​Geschäftsordnung der Fraktion

2021 – 2026

1. Bezeichnung der Fraktion

Die Fraktion führt die Bezeichnung Unabhängige Liste; (Kurzform: ULI).

2. Politische Programmatik

Grundlage der Arbeit ist in erster Linie das Wahlprogramm sowie das Grundsatzprogramm der Unabhängigen Liste zur Kommunalwahl 2021.

3. Beschlussfassung

Die Fraktion wählt den Fraktionsvorstand und die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder in den Ausschüssen sowie in anderen Gremien und nimmt Nominierungen für Kommissionen, Beiräte und andere Ämter vor.

Fraktionsmitglieder sind gleichberechtigt und haben jeweils eine Stimme.

Jedes Fraktionsmitglied soll aktiv an den demokratisch herbeizuführenden Entscheidungen mitwirken.

Anfragen und Anträge sowie ihr jeweiliger Wortlaut werden in der Fraktionssitzung oder per Trello/Slack vereinbart. Alle relevanten Personen werden durch den Fraktionsvorstand informiert, bevor eine Anfrage oder ein Antrag eingereicht wird.

Die Entscheidungen werden gemäß dem Konsent-Prinzip herbeigeführt, solange es sich nicht um eine Grundsatzangelegenheit der Unabhängigen Liste handelt. In diesem Fall, ist zusätzlich der Vorstand der Unabhängigen Liste hinzuzuziehen.

Die Fraktionsmitglieder informieren sich täglich in Trello/Slack (Ausnahme: abgesprochene/begründete Abwesenheiten).

Zu Abstimmungen sowohl in Ausschüssen als auch während der Stadtverordnetenversammlung: Grundsätzlich herrscht kein Fraktionszwang. Bei Anträgen der ULI ist in der internen Diskussion gemäß dem Konsent-Prinzip Einigkeit herzustellen.

Nichtöffentliche und/oder als vertraulich gekennzeichnete Vorlagen werden ausschließlich von den zur Verschwiegenheit verpflichteten Fraktionsmitgliedern behandelt. Der Zugang zu nicht-öffentlichen Datenportalen wie z. B. Mandats- oder Ratsinfo ist von den Fraktionsmitgliedern vertraulich zu behandeln.

4. Beschlussfähigkeit

Die Fraktion ist bei Teilnahme der Mehrheit der Fraktionsmitglieder beschlussfähig.

5. Fraktionssitzungen

Es werden die Fraktionsmitglieder, die jeweiligen nächsten Nachrücker:innen, der ULI-Vorstand, der:die Magistrats-Vertreter:in und weitere Interessierte per E-Mail eingeladen.

Es besteht Teilnahmepflicht der Fraktionsmitglieder für den gesamten Sitzungszeitraum. Bei einer begründeten Abwesenheit (Urlaub, Krankheit etc.) ist der Fraktionsvorstand frühzeitig zu informieren.

Die Sitzungstermine werden auf der Webseite der ULI (ul-idstein.de) veröffentlicht/aktualisiert.

Die Fraktionssitzung wird bei Trello protokolliert.

Die genauen Termine werden fraktions-intern vereinbart.

Die Fraktionssitzungen können sowohl als Präsenztreffen als auch über VC wie Skype oder Zoom abgehalten werden.

Alle Fraktionsmitglieder verpflichten sich, ihre Redezeit auf das notwendige Maß zu begrenzen und sich so zu verhalten, dass gemeinschaftlich sachorientiert diskutiert wird. Gästen ist ein Rederecht zu gewähren. Den Gästen ist das Wort zu erteilen, nachdem die Fraktionsmitglieder von ihrem Rederecht Gebrauch gemacht haben. Das Antrags- und Stimmrecht bleibt den gewählten Fraktionsmitgliedern vorbehalten.

Wer verhindert war an einer Fraktionssitzung teilzunehmen, informiert sich selbstständig über deren Inhalt.

