Entgelte für Betreuung in Kindertagesstätten werden auch für März 2021 erstattet

von | 07.07.2021 | 0 Kommentare

Wie so viele Bevölkerungsgruppen hat es auch die Eltern von Kindergarten- und Krippenkindern hart getroffen, dass sie sich in den letzten Wochen und Monaten immer wieder, und oft auch sehr kurzfristig, vor schwierige Alltagssituationen „aus Corona-Gründen“ gestellt sahen: Die Kommunen und das Land Hessen appellierten immer wieder an sie, die Kinder, wenn irgend möglich, zuhause zu behalten oder anderweitig betreuen zu lassen – ein Regelbetrieb der Kindergärten und -krippen war lange Zeit nicht absehbar.

Die Idsteiner Kommunalpolitik hat immerhin dahingehend eine kleine Erleichterung zu schaffen versucht, dass sie den betroffenen Eltern die Betreuungsentgelte und das Entgelt für die Teilnahme am täglichen Mittagessen für die Monate Januar und Februar 2021, nach einem bestimmten Schlüssel, rückerstattet hat.

Da erst seit dem 17. Mai 2021 der Regelbetrieb von den Idsteiner Kindertagesstätten wiederaufgenommen worden ist, lag dem Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales und Sport (AKJSS) sowie dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFWA) in der letztwöchigen Gremienrunde nun eine entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung vor, die sich mit den Folgemonaten bis zum Regelbetrieb befasste.

„Leider konnte im AJKSS unsere Frage nicht befriedigend beantwortet werden, warum in der Beschlussvorlage nur die Monate April und Mai 2021 berücksichtigt waren, nicht jedoch der März“, stellt Arcangelo Lenz, AJKSS-Gremienmitglied der ULI, fest. „Auch die Entgelte für März 2021 gemäß Schlüssel zu erstatten, erscheint nicht nur nach Faktenlage logisch, sondern bildet auch die entsprechende Empfehlung des Landes Hessen ab.“

Um dies weitergehend zu debattieren und im Sinne der betroffenen Eltern zu klären, beantragte die ULI, dass Manuela Ferschke als Vorstandsmitglied des Stadtelternbeirats in der Beratung des HFWA Rederecht zur Sache erteilt werde. Mit der Unterstützung dieses Antrages durch Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP legte Ferschke die Elternsicht der Dinge klar und plausibel dar. Damit konnte die ULI letztlich eine einstimmige Mehrheit ohne Enthaltungen für ihren Änderungsvorschlag gewinnen, nicht nur die Elternentgelte für April und Mai 2021, sondern auch für den Monat März je nach Situation ganz oder hälftig zu erstatten.

Dieser einstimmige Beschluss zur Entlastung der betroffenen Eltern muss jetzt noch durch die Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli bestätigt werden.

DS 120/2021 Beschlussvorlage Aussetzung der Erhebung der Elternentgelte für die Kinderbetreuung im Monat April 2021 und Mai 2021
Schreiben des Hessischen Städtetages vom 29.04.2021