Änderungsantrag zum Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP – hier: Hauptsatzung der Stadt Idstein

Idstein, 29. April 2021

 

Beschluß:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Hauptsatzung der Stadt Idstein wird wie folgt geändert:

§ 4 Stadtverordnetenvorsteher:in
Neben dem:der Stadtverordnetenvorsteher:in, sind fünf stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher:innen zu wählen.

 

Begründung:

Die Zahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher:innen soll an die Zahl der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung angepasst werden, die nicht den:die Stadtverordnetenvorsteher:in stellen. Damit ist der demokratische Grundsatz gewährleistet, dass jede Fraktion die gleiche Anzahl von Mitgliedern im Ältestenrat stellen kann.