Änderungsantrag zur Drucksache 085/2021 Tournesol – Sanierungsplanung und Bürgschaft

Update 12. Juni 2021:
Der Änderungantrag wurde im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 10. Juni 2021 mit den Stimmen von CDU, SPD und FWG abgelehnt. ULI, B90/Grüne und FDP stimmten dafür.

 

Idstein, 07. Juni 2021

Die DS Nr. 085/2021 möge der Stadtverordnetenversammlung in der wie folgt ergänzten Form zur Beschlussfassung vorgelegt werden:

Beschluss:

zu Punkt 3:

Damit die Stadt Idstein für die Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen GmbH eine Bürgschaft in Höhe 16,5 Mio. € übernehmen kann und sich damit verpflichtet, im Zusammenhang mit der Sanierung des Tournesolbades für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Idsteiner Sport- und Freizeitanlagen GmbH (ISF) einzustehen, wird die Drucksache 085/2021 erneut an alle vier Ausschüsse zur eingehenden Beratung und Ermittlung von Lösungsansätzen hinsichtlich des Betreibermodells überwiesen.

Zu den Ausschusssitzungen sind der Geschäftsführer der ISF, der Betriebsleiter der GMF GmbH & Co.KG sowie der:die verantwortliche Projektleiter:in von HOLINGER Ingenieure GmbH einzuladen.

Der Magistrat wird gebeten, zur nächsten Sitzung des HFWA am 01.07.2021 die Zahlen zu den worst and base case-Szenarien, der Kosten-/Leistungsrechnung bzw. damit einhergehend die Kostendeckungsbeiträge für die einzelnen Betriebsbereiche, Cash Flow-Modellierung über fünf Jahre mit Sensitivitätsanalyse und Risikomanagementplanung vorzulegen.

zu Punkt 4:

Der Stadtverordnetenversammlung ist in den Sitzungen des Haupt- und Finanz- und Wirtschaftsausschusses regelmäßig über den Projektfortschritt, das Erreichen der vereinbarten Meilensteine und hierbei insbesondere die Kostenentwicklung unter Zuhilfenahme der vereinbarten Steuerungs-/ Risikomanagement-Maßnahmen sowie zu den Abweichungen bei den Jahresprognosen zu berichten. Nach dem Erreichen der Meilensteine wird durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eine Go/NoGo-Entscheidung getroffen. Der positive Entscheidungsfall ist eine Vorbedingung für die Freigabe der Mittel für den nächsten Projektabschnitt.

 

Begründung:

Wie bereits im HFWA/001/2021 vorgetragen, sind die vorgelegten Berechnungen für eine belastbare Entscheidungsfindung ungeeignet. Desweiteren ist keine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Betreibermodells zu erkennen, die die angenommenen Wachstumszahlen rechtfertigt.

Von der Beratung in den Ausschüssen AJKSS (die Betrachtung und Herausarbeitung der sozialen und sportlichen Aspekte fand bislang überhaupt nicht statt), BPA (im Ausschuss sind die baulichen Projektmeilensteine festzulegen), KUBA (im Ausschuss ist die ökologische Zukunftssicherheit der geplanten Maßnahmen zu diskutieren und ggf. zu ändern oder zu ergänzen) und im HFWA (im Ausschuss sind die mit den Projektmeilensteinen korrespondierenden Tranchen und damit Teilbürgschaften festzulegen) ist zu erwarten, dass eine tragfähige Entscheidungsgrundlage erarbeitet wird.

Durch die Festlegung von Projektmeilensteinen, einem geeigneten Risikomanagementplan und dem getakteten Projektberichtswesen im HFWA wird sichergestellt, dass der Projektfortschritt sowie die damit verbundene Kostenentwicklung des Projektes mit der direkten Verantwortung der Stadtverordnetenversammlung verbunden bleibt und damit jederzeit das „Heft des Handelns“ in Händen der Stadtverordneten verbleibt.

Damit das Tournesol weiterhin betrieben werden kann, ist eine Sanierung unumgänglich.

Damit dieses große Projekt im Sinne des Gemeinwohls gelingt, ist eine andere Herangehensweise als bisher genauso unumgänglich.