ULI on Tour

Auf der Oberauroffer Kastanienwiese soll im Rahmen der Dorfentwicklung Idstein-West ein Mehrgenerationenplatz entstehen. Eine Boulebahn, ein variabler Ballsportbereich, ein Kombi-Klettergerät für Kinder und vieles mehr soll dort angeboten werden. Insgesamt ein rundes Angebot, dass darüberhinaus barrierefrei ist und ganzjährig zur Verfügung steht.

Als wir auf der Sitzung des Ortsbeirates Oberauroff am 14.11.2018 u.a. anderem erfuhren, dass am darauffolgenden Freitag eine Pflanzaktion anstand, haben wir uns sofort als Unterstützer gemeldet.

Um die Verkehrssicherheit für die Kinder zu erhöhen, sollten nun an besagtem Freitag umlaufend heimische Strauchgehölzpflanzungen ergänzend zu den vorhandenen Gehölzen erfolgen.

Jürgen Schnell (Ortsbeiratsmitglied und von seiten der Oberauroffer der Projektverantwortliche) erklärte uns, dass ca. 130 Pflanzen zum Einpflanzen bereit stehen. Matthias Jansen, Büro für Freiraumplanung aus Bad Camberg, stünde uns mit Rat und Tat zur Seite.

Die Pflanzaktion ist Teil der Eigenleistungen der Oberauroffer für die Erstellung des MG-SAP (=Mehrgenerationen-Spiel- und Aufenthaltsplatz – dolle Abkürzung).

Und so standen wir am Freitag Punkt 13.00 Uhr mit acht weiteren Mitpflanzerinnen und -pflanzern am Rande der Kastanienwiese; bewehrt mit Spaten, Arbeitshandschuhen, Gießkannen, Garten- und Astscheren, Spitzhacken und Schubkarren. Aber nicht nur das, es gab noch Kaffee und einen von Andrea Bernhardt frisch gebackenen sehr leckeren Kuchen.

Die Dankesworte von Jürgen Schnell beschreiben kurz und treffend unsere Aktion, diesen wir schließen uns zu 100% an und bedanken uns, dass wir als Kernstädter mitpflanzen durften.

Ich möchte mich bei Euch allen noch einmal ganz herzlich für die gelungene Pflanzaktion auf unserem zukünftigen MG-SAP bedanken.

Euer Engagement, Euer Zupacken und das freundliche Miteinander Umgehen waren schon beeindruckend und hat, denke ich, allen Beteiligten sehr viel Spaß gemacht.

Besonderen Dank gilt Herrn Jansen, der uns mal zeigte, wie richtig und mit Anwachsgarantie Sträucher gepflanzt werden und Andrea für den wirklich lecker schmeckenden Kuchen und Peter, der für den Kaffee sorgte.

Ich hätte nicht gedacht, dass wir die „Ehrenamtsbauaktion“ (Quelle: Herr Jansen…, was für ein Wort…) innerhalb von 2,5 Stunden schaffen! Da haben wir aber einen Schlag reingehauen.
Alle Achtung!

Jürgen Schnell

Hier noch ein paar Impressionen:

Klare Wahlempfehlung

Am 28. Oktober 2018 wählen wir in Hessen nicht nur einen neuen Landtag, sondern parallel dazu stimmen wir per Volksabstimmung über insgesamt 15 Änderungen der Hessischen Verfassung ab. Das sind die einzelnen Punkte:

Aus den 15 gleichermaßen wichtigen vorgeschlagenen Verfassungsänderungen möchten wir auf eine Verfassungsänderung besondere Aufmerksamkeit legen.

Unabhängigkeit des Rechnungshofs

Worum geht es hierbei?

Die Ziele:

Befugnisse des Hessischen Landesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsprüfung klar festlegen 

Unabhängigkeit der Mitglieder des Rechnungshofs unterstreichen

Definition der Aufgabe des Rechnungshofs: Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung, sorgfältige Prüfung der hessischen Steuereinnahmen und -ausgaben

Mit der Neufassung des Artikels 144 sollen die Aufgaben des Rechnungshofs genauer ausformuliert werden. Als externe Finanzkontrollinstitution prüft der Rechnungshof die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Wie genau seine Befugnisse sind, soll nun verankert werden.

