterdienstversammlung vom 20. Januar 2017 nicht abschließend entschieden.

Der Kreistag hat zwischenzeitlich eine Ausgleichszahlung beschlossen, als Teil des Kreishaushaltes für 2017. Eine Entscheidung darüber, wie die entsprechende Summe auf die Kommunen verteilt wird, ist jedoch noch nicht gefallen.

Der Kreis hat konkrete Vorschläge dazu unterbreitet, welche der bestehenden Flüchtlingsunterkünfte er übernehmen will. Dem steht eine Liste von Unterkünften gegenüber, die die Kommunen explizit benannt haben, um sie nicht in die Trägerschaft des Kreises überführen zu lassen.

Bis auf weiteres darf somit davon ausgegangen werden, daß es entsprechend fallweise Einigungen zwischen dem Kreis und den einzelnen Kommunen geben wird, keine allgemeingültige Lösung. Ein nächster Gesprächstermin für dahingehende Entscheidungen von Kreis und Bürgermeistern ist allerdings noch nicht terminiert worden (Stand: 15. Februar 2017).

 

Hinsichtlich der Idsteiner Unterkünfte war Ende vergangenen Jahres kommuniziert worden, daß womöglich 27 hier lebende Geflüchtete in die Tannenwaldklinik Bad Schwalbach umziehen müßten. Dies sei jedoch lediglich eine Planungsgröße; bisher sei dorthin niemand aus Idstein umgezogen. Die zuständige Idsteiner Behörde hat auf Rückfragen der ULI die Notwendigkeit und den Willen bestätigt, eine optimale Auslastung der Unterkünfte sicherzustellen.

Hierbei werden natürlich auch individuelle Bedürfnisse der Flüchtlinge im Rahmen der allgemeinen Möglichkeiten mit einbezogen“, versicherte Jörg Jansen, Leiter des Amtes für Soziales, Jugend und Sport. „Grundsätzlich sind wir als Stadt Idstein auch weiterhin an einer dezentralen Unterbringung interessiert und wollen, soweit möglich, eine Integration der Flüchtlinge in das städtische Gemeinschaftsleben unterstützen.“

Wie die Situation gehandhabt werden wird, hängt sicherlich auch von der einen großen Unwägbaren ab: der Entwicklung der Flüchtlingssituation im weiteren Verlauf des Jahres.

Damit kann auch der designierte Landrat Frank Kilian keine verläßlichen Aussagen machen, wie er mit der kurz- und mittelfristigen Situation umgehen wird, wenn er Anfang Juli sein Amt antritt. Dies wird ein Stück weit auch vom dann aktuellen Stand und prognostizierten Verlauf der Flüchtlingszahlen und -situation abhängen.

Pauschale des Landes an die Kommunen für Unterbringung und Betreuung:

  • bleibt unverändert bis 2020
  • Höhe: ortsabhängig

Eckpunkte der Vereinbarung zw. Kreis und Kommunen von 2014:

  • ca. 50% der Unterbringung durch Kommunen
  • gemäß Verteilungsschlüssel
  • gg. Pauschale pro Tag und Geflüchtetem (reduziert seit 2017)

Eines hat Kilian der ULI gegenüber aber jetzt schon bestätigt; nämlich daß er Lösungsoptionen nur mit den Kommunen suchen und umsetzen wird, nicht gegen sie.

Die ULI erhofft sich von allen Entscheidungsträgern in Kreis und Kommunen, aber vor auch von den lokalen Medien, daß sie durch ausreichend zeitnahe und umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger die Arbeit all jener unterstützt, die im täglichen Engagement die Integration der hier bei uns lebenden Geflüchteten tatkräftig befördern.