Änderungsantrag zum Haushalt 2023
„Energieeinsparungen bei kommunaler Beleuchtung“

 

Idstein,13. Oktober 2022

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Beschluss:

Der Magistrat wird beauftragt,

  1. den Umfang der möglichen Energieeinsparmaßnahmen bei kommunalen Gebäuden sowie bei der Beleuchtung öffentlicher Straßen und Plätze zu analysieren (z.B. temporäre Nachtabschaltung ausgewählter Straßenlaternen; Einsatz von Bewegungsmeldern an kommunalen Liegenschaften; Einsatz von Solarleuchten);
  2. die hierzu notwendigen Maßnahmen mit ihren jeweiligen finanziellen Auswirkungen und Umsetzungszeiträumen in einem Maßnahmenkatalog gelistet darzustellen; und
  3. den entsprechenden Maßnahmenkatalog der Stadtverordnetenversammlung vor der parlamentarischen Sommerpause 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen.
  4. Für die Erstellung des Maßnahmenkatalogs durch ein externes Büro wird eine Summe von EUR 30.000 unter Produkt 14.561.01, Pos. 2 eingestellt.

 

Begründung:

In Zeiten auch mittelfristig weiter steigender Energiepreise und der damit einhergehenden Notwendigkeit, Energie einzusparen bzw. eine verbesserte Energieeffizienz zu erreichen, kann die Stadt Idstein eine wichtige Rolle mit Vorbildwirkung für Gewerbetreibende und Privathaushalte in der Region übernehmen.

Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudeertüchtigung (z.B. Modernisierung Haus- und Gebäudetechnik, Dämm-Maßnahmen) sind im Rahmen des Umweltschutzkonzeptes breit adressiert.

Energieeffizienz-Verbesserung durch Maßnahmen im Bereich „Stromverbrauch in kommunalen Liegenschaften und bei der öffentlichen Straßenbeleuchtung“ steht bislang jedoch nicht im Fokus, obwohl gerade hier durch technisch wie finanziell oft wenig aufwändige Maßnahmen eine vergleichsweise hohe Effektivität mit kurzem Umsetzungshorizont erzielt werden kann.

Mit der Erstellung und Realisierung des hier beantragten Maßnahmenkatalogs kann das vorhandene Potential zur Einsparung von Energiekosten (und damit: von Steuergeldern) sowie zur Schonung der Umwelt vergleichsweise unkompliziert gehoben werden.

Durch die geplante Erhöhung der Verwaltungskapazität von 0.5 auf 2.0 Vollzeitstellen werden die relevanten Ressourcen vervierfacht. Die für die Maßnahmen zu erwartende Kombination aus innovativem Technologie-Einsatz und Energieeinspareffekten rechtfertigt paßgenau die Finanzierung aus dem „Klimaschutz- und Innovationsfonds 2023“.

Update KUBA vom 30.11.2022

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