Zudem soll die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Rechnungshofs betont werden. Die Mitglieder des Rechnungshofs dürfen nicht an Weisungen gebunden sein und müssen ihre Prüfungen unbeeinflusst durchführen können.

Änderungsvorschlag für den Artikel 144:

(Änderung und Streichung gefettet)

(1) Die Rechnungen über den Haushaltsplan werden vom Rechnungshof geprüft und festgestellt. Der Rechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die Rechnungen über den Haushaltsplan und stellt diese fest.“

Wir begrüßen es außerordentlich, daß in Hessen die Unabhängigkeit des Rechnungshofes besonders gestärkt werden soll. Damit bleiben uns hoffentlich (Bundes-)Verhältnisse erspart, wie sie durch die im Juni 2013 beschlossenen Änderung der Bundeshaushaltsordnung § 96 Absatz 4 hinsichtlich der Transparenz der Finanzen der Fraktionen ermöglicht wurden.

Weiterführende Details und Informationen dazu können Sie im nachfolgenden Correctiv-Artikel vom 11.12.2017 von Tania Röttger nachlesen.

CORRECTIV
Recherchen für die Gesellschaft

Der Hessische Rechnungshof

prüft, berät und informiert. Dabei geht es uns nicht darum etwas oder jemanden zu kritisieren, sondern in Zukunft Schäden für das Land zu vermeiden.

Unsere Aufgaben lassen sich grob in drei Funktionen zusammenfassen:

  • Prüfen
  • Beraten
  • Informieren

Dabei lässt sich festhalten, dass wir über Zeit und Art einer Prüfung allein entscheiden. Das Ziel ist, einen aussagekräftigen Überblick über die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu gewinnen und prüfungsfreie Räume zu vermeiden. Prüfungsmaßstäbe sind Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Wir gehen bei der Auswahl unserer Prüfungsthemen risikoorientiert vor, das heißt wir setzen Schwerpunkte und prüfen dort, wo das Risiko für das Land am größten ist.

Hinsichtlich der Ergebnisse unserer Prüfungen haben wir keine Vollzugsgewalt, das bedeutet, wir können unsere Empfehlungen nicht selbst umsetzen. Wir müssen deshalb Landtag und Landesregierung mit Sachargumenten überzeugen.

Dabei sehen wir unsere primäre Aufgabe nicht darin, Mängelrügen zu erteilen. Vielmehr soll mit den Ergebnissen der Prüfung aufgezeigt werden, wie in Zukunft Schäden für das Land vermieden werden können. Ziel unserer Tätigkeit ist es einerseits, durch Erfolgskontrollen die Effektivität und Effizienz des staatlichen Handelns zu erhöhen. Andererseits machen wir auch Verbesserungsvorschläge zur Organisation der Verwaltung, sodass die von Bürgerinnen und Bürgern erwarteten Leistungen des Staates zu möglichst geringen Kosten erbracht werden können. Hiervon profitieren die geprüften Stellen, der Landeshaushalt und nicht zuletzt auch der Steuerzahler.

 

Wir prüfen

  • Verwaltungen, Landesbetriebe und Sondervermögen sowie die Betätigung des Landes bei privatrechtlichen Unternehmen, an denen es beteiligt ist, wie z. B. Fraport AG, Messe Frankfurt GmbH.
  • Landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) einschließlich der Landesunternehmen in dieser Rechtsform.
  • Stellen außerhalb der Landesverwaltung, sofern sie Mittel des Landes erhalten (insbesondere Zuwendungen) oder Landesvermögen verwalten.

