In den Idsteiner Gremien gilt auch nach der hessischen Landtagswahl:
kein Ende der Debatte um die wiederkehrenden Straßenbeiträge

Für die gemeinsame Umlage von 65% der ab 2014 tatsächlich angefallenen Kosten für grundhafte Straßensanierungen (und nur für diese) zahlen Immobilienbesitzer ca. €0,025/qm und Jahr. Bei einem 500qm-Grundstück entspricht das  etwa € 1,00 pro Monat, ist also eine sozialverträgliche Abgabe im Sinne des Solidarprinzips. Die restlichen 60% der Kosten verbleiben weiterhin bei der Stadt.

Der pro Abrechnungsjahr gültige Beitragssatz wird erst nach Ende und Abrechnung einer jeden Baumaßnahme errechnet. Damit ist sichergestellt, daß die Summe aller Abgabebeträge cent-genau der tatsächlich erbrachten Leistung entspricht. Es gibt keine Überhangbeträge, die in andere Budgets versickern könnten.

Das ist, wie CDU-Fraktionsführer Peter Piaskowski völlig zu Recht unterstrich, ein wichtiger Transparenzaspekt, mit dem sich die wiederkehrenden Straßenbeiträge signifikant von ihrer Alternative absetzen: Eine Finanzierung über erneute Anhebung der Grundsteuer B und/oder der Gewerbesteuer erfolgt immer prospektiv, ist damit nicht präzise kalkulierbar (d.h. wird im Zweifelsfall zu hoch erhoben werden oder zu Nachforderungen führen) und kann als Geldstrom zudem nicht mehr Budget- und maßnahmengenau nachverfolgt werden.

Daß Piaskowskis Parteifreund Bürgermeister Christian Herfurth offenbar dennoch die gerade beschlossene Evaluierung der Satzung nicht ergebnisoffen führen will, sondern „sich dafür [einsetzt], künftig auf die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen zu verzichten“ (s. Idsteiner Zeitung vom 22. November 2018), liegt vermutlich daran, daß er den Kampf um seine Wiederwahl 2019 eröffnet hat. Da machen sich populäre Aussagen gut, auch wenn sie politische Beschlüsse wie die Evaluierung marginalisieren.

Vor allem aber: Herfurth drückt sich mit solchen Aussagen davor, der Öffentlichkeit zu sagen, wer die Zeche denn dann zahlen soll, wenn die Straßenbeiträge wieder abgeschafft werden sollten.

Auch IZ-Redakteur Volker Stavenow stößt am 14. November 2018 in dasselbe Horn, wenn er meint, alle seien Straßennutzer, also sollten alle zahlen. Soll das wirklich weniger „ungerecht“ sein? Sollen Straßennutzer, die per Kfz nach Idstein pendeln oder zum Einkaufen fahren, etwa per Maut an der grundhaften Sanierung beteiligt werden? Nutzen Fußgänger die Straßen wirklich in vergleichbar starkem Maße ab wie Autofahrer? Und seit wann treffen Grund- und Gewerbesteuer alle Idsteinerinnen und Idsteiner, wie Stavenow suggiert?

Auch seine Gedankengänge, verbunden mit dem Schrei nach vermeintlicher Gerechtigkeit, sind viel zu kurz gegriffen und verschweigen die Kehrseite der Medaille. Denn so viel ist klar: Wer immer wieder Investitionsfehlbeträge über Grund- und Gewerbesteuern eintreibt, fügt dem Standort Idstein für Handel und Gewerbe sehenden Auges nachhaltig massiven Schaden zu.

Umso mehr erstaunt es, daß gerade die FDP diejenige Partei ist, die sich vehement gegen die gerade erst 2016 eingeführten Straßenbeiträge stemmt. Hiermit schadet die FDP ihrer einstigen Stammklientel, nämlich Mittelständlern, Gewerbetreibenden und Selbständigen, aber letztlich auch allen, die man vordergründig zu entlasten versucht: Auch die privaten Immobilieneigentümer müssten bei einer Alternativfinanzierung über Grundsteuer B natürlich wieder in die Tasche greifen, nur unter anderem Namen und bei verringerter Transparenz und Abrechnungsgenauigkeit.

Derart populistische Emotionalisierung von politisch Notwendigem kann zwar machtpolitisch erfolgreich sein, wie man seit über zwei Jahren in den USA besichtigen kann. Davon ist aber bislang noch keine Rechnung bezahlt und keine Straße instandgesetzt worden.

Auch Unpopuläres hingegen kann richtig und notwendig sein. Dies nachvollziehbar als verträglichen Beitrag zu unserer Solidargemeinschaft zu vermitteln, gehört nun einmal auch zu den Aufgaben eines Politikers. Wer sich davor drückt, hat seinen Wählerauftrag nicht verstanden.