Antrag zur Erstellung eines Fördermittelantrags zur Konzeptionierung einer interkommunalen Kooperation „Schaffung und Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte“

 

Idstein, 12. Juni 2021

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge, nach Vorberatung im KUBA, beschließen:

 

Beschluss:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, unter Berücksichtigung der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten (RL-IZ)“ geeignete Akteur:innen im Idsteiner Land und in bis zu 75km Umkreis zu Idstein zu identifizieren.
  2. Der Magistrat möge deren Interesse eruieren, an einer zu gründenden „Operationellen Gruppe“ (OG) im Sinne der RL-IZ zur Konzeptionierung und Umsetzung einer horizontalen und/oder vertikalen Zusammenarbeit zur Schaffung und Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte (Teilmaßnahme B der RL-IZ) aktiv teilzunehmen.
  3. Magistrat und interessierte Akteur:innen mögen erste Ideen hinsichtlich der Ausrichtung geeigneter innovativer Ziele und eines entsprechenden Aktionsplans erarbeiten, als Grundlage für einen entsprechenden Förderantrag.
  4. Der Förderantrag, der sich primär auf die Förderung von Konzeptionierungsarbeiten, Machbarkeitsstudien sowie die Erstellung eines umsetzungsfähigen Aktionsplanes konzentriert, ist bis spätestens 16. August 2021 bei der Bewilligungsstelle des RP Gießen vorzulegen.
  5. Bei erfolgreicher Einwerbung der Fördergelder werden der KUBA, die Stadtverordneten-versammlung sowie geeignete weitere Gremien (z.B. KAUN, Kommission für Land- und Forstwirtschaft) fortlaufend informiert und eingebunden, um die geförderten vorbereitenden Maßnahmen und die operative Umsetzung der erarbeiteten Innovationen zu begleiten und, auch bzgl. der notwendigen Haushaltsmittel, durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

 

Begründung:

Am 16. August 2021 ist letztmalig eine Teilnahme neuer OGs am Programm des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die „Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten“ im Rahmen des „Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014-2020“ (EPLR) möglich (1). Auch wenn angekündigt ist, daß es eine Neuauflage dieses Programms geben wird, ist die Antragstellung für diese mögliche Neuauflage frühestens 2023 erwartbar.

Als Mittelzentrum im ländlichen Raum bietet sich Idstein sowohl von seiner Bedeutung in der Region wie auch von seiner geographischen Lage zwischen Westerwald, Gießen, Frankfurt und dem Rheingau für innovative Maßnahmen unter RL-IZ, Teilmaßnahme B (2) an, um im Radius von 75km, der in den RL-IZ als Grenze für „kurze Lieferketten“ definiert ist, eine entsprechende OG zu initiierten und koordinieren. Die Nähe zu Wissenschaftsstandorten wie Gießen und Geisenheim ermöglicht die Einbindung von, und aktive Begleitung durch, geeignete wissenschaftliche Partner: innen.

Da 50% der förderfähigen Kosten für z.B. Konzeptionierungs- und Planungsleistungen, Machbarkeits-studien sowie verwandte beratende und analytische Aktivitäten und Dienstleistungen mit bis zu EUR 200.000 förderfähig sind , kann so – mit einem geschickten Mix aus Akteur:innen – ein innovatives Fördervorhaben erarbeitet und zur Stärkung des ländlichen Wirtschafts- und Lebensraumes umgesetzt werden. Die Rolle der Stadt Idstein als Initiatorin und Koordinatorin wird ihre Attraktivität und Bedeutung als Mittelzentrum dadurch weiter stärken.

Update KUBA 30.06.2021

Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Update StVV 15.07.2021

Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 1