Änderungsantrag zum Haushalt 2023
„Bezahlen mit Pedalen – Schaffung eines Anreizsystems zur Ausweitung und Verstetigung des Alltagsradelns“

 

Idstein,13. Oktober 2022

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Beschluss:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, die konzeptionellen und operativen Möglichkeiten der Einrichtung eines Anreizsystems für die vermehrte und verstetigte Nutzung des Fahrrades im Alltag zu prüfen und hierfür ein geeignetes externes Büro zu beauftragen. Das Anreizsystem kann sich der „Rad+ App“ der DB und/oder ihren Prinzipien anschließen, was aber nicht zwingend ist.
  2. Eine Orientierung der Konzeptideen an der relevanten Förderlandschaft ist vorzunehmen.
  3. Die konzeptionellen Optionen und Alternativen werden durch die Beauftragten priorisiert und inkl. Datenschutzbewertung, Kosten (inkl. Solcher, die durch die Akquise von prämienund Fördermöglichkeiten der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidungsfindung und Beschlussfassung vorgelegt.
  4. Für die vorgenannten Aufgaben wird eine Summe von EUR 20.000 bereitgestellt. Diese wird dem Klimaschutz- und Innovationsfonds 2023 entnommen (Produkt 14.561.01, Pos. 2).

 

Begründung:

Die DS 219/2021 legt in ihrer Begründung die Sinnhaftigkeit der Verstetigung des Alltagsradelns dar, wie es auch in 2022 während der drei Wochen des „Stadtradelns“ erzielt wurde, dar. Die Sinnhaftigkeit ist von allen Fraktionen durch den einstimmigen Beschluß der DS 219/2021. Zur Entlastung der Verwaltung war die DS zur Bearbeitet jedoch an den „Runden Tisch Radverkehr“ verwiesen worden.

Nach einem knappen Jahr wurde der Sachstand am 29.06.2022 im KUBA wie folgt berichtet:
Das mit dem Radverkehrskonzept beauftragte Büro RV-K hat auf Nachfrage erklärt, dass in der Region keine Umsetzungsbeispiele bekannt sind. Von Seiten der Verwaltung wurde eine Interrecherche durchgeführt. Die Stadt Aachen führt eine ähnliche Aktion mit Unterstützung der App Radbonus durch. Auf Nachfrage hat der Betreiber der App erklärt, dass sämtliche Gutscheine, Boni, etc. von der Stadt Aachen akquiriert werden müssen und die App lediglich die Umsetzungsplattform darstellt. Auf Grund der Auslastung durch andere Projekte werden sowohl im Bereich Wirtschaftsentwicklung und Stadtmarketing als auch im Bereich Klimaschutz und Mobilität aktuell keine Kapazitäten für eine Umsetzung bzw. andere Projekte als prioritär gesehen.“ (Auszug aus dem entsprechenden Protokoll, S.14).

Um die Umsetzung der einstimmigen Beschlußfassung zur DS 219/2021 dennoch zu erwirken, ohne jedoch die Verwaltung über Gebühr zu belasten, wird der Antrag in geänderter und haushaltsrelevanter Form neu eingebracht.

Die Änderungen erlauben die Übertragung der Aufgabe nach Extern, was den Zusatznutzen birgt, daß vorhandenes Wissen Dritter direkt (d.h. als Wissen des beauftragten Büros) oder indirekt (durch Einholung von weitergehenden Informationen und Erfahrungswerten durch das Büro) eingebracht werden kann. Hiermit wird der kreative Rahmen zur Analyse möglicher Anreizsysteme und ihrer Umsetzung deutlich erweitert, gleichzeitig aber auch während des Analyseprozesses mithilfe von Erfahrungswerten andernorts auf die Umsetzbarkeit geprüft.

Durch die Fremdbeauftragung verbleibt das durch alle Fraktionen unstrittige Ziel, durch ein Anreizsystem einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten, durch erhöhte Effektivität und Effizienz nicht länger auf dem kritischen Pfad.

Eine weitere Entlastung der Verwaltung bietet die ausdrücklich offengehaltene Option, dem Anreizsystem der Deutschen Bahn „Rad+ App“ als Kommune beizutreten, wie dies z.B. auch Wiesbaden bereits getan hat. Damit bestünde die Möglichkeit, die Akquise der Partnerunternehmen, die Radkilometer-Prämien bereithalten wollen, durch die DB durchführen zu lassen. Auch könnte die Stadt Idstein auf diese Weise fortlaufend von den Rad+ App-Marketing und PR-Maßnahmen der DB profitieren.

Update KUBA vom 30.11.2022

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 7, Enthaltungen: 2