Volkstrauertag – ein stiller Gedenkspaziergang.

Volkstrauertag – ein stiller Gedenkspaziergang.

Zwanzig interessierte Bürgerinnen und Bürger trafen sich am vergangenen Volkstrauertag vor dem Gerberhaus in Idstein. Ziel war es, derer zu gedenken, die verfolgt und getötet wurden, weil deren Leben wegen einer Krankheit oder Behinderung im nationalsozialistischen Deutschland als lebensunwert bezeichnet wurde.

Nach einigen einleitenden Worten zu den ca. 700 Euthanasie-Morden im Kalmenhof machte sich die Gruppe auf den Weg zur Gedenkstätte im Veitenmühlenberg. Ein kurzer Halt am alten Krankenhaus, mit der Kinderfachabteilung in den beiden oberen Etagen, wurde eingelegt. Dort wurden in der Zeit von 1939 bis 1945 Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen ermordet. Aber darüber hinaus wurden, wie am Beispiel von Ruth Pappenheimer aufgezeigt, auch Menschen getötet, die sich nicht in die nationalsozialistische Ideologie einpassen liessen.

Für alle diese Menschen wurde an der Gedenkstätte ein Kranz niedergelegt und eine Kerze entzündet.

Wie sehr das Thema die Teilnehmer berührte, zeigten die anschließend noch eine ganze Weile zusammenstehenden Gesprächsgruppen. Wie sich im Gesprächsverlauf zeigte, ist das Leben von zwei Teilnehmern des Gedenkspazierganges eng mit dem Kalmenhof verknüpft. Jetzt, im Alter, wird der Wunsch nach Klärung dringlich.

Weitere Informationen bietet die Webseite Kalmenhof-Gedenken.de an, insbesondere zur Lage des Gräberfeldes, welches vermutlich weitaus größer ist, als die jetzige Gedenkstätte vermuten lässt.

 

Beeindruckend – herzlichen Dank für die Teilnahme.

Volkstrauertag – eine Einladung.

Der Volkstrauertag wird bereits seit den 1920ziger Jahren und seit 1952 zwei Sonntage vor dem ersten Adventssonntag begangen und erinnert an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen. Er ist ein staatlicher Gedenktag und gehört zu den sogenannten stillen Tagen.

Die zentrale Gedenkstunde zum Volkstrauertag findet jeweils im Deutschen Bundestag statt. Eine Rede und ein Wort des Bundespräsidenten in Anwesenheit der Bundeskanzlerin, des Kabinetts und des Diplomatischen Corps ist üblich, ebenso die musikalische Gestaltung, das Spielen der Nationalhymne und des Liedes Der gute Kamerad.

Angelehnt an die Form der zentralen Gedenkstunde werden in allen Bundesländern und den meisten Städten und Gemeinden ebenfalls Gedenkstunden mit Kranzniederlegungen durchgeführt. Öffentliche Veranstaltungen sind am Volkstrauertag stark eingeschränkt. Das Sprechen des Totengedenkens durch den Bundespräsidenten wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahr 1952 eingeführt. (Quelle: Wikipedia.de)

Wie hält man es in Idstein mit dem Volkstrauertag?

Ein Blick in die Idsteiner Zeitung vom 28. Oktober diesen Jahres zeigt, daß einige Veranstaltungen am 19. November geplant sind. Gedenkfeiern, Andachten und Kranzniederlegungen an Ehren- und Kriegsdenkmälern in Idstein-Kern, Dasbach, Ehrenbach, Eschenhahn, Heftrich, Kröftel, Nieder-Oberrod, Oberauroff, Walsdorf und Wörsdorf.

Die aktuelle politische Entwicklung gemahnt uns weiterhin sensibel mit Erinnerung und Interpretation der Vergangenheit umzugehen. Das kommt auch im Text des Totengedenkens zum Ausdruck. Wir sind voller Hoffnung, daß die beiden beauftragten Historiker durch ihre Arbeit den vielen hundert Opfern des nationalsozialistischen Euthanasie-Programms im Idsteiner Kalmenhof ein Gesicht und damit ihre Würde wiedergeben..

