Änderungsantrag zur Drucksache 094/2021 Beschlussvorlage des Magistrats betr. die Vermarktung des Fichtenkäferholzes

Idstein, 28. Mai 2021

Die DS Nr. 094/2021 möge in den Punkten 2. und 3. wie folgt ergänzt werden: (Ergänzungen in Kursivschrift hervorgehoben):

 

Beschluß:

  1. HessenForst wird beauftragt, auch bereits abgestorbene Fichten, die bisher weder aus verkehrssicherheitsrelevanten, noch aus betriebswirtschaftlichen Gründen geerntet wurden, zu den wesentlich verbesserten Konditionen zu ernten. Dabei werden in Absprache mit HessenForst ausgewählte Dürrständer auf den Flächen belassen, auch als liegendes Dürrholz.
  2. Die Vermarktung erfolgt durch das Forst- und Holzkontor Rheingau-Taunus. Dabei ist, wenn irgend möglich, einer regionalen Vermarktung der Vorrang vor einer überregionalen oder internationalen Vermarktung einzuräumen.

Begründung:

Dürrholz hat als Ständerholz wie als liegendes Dürrholz vielfältige Funktionen im Ökosystem des Waldes, gerade im Hinblick auf Waldverjüngung und Erhalt und Stärkung der Biodiversität eines gesundenden ökologischen Gleichgewichts. An Stellen, an denen aus unabdingbaren Verkehrs-sicherungsgründen kein Grund zur Fällung vorliegt, soll eine ökologisch sinnvolle, von HessenForst vorzuschlagende Zahl von Dürrständern erhalten bleiben. In Fällen von verkehrssicherungspflichtiger Fällung soll eine kontrollierte Niederlegung der Dürrhölzer erfolgen.

Auch die regionalen holzverarbeitenden Gewerke und Unternehmen sind von der aktuellen Holzpreisentwicklung dahingehend betroffen, dass sie unter massiver Holzknappheit sowie problematischen Kundenbeziehungen aufgrund abrupt angezogener Holzpreise zu leiden haben.