Antrag zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Idstein

 

Idstein, 08. Juni 2021

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge, nach Beratung im AJKSS und HFWA, beschließen:

Die Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Idstein der Stadt Idstein wird wie folgt beschlossen.

 

§ 2 Aufwandsentschädigung

(5) Für die Dauer der tatsächlichen Teilnahme an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, Ausschüsse, Kommissionen und Beiräte werden zusätzlich auf Antrag und gegen Nachweis tatsächlich entstandene Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen bis zu einer maximalen Höhe von 10,00 EUR/Stunde erstattet.

 

Näheres bestimmt sich in entsprechender Anwendung des § 27 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung.

 

Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme ist die Dauer der Anwesenheit des jeweiligen ehrenamtlich Tätigen bei der Sitzung maßgebend. Der Zeit der Inanspruchnahme wird maximal je eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung und nach ihrem Ende hinzugerechnet.

 

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung und Ausschusssitzungen finden in einem Zeitfenster von 19.00 Uhr bis 23.00 Uhr statt. Die Magistratssitzungen beginnen bereits um 17.00 Uhr und ziehen sich ebenfalls über mehrere Stunden hin. Zusätzlich ist die Teilnahme an mehrstündigen Fraktionssitzungen unerlässlich.

Alleinerziehende Mütter oder Väter oder Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen bilden auf kommunalpolitischer Ebene die große Ausnahme. Ebenfalls politisch wenig vertreten in Gremien sind Menschen, die in Armut leben – was wiederum besonders häufig auf Alleinerziehende zutrifft. Für diese Menschen ist ein solches politisches Engagement eine Herausforderung. Durch Erleichterung der Möglichkeit zur politischen Teilhabe können auch diese Menschen wichtige Beiträge leisten und dadurch die Demokratie stärken.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Mandat zu fördern, sollen den Mandatsträger:innen künftig die im Rahmen von Sitzungen entstehenden Kosten für Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen erstattet bekommen.

In den kommenden Haushalt sind entsprechende Beträge einzustellen.

 

Update HFWA 01.07.2021

Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Update StVV 15.07.2021

Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 1