Idstein, 11. Juni 2024

 

Änderungsantrag DS 113/2024 Erwerb von Grundstücken des Hofguts Gassenbach

 

Änderungen gegenüber Originalantrag sind fett-kursiv hervorgehoben

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Beschluss:

Der Magistrat der Stadt Idstein wird beauftragt,

 

  1. Gestrichen
  2. Das Ergebnis der Sondierungsgespräche zum Erwerb des Hofguts Gassenbach wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2 zur Drucksache-Nr. 113/2024).
  3. Basierend auf dem Ergebnis der Sondierungsgespräche wird die Stadtentwicklungsgesellschaft Idstein mbH (STEG) beauftragt, dem LWV als Eigentumsverwalter der Flächen des Hofensembles ein Angebot zum Erwerb der Ensembleflächen von insgesamt 80.916 m² (Anlage 2 zur Drucksache-Nr. 113/2024) zu einem Pauschalpreis von 1.050.000,00 € zuzüglich der Kosten des Vertrages und seiner Ausfertigung sowie der Grunderwerbsteuer zu unterbreiten. Eigentümer der Flächen ist das Land Hessen – Hospitalfonds Hofheim.
  4. Vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien des LWV wird die STEG beauftragt, die Kaufabwicklung in der noch zu klärenden Form vorzubereiten und den Kaufvertrag abzuschließen.
  5. In den Kaufvertrag sollen vorvertragliche Verpflichtungen, insbesondere ein vorzeitiger Besitzübergang an den Käufer vereinbart werden, um so die Verkehrs-, Objekt- und Gebäudesicherung an die STEG zu übertragen und außerdem die Einholung von verschiedenen fachspezifischen Untersuchungen und Gutachten zu ermöglichen. Im Gegenzug wird eine Aufzahlungsklausel in Form eines nachträglichen Wertausgleichs vereinbart, falls die Grundstücke einer immobilienwirtschaftlich höherwertigen Nutzung gegenüber dem Nutzungskonzept zugeführt werden.
  6. Die übertragenen Restmittel aus dem Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 1.000.000,00 € werden als Gesellschaftereinlage an die STEG gezahlt.
  7. Im Anschluss an den Grundstückserwerb, wird ein Konzept für eine Mehrfachbeauftragung für ein städtebauliches Gesamtkonzept für das Hofgut Gassenbach ausgeschrieben, mit dem Ziel ein realisierungsfähiges Konzept zu erhalten.Eckpunkte des Gesamtkonzeptes sollen sein:
    1. Innovative Konzepte werden ausdrücklich gewünscht.
    2. Die angestrebte Nutzungsverteilung, Nutzungsintensität und Zonierung
    3. Vernetzung und funktionale Bezüge in Verbindung mit den Wegebeziehungen innerhalb des Projektgebietes und zur Umgebung sowie Anbindung an den ÖPNV
    4. Die qualitative Freiraumgestaltung soll sich in den Grünzug der Wörsbachaue einfügen
    5. Die Erschließung des Geländes sowie die Ausgestaltung der technischen infrastrukturellen Basis-Ausstattung wie z. B. die Deckung von Heizwärme, Warmwasserbereitung und Mobilität wird durch eine möglichst CO2-freie Gesamtenergieversorgung angestrebt. Hierzu soll in einer maximal möglichen Höhe regenerativ hergestellte Energie verwendet werden.
  8. Die Leitlinien, die in dem am 25.05.2023 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Stadtentwicklungskonzept „Idstein 2025“ enthalten sind, sollen grundsätzlicher Bestandteil des städtebaulichen Gesamtkonzeptes sein:„Die Charakteristik und Nutzung des Hofguts inkl. der zugehörigen landwirtschaftlichen Flächen mit einem Gesamtumfang von etwa 120 Hektar sollen als Standort für ökologische Landwirtschaft erhalten bleiben. Auf Grund der Größe des Hofguts ist absehbar, dass aus dieser Kernnutzung abgeleitete oder diese Kernnutzung ergänzende und mit ihr vereinbare andere Nutzungen die Kernnutzung ökologische Landwirtschaft komplementieren müssen. Dies sollen insbesondere Nutzungen sein, für die in der Bevölkerung in Idstein und Umgebung eine Nachfrage besteht. Die nachhaltige Nutzung des Hofgut Gassenbach unter Sicherstellung der vorgenannten Zielsetzung stellt eine der wesentlichen Aufgaben für eine identitätsstiftende Stadtentwicklung in Idstein dar.“ (Stadtentwicklungskonzept Idstein 2035 Seite 114)
  9. Die Bürgerschaft und Anlieger sind über den Fortgang zu informieren, und strukturiert zu beteiligen.
  10. Das städtebauliche Gesamtkonzept wird von einer Kommission bewertet, die sich aus der Bürgermeisterin oder Bürgermeister, einer Magistratsvertreterin oder einem Magistratsvertreter, den beteiligten Amtsleitungen sowie je einer Vertretung der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften zusammensetzt.

 

Begründung:

„Eine landwirtschaftlich wie auch ökologische Sonderrolle im Stadtgebiet nimmt das in Teilen denkmalgeschützte historische Hofgut Gassenbach im Süden der Kernstadt ein. Das Hofgut stellt dabei sowohl ein architektonisches wie auch kulturhistorisches Zeugnis der langen landwirtschaftlichen Tradition der Region und auch Idsteins dar. […] Die nachhaltige Nutzung des Hofgut Gassenbach unter Sicherstellung der vorgenannten Zielsetzung stellt eine der wesentlichen Aufgaben für eine identitätsstiftende Stadtentwicklung in Idstein dar.“ (Stadtentwicklungskonzept Idstein 2035 Seite 114)

Der Erwerb des Hofguts Gassenbach wird in diesem Sinne und in Bezug auf das Gemeinwohl von der Unabhängigen Liste voll und ganz befürwortet.

Begrüßenswert ist ebenfalls, daß die Stadtentwicklungsgesellschaft Idstein mbH (STEG) die Federführung übernimmt.

Angesichts der Haushaltslage und den schon bestehenden herausfordernden Projekten (z. B. Tournesol, Sanierung Bahnhof, Kanal- und Tiefgaragensanierung), ist das unwägbare finanzielle Risiko bezüglich der grob kalkulierten Investitionssumme von 20 Mio. Euro zu minimieren. Die finanzwirtschaftliche Rendite ist auf jeden Fall in Form von Kostenneutralität anzustreben.

Um diese grundsätzlichen Ziele a) zu erreichen und b) langfristig sicherzustellen, ist die Durchführung einer Mehrfachbeauftragung für ein städtebauliches Gesamtkonzept notwendig. Dadurch wird eine maximal mögliche Konzeptqualität ermöglicht und weitere Aspekte berücksichtigt, die eventuell bislang noch nicht bedacht wurden.

Update BPA vom 18.06.2024

Beschluss: vertagt bis nach der Sommerpause