Änderungsantrag zur Drucksache 231/2020 Interessensbekundung zur Entwicklung der Fläche „Auf dem Apfelgarten“, Idstein-Heftrich
Idstein, 20. Mai 2021
Beschluß:
Die Beschlussvorlage ist wie folgt zu ändern:
Zu Punkt 2:
Bisher:
Der Magistrat der Stadt Idstein wird auf Grund der Interessenbekundung der Fa. INIKOM GmbH beauftragt, ein Bauleitplanverfahren vorzubereiten, dass als städtebauliches Ziel die wohnbauliche Entwicklung des Bereiches „Auf dem Apfelgarten“, Idstein-Heftrich, vornehmlich mit freistehender Einfamilienhausbebauung zum Ziel hat.
Durch folgende Formulierung zu ersetzen:
Der Magistrat der Stadt Idstein wird beauftragt (unter Einbeziehung der Idsteiner Stadtentwicklungs-gesellschaft (ISG)) ein Bauleitplanverfahren vorzubereiten, dass als städtebauliches Ziel die wohnbauliche Entwicklung des Bereiches „Auf dem Apfelgarten“, Idstein-Heftrich, zum Ziel hat.
Inhaltliche Grundlagen des Verfahrens:
- die Ergebnisse einer interaktiven Bürgerbeteiligungsveranstaltung in Heftrich einzubeziehen
- die natürlichen Ressourcen zu schonen sowie den Anforderungen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen, d.h. den Flächenverbrauch auf ein notwendiges Maß zu reduzieren
- die Möglichkeiten des kommunalen Vorkaufsrechtes (siehe das am 07.05.2021 vom Bundestag beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz § 24 Abs. 3 Satz 2 sowie § 176 a BauGB) zu prüfen und anzuwenden
- die vorhandenen Baulücken in Heftrich in die Planung mit einzubeziehen
zu Punkt 3:
zu streichen
zu Punkt 4:
zu streichen
Begründung:
Die Entwicklung der Fläche „Auf dem Apfelgarten“ in Idstein-Heftrich ist mithilfe der Idsteiner Stadtentwicklungsgesellschaft (ISG), deren Gründung am 07.11.2019 beschlossen wurde, möglich. Das im Beschluss der DS 214/2019 unter Punkt 4 vorgesehene konkrete Pilotprojekt, lässt sich durch die Fläche „Auf dem Apfelgarten“ umsetzen.
Damit bleibt die Stadt Idstein „Herrin des Verfahrens“ und es sind wichtige Punkte realisierbar, wie
- Einbeziehung aller Träger öffentlicher Belange sowie der Heftricher Bürgerschaft von Anfang an
- angemessene Grundstückspreise, da die Vermarktung nicht auf Gewinnmaximierung ausgelegt ist
- Berücksichtigung von einheimischen Bauwilligen sowie alternativen Wohnformen
- Berücksichtigung der Besonderheiten des Heftricher Kanalisationssystems
- ökologischer Ressourcen- und Klimaschutz (z. B. Erhalt der besonders geschützten Streuobstwiesen)
- eine angemessene Freiraumplanung
- die Entwicklung einer passenden und zukunftsorientierten Infrastruktur in Heftrich (Kita- und Schulplätze, Nahversorgung, ÖPNV-Anbindung, Glasfaserausbau etc.)
- die Option, ob die Fläche abschnittsweise entwickelt wird
- Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes, das die gemeindlichen Handlungsinstrumente zur Baulandmobilisierung erweitert und planungsrechtliche Erleichterungen für im Außenbereich liegende Wohnbauentwicklung eingeführt hat (z. B. die Schaffung der Gebietskategorie des dörflichen Wohngebietes oder die Vereinfachung des kommunalen Vorkaufsrechtes)