Bei der Umstellung des Landeshaushalts von der Kameralistik auf die kaufmännische Rechnungslegung, bei der Hessen gewissermaßen eine Vorreiterrolle spielte, waren wir als Rechnungshof von Beginn an Begleiter der Landesregierung. Daraus resultiert auch unsere Aufgabe, die Jahresabschlüsse der obersten Landesbehörden festzustellen.

 

Wir beraten

  • Parlament und Fraktionen
  • Landesregierung.

Die Entscheidung über die Umsetzung unserer Vorschläge ist Aufgabe der politisch Verantwortlichen, genauer gesagt des Parlaments und der Landesregierung. Wir respektieren hierbei die politischen Entscheidungen. Die Voraussetzungen solcher Entscheidungen sowie deren Auswirkungen auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung sind allerdings nachprüfbar, sodass unsere Prüfungsergebnisse Entscheidungshilfen für die Politik darstellen.

 

Wir informieren

Mit den jährlich dem Landtag vorzulegenden Bemerkungen informieren wir sowohl das Parlament als auch die Öffentlichkeit über ausgewählte Prüfungsergebnisse. Sie sind Grundlage für das Verfahren zur Entlastung der Landesregierung durch das Parlament. Daneben wenden wir uns mit wichtigen Prüfungsergebnissen auch unmittelbar an Parlament und Landesregierung. Die Bemerkungen sind aber auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger hier jederzeit online verfügbar. Daneben informieren wir durch Fachvorträge und Aufsätze sowie durch Seminare und Diskussionsrunden.

Quelle: Hessischer Rechnungshof

Fragen an den OBR: Hessenforst

Fragen an den OBR: Hessenforst

Unsere Anfrage an den Ortsbeirat Idstein-Kern vom 16. Oktober 2018.

Eingereicht zur OBR-Sitzung vom 16. Oktober 2018

Nachgefragt an den OBR-Sitzungen vom 29. Januar 2019 und 28.05.2019

Fragen an den OBR: GENAU-Lotterie

Fragen an den OBR: GENAU-Lotterie

Unsere Anfrage an den Ortsbeirat Idstein-Kern vom 14. Oktober 2018.

Eingereicht zur OBR-Sitzug vom 16. Oktober 2018

Nachgefragt an den OBR-Sitzungen vom 29. Januar 2019 und 28. Mai 2019.

Kommentar zu den wiederkehrenden Strassenbeiträgen

Christian Herfurth, aktueller Bürgermeister Idsteins, nutzt offenbar das Thema „Wiederkehrende Straßenbeitragssatzung“, um den Wahlkampf um sein aktuelles Amt zu eröffnen. Schließlich sind es nur noch 11 Monate, bis er am 01. September 2019 in seine zweite Amtsperiode gewählt werden möchte.

Das nimmt die ULI zum Anlass, seine aktuellen Ein- und Auslassungen – wie von der Idsteiner Zeitung (IZ) am 11. Oktober kolportiert – zu kommentieren und dabei die Historie „Straßenbeiträge“ einmal kurz Revue passieren zu lassen.

Herfurth wurde am 22. September 2013 ins Bürgermeisteramt gewählt und übernahm die Amtsgeschäfte am 14. Januar 2014. Bevor er zu diesem Zeitpunkt auf Verwaltungsseite die Geschäfte der Stadt Idstein übernahm, war er seit 1998 politisch mit Gestaltungsmacht ausgestattet, als Stadtverordneter für die CDU.

Anders ausgedrückt:
Die wiederkehrenden Straßenbeitragssätze der Stadt Idstein stellte Herfurth nicht vor dem Satzungsbeschluss im Dezember 2013 als Stadtverordneter oder als designierter oberster Verwaltungschef auf den Prüfstand. Er tat dies auch nicht in über vier Jahren seit Übernahme des Bürgermeisteramtes, auch nicht im Zuge der Erstanwendung der Satzung in Niederauroff im Jahre 2017. Nein, erst nach der kommunikativ völlig missratenen Ankündigung der Zahlungsbescheide, die Anfang August 2018 an Immobilieneigentümer in Idstein-Kern versandt wurden und eine Welle von Unmutsbezeugungen und Protesten auslösten, wird das Thema in der öffentlichen Diskussion angefasst.