Für die Idsteiner Stadtverordnetenversammlung ist der Kalmenhof mit seiner Geschichte ein bedeutender Teil der Idsteiner Stadthistorie. Dazu gehören auch die Unmenschlichkeiten und mörderischen Verbrechen, denen in der Nazi-Zeit auf diesem Gelände vermutlich über tausend Menschen, vor allem Kinder, zum Opfer gefallen sind. Die Möglichkeit des Gedenkens an die Ermordeten muss jetzt und in Zukunft stets in angemessener Weise sichergestellt sein …

Stadtverordnetenfraktionen von CDU, SPD, FWG, B90/Die Grünen und FDP

14. Juli 2016, Gemeinsamer Antrag

Das Totengedenken

„Wir denken heute an die Opfer von Gewalt und Krieg, an Kinder, Frauen und Männer aller Völker.
Wir gedenken der Soldaten, die in den Weltkriegen starben, der Menschen, die durch Kriegshandlungen oder danach in Gefangenschaft, als Vertriebene und Flüchtlinge ihr Leben verloren.
Wir gedenken derer, die verfolgt und getötet wurden, weil sie einem anderen Volk angehörten, einer anderen Rasse zugerechnet wurden, Teil einer Minderheit waren oder deren Leben wegen einer Krankheit oder Behinderung als lebensunwert bezeichnet wurde.
Wir gedenken derer, die ums Leben kamen, weil sie Widerstand gegen Gewaltherrschaft geleistet haben, und derer, die den Tod fanden, weil sie an ihrer Überzeugung oder an ihrem Glauben festhielten.
Wir trauern um die Opfer der Kriege und Bürgerkriege unserer Tage, um die Opfer von Terrorismus und politischer Verfolgung, um die Bundeswehrsoldaten und anderen Einsatzkräfte, die im Auslandseinsatz ihr Leben verloren.
Wir gedenken heute auch derer, die bei uns durch Hass und Gewalt gegen Fremde und Schwache Opfer geworden sind.
Wir trauern mit allen, die Leid tragen um die Toten, und teilen ihren Schmerz.
Aber unser Leben steht im Zeichen der Hoffnung auf Versöhnung unter den Menschen und Völkern,
und unsere Verantwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der ganzen Welt.“

Joachim Gauck

11. Bundespräsident (2012-2017), Totengedenken

Für die ULI ist es eine ihrer Kernaufgaben, eine integrative Stadtgesellschaft zu fördern. Dazu gehört aus unserer Sicht die aktive Einbindung der Menschen, die im Kalmenhof leben, in die Stadtgesellschaft sowie die Erinnerung wachzuhalten an die Vergangenheit des Kalmenhofs während des Nationalsozialismusses.

Diese vergangene Zeit zeigt uns bis heute, wozu Menschen fähig sind – sobald sich die wertebezogenen Rahmenbedingungen ändern.

Einladung*

Die Unabhängige Liste lädt ein zum Gedenken der durch nationalsozialistische „Euthanasie“ in der Kinderfachabteilung ermordeten Menschen.

19. November 2017 um 12.30 Uhr
Treffpunkt vor dem Gerberhaus auf dem Löherplatz

Von dort gehen wir zur Gedenkstätte im Veitenmühlenweg, um gemeinsam einen Kranz niederzulegen und ein paar Worte des Erinnerns und Gedenkens zu sprechen.

*Vorbehaltlich der Erteilung der erforderlichen Genehmigungen durch die Stadt Idstein und den Landeswohlfahrtsverband.

Einmal mehr: Ultranet

Einmal mehr: Ultranet

Zum jetzigen Zeitpunkt kann man eigentlich nur politisch für oder gegen das Ultranet, für oder gegen Erdverkabelung vs. oberirdischer Trassenführung sein. Ausreichend sachlich und wissenschaftlich begründbar ist jedoch im Moment weder die befürwortende noch die ablehnende Haltung.

Während es sicherlich nicht falsch ist, wenn die Betreiberfirma Amprion sagt, daß das Ultranet aus physikalischer und insgesamt technischer Sicht als ausgereift zu betrachten ist, so ist leider die Wissens- und Verständnislage hinsichtlich der womöglichen biologischen und physiologischen Auswirkungen auf die belebte und unbelebte Umwelt eine äußerst lückenhafte:

Es ist bislang völlig unzureichend untersucht und daher nicht ausreichend gut abschätzbar, wie sich zumal die an Gleichstromleitungen bildenden und vom Wind verblasbaren Ionenwolken auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzenreich auswirken. So entstehen durch Ionisierung z.B. chemische Verbindungen wie Ozon, die eingeatmet werden können. Veränderungen am Erbgut von Mensch, Tier und Pflanze sind ebenfalls denkbar, etwa DNA-Strangbrüche und andere Mutationsereignisse. Auch chronische Erkrankungen wie Demenz oder Parkinson, d.h. Erkrankungen des zentralen Nervensystems, unserem körpereigenen elektrischen Leitungssystem, gehören zu denjenigen Krankheitsbildern, die womöglich im Zusammenhang mit dem Ultranet stehen können. All dies ist noch nicht ansatzweise ausreichend untersucht und verstanden.

