Änderungsantrag zum Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP – hier: Größe der Ausschüsse der Stadt Idstein

Idstein, 29. April 2021

 

Beschluß:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Größe der Ausschüsse der Stadt Idstein wird gemäß § 10 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein in Verbindung mit § 62 Abs. 2 HGO auf elf Mitglieder festgesetzt.

 

Begründung:

Die Ausschüsse sollen das Verhältnis des Wahlergebnisses abbilden. Diesem Ziel folgend, ergibt sich folgendes:

Die SPD hat rund 20% der Wählerstimmen erhalten, die CDU rund 30%. Die SPD hat demnach 2/3 der Stimmenzahl erhalten, die die CDU erhalten hat.

Bei 13 Gremienmitgliedern erhält die CDU 4 Sitze, die SPD 3 Sitze – damit hat die SPD im Verhältnis 3/4 der Gremienmitglieder, die die CDU hat.

Bei 11 Gremienmitgliedern erhält die CDU 3 Sitze, die SPD 2 Sitze – damit hat die SPD 2/3 der Gremienmitgliederzahl, die die CDU hat – was dem Verhältnis der Wählerstimmen entspricht, wie sie auf diese beiden Parteien (die die einzigen sind, die von Gremienmitgliederzahländerungen betroffen sind) entfallen sind.

Hinzukommt, dass die Arbeitseffizienz eines Gremiums nicht automatisch mit der Anzahl der Gremienmitglieder steigt, ganz im Gegenteil. Dies ist der Hauptgrund, weshalb Arbeitsgremien überhaupt gebildet werden und nicht ausschließlich in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert wird.