Änderungsantrag zum Haushalt 2023
Digitale Hundemarke

 

Idstein, 24. November 2022

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Beschluss:

Der Haushaltsplan der Stadt Idstein wird wie folgt geändert:
Im Produkt 01.111.06 (Datenverarbeitung) werden EUR 5.000,00 zusätzlich eingestellt.

Der Magistrat wird beauftragt, die digitale Hundemarke einzuführen.

Als Orientierung mag die Vorgehensweise der Stadt Taunusstein dienen.

Begründung:

Wie oft passiert es, dass die Hundemarke am falschen Halsband hängt oder in der Geldbörse zuhause liegen bleibt. Mittels eines QR-Codes auf dem Handy, können alle Informationen zum Hund, der Rasse, zum Halter und die Steuernummer hinterlegt werden. Damit haben die Hundeausführer – auch die Nichthalter – die Marke immer im Handy und es gibt kein Problem, wenn sie die Marke zu Hause vergessen haben. Außerdem geht nichts verloren, wenn der Hund beispielsweise durch Wiesen streift. Darüber hinaus verringert es den Verwaltungsaufwand, um zu prüfen, ob der Hund ordnungsgemäß gemeldet ist.

Update HFWA vom 01.12.2022

Änderung: Unter Beibehaltung der physischen Hundemarke wird zusätzlich die digitale Hundemarke eingeführt. Hierfür sind keine Mittel notwendig.
Beschluss:
einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Anfrage der ULI-Fraktion betr. DS 330/2022 Digitale Hundemarke vom 15.05.2023

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie ist der aktuelle Sach-/Umsetzungsstand?
2. Wann ist mit der Einführung der „Digitalen Hundemarke“ zu rechnen?

Stellungnahme der Verwaltung (Hauptamt)