Idstein, 11. Juni 2024

 

Änderungsantrag zur DS 150/2021 der ULI-Fraktion betr. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Idstein

 

Dieser Änderungsantrag ersetzt den Änderungsantrag vom 13. Januar 2022

Änderungen gegenüber Originalantrag sind fett-kursiv hervorgehoben

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Beschluss:

Der Magistrat wird beauftragt, die Hauptsatzung um folgende Punkte zu erweitern bzw. anzupassen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Einführung digitaler Sitzungsformate
    mit Ausnahme von
    – Wahlen (§ 55 HGO)
    – Ladung zur konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (§ 56 HGO)
    – Beschlussfassung über Satzungen deren Änderungen bzw. Aufhebung (§ 5 HGO)
  2. Durchführung eines Umlaufverfahrens für digitale/hybride Sitzungsformate
  3. Option auf Durchführung von Live-Streaming der Stadtverordnetenversammlung

 

Begründung:

Andere Zeiten, andere Sitten. In diesem Sinne lassen sich die Erfahrungen und Veränderungen der letzten 3-4 Jahre zusammenfassen. Videokonferenzen, ob rein digital oder hybrid, gehören heute für viele Menschen zu ihrem Arbeitsalltag. Warum also nicht diese Erfahrungen und Veränderungen auf die (kommunal)politische Arbeit übertragen?

Wer den Blog des Hessischen Städte- und Gemeindebundes verfolgt, konnte dort am 26.03.2024 lesen, daß das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund in einen Austausch bezüglich etwaiger kommunal- und kommunalwahlrechtlicher Gesetzesänderungen, die sich als Prüf- oder Änderungsaufträge aus dem Koalitionsvertrag ergeben haben, eingetreten ist. Demzufolge sind entsprechende Änderungen der Hessischen Gemeindeordnung u.a. zu erwarten.

Um zukünftig handlungsfähig zu bleiben, dazu soll unser Antrag dienen.

Dies betrifft zuerst die aktuellen Sitzungsformate sowie die Entscheidungsfindung innerhalb dieser Sitzungsformate.

Wir sollten uns außerdem vor Augen halten, daß die Beibehaltung des traditionellen Sitzungsformates in der Stadtverordnetenversammlung, ganze Bevölkerungsgruppen von der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte ausschließt.

Beispielsweise Menschen mit körperlichen Einschränkungen; Menschen, die ihre Angehörigen pflegen; Menschen, die auswärts arbeiten oder Menschen, die im Schichtdienst arbeiten. Darüber hinaus sind mitunter nur einzelne Tagesordnungspunkte von Relevanz und eine digitale Öffnung der Stadtverordnetenversammlung erhöht die Sichtbarkeit gerade in Bezug auf Jugendliche.

Gerade der letztgenannte Punkt wurde in der Diskussion anlässlich des „Tages der Demokratie“ genannt. Jugendliche im Jahr 2024 erreicht man einfacher über digitale Formate.

 

Update KUBA vom 27.10.2021

Beschluss: vertagt bis zum Aufruf durch die ULI aufgrund der geplanten Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)