Gerade diese letztgenannten möglichen physiologischen Folgen müssen jedoch besonderes Augenmerk erfahren, da sich ihre Symptome nicht akut, sondern womöglich erst nach vielen Jahren und in nachfolgenden Generationen, etwa durch Vererbung eines womöglichen Erbgutschadens, zeigen. Umso wichtiger ist es, sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt in methodisch geeigneten Studien unter kontrollierten Versuchsbedingungen zu untersuchen, um eben nicht Jahre zu warten, bis das, was wir im Moment als unkontrollierten Feldversuch ansehen müssen, seine womöglich schädlichen Auswirkungen gezeitigt hat.

Dr. Birgit Anderegg

(Pressesprecherin Unabhängige Liste)
im Interview mit Radio FFH am 12.10.2017 in Wallrabenstein

War da noch was? – Ja …

Smart Grid und Smart Meter

Noch nie gehört oder vielleicht doch, aber nicht so richtig „abgespeichert“? So ergeht es den meisten Menschen, die sich diesem Thema annähern. Was bedeuteten diese Begriffe?

Intelligente Stromnetze (= Smart-Grids) kombinieren Erzeugung, Speicherung und Verbrauch. Eine zentrale Steuerung stimmt sie optimal aufeinander ab und gleicht somit Leistungsschwankungen – insbesondere durch fluktuierende erneuerbare Energien – im Netz aus. Die Vernetzung erfolgt dabei durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie dezentral organisierter Energiemanagementsysteme zur Koordination der einzelnen Komponenten.

Das bedeutet, dass in einem Smart-Grid nicht nur Energie sondern auch Daten transportiert werden, sodass Netzbetreiber in kurzen Abständen Informationen zur Energieproduktion und -verbrauch erhalten.

Bisher hatten die Netzbetreiber weder Kontrolle noch Kenntnis, wann und wo eine dezentrale Erzeugungsanlage Strom ins Netz einspeist. Wird der Anteil solcher „unkoordinierten“ Erzeuger zu hoch, steigt das Risiko von instabilen Netzzuständen.

Durch intelligente Vernetzung, Lastmanagement und Nachfrageflexibilisierung können somit eine effiziente Nutzung und Integration der erneuerbaren Energien sowie eine Optimierung der Netzauslastung erreicht werden.

 

Weitere Informationen kann man bei Wikipedia nachlesen.

Umwelt Bundesamt

Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem, das aus zwei Elementen besteht: Einem digitalen Stromzähler und einem Gateway, das die Datenübertragung ermöglicht. Das intelligente Messsystem ermittelt den Stromverbrauch und speichert die Daten. Der Messstellenbetreiber als das Unternehmen, das den Smart Meter installiert, betreibt und wartet, bereitet die Daten auf und übermittelt sie unter anderem an den Stromversorger und den Netzbetreiber.

Das Gateway ermöglicht die Datenübertragung in beide Richtungen – das System kann also auch Signale empfangen. Auf diese Weise könnten in Zukunft zum Beispiel elektrische Geräte in einem vernetzten Haushalt automatisch an- oder ausgeschaltet werden.

Das kann etwa sinnvoll sein, wenn Strom zu manchen Tageszeiten günstiger angeboten wird als zu anderen. Entsprechende, finanziell attraktive Tarife sind bislang aber kaum auf dem Markt. Das Messstellenbetriebsgesetz vom September 2016 sieht ab 2017 den Einbau von Smart-Meter-Geräten in privaten Haushalten verpflichtend vor. Messstellenbetreiber beginnen jedoch erst mit dem Einbau, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik den Startschuss dazu gibt. Dafür müssen mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen Smart Meter am Markt anbieten, die die sicherheitstechnischen Anforderungen des Gesetzes erfüllen.

Verbraucherzentrale

Wie diese Punkte zusammenspielen, welche Risiken damit einhergehen, welcher Nutzen entsteht und vor allem was das für Datenschutz und -sicherheit bedeutet, darauf gehen wir in einem separaten Blogbeitrag ein – da wir uns deswegen bei der Verbraucherzentrale, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie der Bundesnetzagentur informieren wollen.

Eines kann man aber jetzt schon festhalten:

Man kann dem Einbau intelligenter Messsysteme nicht widersprechen und muss dem Monteur Zutritt zum Zähler gewähren.

„Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen wird durch das geltende Recht gewährleistet“

Hendrik Hoppenstedt äußerst sich ebenfalls auf Nachfrage zum Ultranet.

