Grundsätzlich kann man die Ausschüsse als Arbeitsebene der Stadtverordnetenversammlung betrachten, über Näheres gibt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein (in der Fassung vom 28. Juli 2016) Auskunft:

 

V. Ausschüsse

§ 10 Bildung von Ausschüssen

(1) Die Stadtverordnetenversammlung bildet aus ihrer Mitte ständige Ausschüsse oder vorübergehend tätige Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse.

(2) Die Stadtverordnetenversammlung bildet mindestens die drei folgenden ständigen Ausschüsse:

Ausschuss für Jugend, Umwelt, Kultur, Sport und Soziales (JUKSS)

 

Aufgabengebiet:
Alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die den Jugend-, Kultur-, Sport- und Sozialbereich betreffen sowie alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die den Umweltschutz betreffen.

Mandatsträger:

Vorsitzende
Petra Ludwig (CDU)

CDU-Fraktion
Ute Guckes-Westenberger
Britta Uhe
Daniel Zerbe

SPD-Fraktion
Dr. Rainer Dambeck
Sven Hölzel
Sieglinde Kilb

Mandatsträger:

FWG-Fraktion
Karin Gänßler
Albert Weber

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Carsten Enge
Martin Stappel

FDP-Fraktion
Christian Ehrentraut

Bau- und Planungs-
ausschuss (BPA)

 

Aufgabengebiet:
Stadtentwicklung, Bauleitplanung, Sanierung sowie sonstige Bauangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung einschließlich kommunaler Bauvorhaben. Grundsatzfragen im Zusammenhang mit städtischen Betrieben und Einrichtungen.

Mandatsträger:

Vorsitzender
Steffen von der Heidt (CDU)

CDU-Fraktion
Wolfgang Heller
Tom Roels
Dr. Petra Schneider

SPD-Fraktion
Hans-Egon Baasch
Holger Schmerr
Helmut Urban

Mandatsträger:

FWG-Fraktion
Herbert Ott
Inga Rossow

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Timo Müller
Annette Reineke-Westphal

FDP-Fraktion
Dr. Dr. Andrik Abramenko

Haupt- und Finanzausschuss (HFA)

 

Aufgabengebiet:
Alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie alle Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen; Angelegenheiten nach §§ 24 ff. BauGB.

Mandatsträger:

Vorsitzende
Dagmar Kraus (SPD)

CDU-Fraktion
Günther Lenz
Peter Piaskowski
Jens Rosam
Birgit Zarda

SPD-Fraktion
Ellen Maurer-Genc
Volker Nies

Mandatsträger:

FWG-Fraktion
Ursula Anton-Müller
Andreas Ott

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Annette Reineke-Westphal
Gert Richter

FDP-Fraktion
Roland Hoffmann

(3) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt vor dem in § 62 Abs. 2 HGO vorgesehenen Verfahren, wie viel Mitglieder jedem Ausschuss angehören. Die Ausschüsse setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen. Die Ausschussmitglieder
werden von den Fraktionen der Stadtverordnetenvorsteherin oder dem Stadtverordnetenvorsteher und nach der Konstituierung eines Ausschusses auch deren Vorsitzende oder dessen Vorsitzenden schriftlich benannt.

§ 12 Aufgaben
(1) Die Ausschüsse behandeln solche Angelegenheiten, die ihnen durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung oder durch die Stadtverordnetenvorsteherin oder den Stadtverordnetenvorsteher überwiesen werden. Werden mehrere Ausschüsse beteiligt, so
ist ein Ausschuss als federführend zu bezeichnen. Die Ausschüsse können auch sonstige Angelegenheiten ihres Zuständigkeitsbereiches erörtern, wenn die Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder zustimmt.
(2) Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit verschiedener Ausschüsse gehören, sind, wenn die Ausschüsse nicht zu übereinstimmender Beurteilung gelangen, in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung auf Tagesordnung I zu behandeln.

§ 14 Teilnahmerecht an Sitzungen
(1) Zu allen Sitzungen der Ausschüsse sind der Stadtverordnetenvorstand, die Vorsitzenden der Fraktionen, Parteien und Wählergruppen auf die bei der Besetzung des Ausschusses kein Sitz entfallen ist, der Magistrat und die Ortsvorsteherinnen und
Ortsvorsteher durch das vorsitzende Mitglied des Ausschusses einzuladen. Hinsichtlich der Anwesenheit und Auskunftspflicht des Magistrates gilt § 20 Abs. 4 Sätze 2 und 3 der Geschäftsordnung entsprechend.
(2) Stimmrecht haben nur die Mitglieder der Ausschüsse, im Falle ihrer Verhinderung ihre Vertreterinnen oder Vertreter. Die Mitglieder des Stadtverordnetenvorstandes und die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen, auf die bei der Besetzung eines Ausschusses kein Sitz entfallen ist, haben das Recht, mit beratender Stimme an den Ausschusssitzungen teilzunehmen.