Hierbei Begriffe wie „Schnellschüsse vermeiden“ zu bemühen, erscheint unangemessen  – vor allem angesichts der Vorgeschichte von über sechs Jahren, in denen Herfurth an Schlüsselstellen in Politik und Verwaltung bereits genügend Gelegenheit gehabt hätte, umsichtig das Thema zu durchdenken. Statt dessen wird, beim ersten – nur durch ungenügende verwaltungsseitige Kommunikation selbstverschuldeten – Aufschrei der demnächst Betroffenen eine angebliche „Dringlichkeit“ einer „Evaluierung“ künstlich herbeigeredet.

Was hier sinnvollerweise evaluiert werden soll, nachdem seit der Beschlussfassung in 2013 gerade mal ein Ortsteil (Niederauroff) überhaupt zur Kasse gebeten wurde, und zwar im Jahre 2017, könnte Herfurth sicherlich beantworten.
Der ULI zumindest erschließt es sich nicht, was hier schon evaluierungsfähig sein mag.

Worüber allerdings tatsächlich höchst dringlich nachgedacht werden muss, ist unstrittig: nämlich darüber, wie die  weiterhin mehr als kritische Haushaltslage Idsteins zunächst einmal konsolidiert werden kann. Die ULI wird mit großem Interesse verfolgen, wie im demnächst zu beratenden Haushalt 2019 die Mehreinnahmen von rund EUR 600.000 jährlich erwirtschaftet werden sollen, die alleine die Verpflichtungen aus der sog. HESSENKASSE fordern.

Unsere dahingehenden Denkanstöße aus dem März 2018.

Da erstaunt es nicht, was Herfurth schon zwischen den Zeilen zum Thema Straßenbeiträge ankündigt: Man will dem Kind im Zweifelsfalle schlicht einen anderen Namen geben. In der in Idstein ja sattsam bekannten uninspirierten „Lösung“ für alle Haushaltsprobleme sollen also einmal mehr die „allgemeinen Steuern und Einnahmen“ bemüht werden – und zwar auch, wie schon so oft, über die Stellschrauben „Grund- und Gewerbesteuer“.

Die Option „Einkommenssteueranteil“ (ESt-Anteil) nennt übrigens verklausuliert auch noch gleich den Grund dafür, daß in Idstein nicht nur Investoren-Bauwut statt sinnvoller und zukunftsfähiger Stadtplanung herrscht: Der ESt-Anteil ist auch der eigentliche Grund für den fehlenden Willen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – denn mit bezahlbarem Wohnraum kommen womöglich BürgerInnen in die Stadt, deren Beitrag zum ESt-Anteil  nicht der gewünscht höchstmögliche ist.

Da stellt sich dem aufmerksam-kritischen Geist schon die Frage, warum ein erhöhter Grundsteuerhebesatz verträglicher als wiederkehrende Straßenbeiträge von ca. 2,5 Cent/qm sein sollte – schlägt ein erhöhter Hebesatz doch mit großer Wahrscheinlichkeit aboslut höher zu Buche? Und warum sollte ein Gewerbetreibender über nochmals erhöhte Gewerbesteuersätze zur Sanierung von Straßen (und Gesamthaushalt) beitragen?

Die ULI stimmt völlig mit der Aussage des Bürgermeisters überein, dass „bei einer zukünftig konsolidierten Haushaltslage“ die wiederkehrenden Straßenbeiträge womöglich auch wieder abgeschafft werden können. Nur: Eine solche Situation ist aktuell nicht gegeben.

Populistisch angehauchtes Wahlkampfgeklingel hingegen ist billig und wenig hilfreich. Die wiederkehrenden Straßenbeiträge sind bis auf weiteres richtig und wichtig. Lassen wir uns nicht davon blenden, dass man sie laut Herfurth auch anders nennen kann.