Sehr geehrte Frau […],

vielen Dank für Ihre E-Mail mit der Sie mir Ihre Bedenken im Hinblick auf gesundheitliche Auswirkungen durch die geplante Stromleitung Ultranet mitteilen. Ich kann grundsätzlich gut verstehen, dass Sie als Anwohnerinnen einen möglichst großen Abstand zu einer Stromtrasse haben möchten, weil Sie sich dann besser vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt fühlen.

Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen wird durch das geltende Recht gewährleistet. Ziel der Gesetze zum Stromnetzausbau ist eine für Mensch und Umwelt möglichst schonende Trassenführung. Die Bundesnetzagentur als unabhängige Genehmigungsbehörde hat insbesondere auch die von Ihnen angesprochenen möglichen Auswirkungen von Stromleitungen auf der elektrischen und magnetischen Felder im Blick. Sie hat dazu bereits frühzeitig Gutachten in Auftrag gegeben und wird deren Ergebnisse bei den jeweiligen Genehmigungsentscheidungen berücksichtigen.

Das Besondere beim sog. Ultranet ist die geplante Nutzung bereits vorhandener Freileitungen. Dadurch werden zur Realisierung nur vergleichsweise geringe bautechnische Maßnahmen erforderlich sein, d.h. die Mitnutzung hat eine deutlich geringere Eingriffsintensität als im Falle der Errichtung neuer Erdkabel.

Weil das Bundesfachplanungsverfahren das Vorhaben Ultranet schon weit fortgeschritten war und um zügig Erfahrungen mit der Hybridtechnologie zu sammeln, hat sich der Bundesgesetzgeber dazu entschieden, dass das Vorhaben nicht generell erdverkabelt werden soll. Gegen eine Verkabelung sprechen netzbetriebliche Gründe. Es ist nämlich vorgesehen, die Stromkreise im Falle der Nichtverfügbarkeit des Gleichstrombetriebs mit Drehstrom zu betreiben. Das wäre bei Erdverkabelung nicht möglich, da die Erdkabelsysteme für Dreh- und Gleichstrom jeweils nicht umgekehrt nutzbar sind. Das bedeutet aber auch, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die möglichen Umweltauswirkungen sowohl für den geplanten Regelbetrieb in Gleichstromtechnik als auch für den zeitweise vorgesehenen Drehstrombetrieb zu ermitteln sind.

Sie werden Ihre Bedenken im Rahmen der laufenden Bundesfachplanung und im späteren Planfeststellungsverfahren jeweils bei der vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung einbringen können, sodass Sie sich darauf verlassen können, dass Ihre Interessen als Anwohnerinnen berücksichtigt werden.

Die CDU-Kreistagsfraktion im Landkreis Rheingau-Taunus hat sich übrigens im April dieses Jahres in einer Resolution ausdrücklich für eine anwohnerfreundliche und siedlungsverträgliche Trassenführung des Ultranet von Osterath nach Philippsburg ausgesprochen. Die Spielräume innerhalb des breiten Trassenkorridors sollen danach bestmöglich genutzt werden, um im Rahmen alternativer Trassenvarianten hinreichende Abstände zu bebauten Gebieten einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hendrik Hoppenstedt

MdB, stv. Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, CDU

Die ULI stellt diese Antwort der Aussage Hoppenstedts zu seiner Sicht der christlichen Verantwortung gegenüber, in der er sich gerade bei Thema Stromtrassen und Erneuerbare Energien sieht:

 

 

Da fragen wir uns schon, wie die Ziele der Energiewende mit dem Ultranet vereinbar sind, das mindestens bis 2025 fossilen Braunkohlestrom und eben keinen Strom aus Erneuerbaren Energien transportieren wird.

Und wir fragen uns auch, warum fehlende Akzeptanz bei der Südlink-Trasse zum von Hoppenstedt positiv hervorgehobenen Erdverkabelungs-Vorrang führt; nicht jedoch beim Ultranet.

Und schließlich und am wichtigsten:
Einerseits bewertet Hoppenstedt die Südlink-Erdverkabelung als positiv da landschaftsschonend. Gleichzeitig aber erscheint es ihm offenbar als unproblematisch, daß selbst das Bundesamt für Strahlenschutz rät, zunächst die unzureichende Datenlage zu möglichen Risiken der Hybridmast-Technologie (Ultranet) dergestalt zu verbessern, daß belastbare Aussagen zum womöglichen Ultranet-Einflußsondern auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzenwelt getroffen werden können.

Von Hoppenstedt jedoch kein Wort dazu, daß das Ultranet bereits vor derartigem Erkenntnisstand  auf Hybridmasten möglich sein soll, sogar ohne jedweden Mindestabstand z.B. von Wohnbebauung. – Hier konstatiert die ULI zumindest Realitätsferne und fehlende Konsistenz der politischen Aussage und Verantwortlichkeit.