Änderungsantrag zu DS 336/2021 “Fortschreibung Stadtbusverkehr Idstein 2022 in Kombination mit einem On-Demand-Verkehr“,
hier: Erweiterung des Prüfauftrages für alle OTs, Zielbeschreibung der Bedienzeiten

Idstein, 16. Februar 2022

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Beschluß:

DS 336/2021 wird gemäß des Änderungsantrags von Bündnis 90/Die Grünen geändert, jedoch mit folgenden weitergehenden Veränderungen (Veränderungen gegenüber o.g. Änderungsantrag fett-kursiv hervorgehoben):

Punkt 1b:
Bedienzeiten des On-Demand-Verkehrs Montag bis Donnerstag 06:00 Uhr bis 22:30 Uhr, an Freitagen 06:00 Uhr bis 01:30 Uhr sowie an Samstagen von 07:00 Uhr bis 01:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 08:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Verkleinerungen oder Verschiebungen der vorgenannten Zeitfenster, die eine verbesserte Unterstützung des Stadtbusverkehrs unter 1c gemäß IOKI-Modellierung erlauben, sind zulässig.

Punkt 9 (neu 8 gemäß o.g. Änderungsantrag Bündnis 90/Die Grünen):
Der Magistrat der Stadt Idstein wird beauftragt, gemeinsam mit der RTV zu prüfen, ob bei der Einführung des On-Demand-Verkehrs für Idstein-Kern auch alle weiteren angrenzende Stadtteile direkt mit einbezogen werden können und welchen Effekt dies auf die Anzahl der benötigten Fahrzeuge und/oder die Reaktions- und Bedienzeiten des On-Demand-Verkehrs hätte. Sofern und soweit eine Anbindung ohne nennenswerte negative Auswirkungen erfolgen kann, soll dies schon zum Start des On-Demand-Verkehrs umgesetzt werden.

 

Begründung:

zu 1b:

Die On-Demand-Bedienzeiten unter 1b sind ursprünglich auf eine entscheidend andere Hybrid-Version bezogen worden. Es ist daher unklar, ob die ursprünglich genannten Minimalbedienzeiten noch ausreichend gut zu der nun veränderten Konzeption mit einer Stadtbuslinienführung gemäß Variante 0 als Basis passen, die durch den On-Demand-Verkehr sinnvoll ergänzt werden sollen.
Die Einführung des vorgeschlagenen Zusatzes zur Zielbeschreibung des On-Demand-Verkehrs trägt dieser Situation Rechnung, indem er eine gewisse Flexibilisierung erlaubt, wenn diese durch die IOKI-Modellierung hinreichend begründet ist.

zu 9 (neu 8):

Durch die Streichung des Wortes „angrenzende“ wird eine alle Stadtteile umfassende Prüfung zeitgleich beauftragt und durchgeführt. Dies birgt vielfältige Synergieeffekte und erlaubt vor allem, eine sinnvoll planbare, womöglich schrittweise Ausweitung des On-Demand-Verkehrs in der Zukunft, mit ausreichendem Vorlauf. Die Entscheidungsgrundlage bezüglich solcher Stadtteile, die bereits zum Start des On-Demand-Verkehrs in Idstein-Kern in die Bedienung einbezogen werden, bleibt gegenüber dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unverändert.