Die Agenda der Fraktionssitzung soll die nachfolgenden Tagesordnungspunkte beinhalten:

  • Informationsaustausch zur Arbeit und den Ergebnissen in den Gremien/Ausschüssen
  • Vorbereitung auf die folgenden Gremiensitzungen der Fraktion
    • Diskussion vorangegangener eigener Anträge/Anfragen
    • Diskussion vorangegangener fremder Anträge/Anfragen
    • Neue Anträge der Fraktion aus dem Portfolio
    • Neue Anfragen der Fraktion aus dem Portfolio
  • Termine & Verschiedenes

Einmal pro Jahr wird eine Haushaltsklausurtagung an dem Freitag und Samstag nach der Stadtverordnetenversammlung ausgerichtet, an der der Entwurf der Haushaltssatzung an die Stadtverordneten übergeben wird.

6. Öffentlichkeitsarbeit

Pressemitteilungen im Namen der Fraktion erfolgen nach Zustimmung der anderen Fraktionsmitglieder nach dem Konsent-Prinzip.

Jedem Fraktionsmitglied steht es frei, sich als Privatperson öffentlich insbesondere in den sozialen Medien zu äußern. Dies ist jedoch kenntlich zu machen.

Stellungnahmen im Namen der Fraktion sind nur im Einvernehmen mit der Fraktion möglich.

In die Planung soll einbezogen werden, dass möglichst einmal im Quartal eine inhaltliche und öffentliche Veranstaltung zu einem zentralen politischen Thema ausgerichtet wird. Dies kann auch eine Besichtigung, Begehung etc. sein.

7. Transparenz

Wir wollen für Bürger:innen erreichbar und sichtbar sein. Deshalb stehen auf der Webseite die Termine der Fraktionssitzungen, die Kontaktdaten der Stadtverordneten und anderer gewählter bzw. entsandter Gremienmitglieder mit deren Foto.

8. Finanzen

Die Fraktion entscheidet in der Fraktionssitzung über die zur Verfügung stehenden Gelder anhand eines Haushaltsplans, den der Fraktionsvorstand nach Beratung in der Fraktion durch den Fraktionshaushaltsausschuss der Unabhängigen Liste genehmigen lassen. Eilentscheidungen können von den Fraktionsvorsitzenden gemeinsam bis zur Höhe von 100 Euro (in Summe pro Angelegenheit) getroffen werden.

Alle Entschädigungen, die die Fraktion im Rahmen ihrer kommunalpolitischen Arbeit erhält, werden veröffentlicht (Transparenz).

Alle Fraktionsmitglieder spenden mindestens 50% ihrer Entschädigungen an die ULI.

25% der jährlichen gespendeten Entschädigungen spendet die ULI an Bürgerprojekte.

9. Mandate in Gremien

Falls jemand verhindert ist, an einer Ausschusssitzung, Stadtverordnetenversammlung bzw. an der Sitzung eines anderen Gremiums teilzunehmen, informiert er:sie äußerst zeitnah den:die Fraktionsvorsitzenden.

Über die Vertretung in Ausschüssen und Kommissionen wird folgende Übereinkunft gemäß Anlage 1 erzielt.

10. Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Fraktion endet durch

  • Ablauf der Wahlperiode
  • Mandatsniederlegung
  • Austrittserklärung
  • Ausschluss
  • Tod

11. Ende, Änderung und Inkrafttreten der Vereinbarung

Die Vereinbarung endet am Ende der Legislaturperiode 2021-2026 oder wenn die Fraktion ihren Fraktionsstatus verliert.

Anträge auf Änderung dieser Vereinbarung werden mit einer Frist von einer Woche vor einer Fraktionssitzung der:dem Fraktionsvorsitzenden schriftlich mitgeteilt, sodass sich die Änderungsanträge auf der Einladung zur Fraktionssitzung auf der Tagesordnung wiederfinden.

Ein Antrag auf Änderung der Vereinbarung muss von den anwesenden Fraktionsmitgliedern in der Sitzung einstimmig beschlossen werden; die Beschlussfähigkeit gemäß Punkt 4 muss sichergestellt sein.

Die Vereinbarung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.