Drucksache 070/2021 Antrag: Änderung und Ergänzung des § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 28. Juli 2016
Idstein, 16. April 2021
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 28. Juli 2016 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
- Der Wortlaut wird wie folgt geändert:
§10
Bildung von Ausschüssen
(2) Die Stadtverordnetenversammlung bildet mindestens die vier folgenden ständigen Ausschüsse: - Der Wortlaut wird wie folgt ergänzt:
Ausschuss für Klima-, Umweltschutz, Betrieb und Forst
Aufgabengebiet:
alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für Klima- und Umweltschutz
Forst- und Landwirtschaftsthemen von grundsätzlicher Bedeutung
Grundsatzfragen im baulichen und betrieblichen Zusammenhang mit städtischen Betrieben und Einrichtungen - Der Wortlaut wird wie folgt geändert:
Haupt-, Finanz-, Wirtschaft- und Digitalisierungsausschuss
Aufgabengebiet:
alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
alle Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen
Angelegenheiten nach §§ 24 ff. BauGB
Grundsatzfragen im Zusammenhang mit Wirtschafts- und Digitalisierungsthemen - Der Wortlaut wird wie folgt geändert:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen, Mobilität und Verkehr
Aufgabengebiet:
Stadtentwicklung, Bauleitplanung, Sanierung sowie sonstige Bauangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung einschließlich kommunaler Bau-, Mobilitäts- und Verkehrsthematiken
Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Vielfalt von Wohnformen - Der Wortlaut wird wie folgt geändert:
Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales
Aufgabengebiet:
alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die den Jugend-, Kultur-, Sport- und Sozialbereich betreffen
Grundsatzfragen im Zusammenhang mit Fragen der Sport-, Sozial- und Tourismusfunktion des Tournesols
Begründung:
Die 2016 beschlossene Streichung des Umwelt- und Betriebsausschusses ist zu korrigieren, besonders vor dem Hintergrund der immer dringlicheren Notwendigkeit, dem sich beschleunigenden Klimawandel, den zunehmenden Extremwetterereignissen und ihren Auswirkungen sowie den Fragestellungen der notwendigen Energiewende angemessen zu begegnen.
Der neu einzurichtende Ausschuss behandelt alle Belange von grundsätzlicher Bedeutung für Klima- und Umweltschutz, Forst, Landwirtschaft und kommunalen Betrieb. Zudem befasst sich dieser Ausschuss mit grundsätzlichen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit städtischen Betrieben und Einrichtungen stehen. Hierbei stellen v.a. Frage- und Aufgabenstellungen im Bereich der Wasserwirtschaft und Baubiologie sowie bau- und betriebsenergetische Aspekte den direkten Zusammenhang zum Klima- und Umweltschutz dar. Ihre gesamtheitliche Betrachtung durch Bündelung im neu zu schaffenden Ausschuss ist schon aus Effizienz- und Kohärenzgründen angebracht.
Auch in anderen Bereichen der zukünftig relevanten politischen Entscheidungen ist eine Neuordnung der Zuständigkeiten sinnvoll, u.a. um den Aufgaben in Konsequenz des gesellschaftlichen, strukturellen und wirtschaftlichen Wandels zukunftssicher Rechnung zu tragen. Vor dem Hintergrund der geplanten grundsätzlichen konzeptionellen Neufassung von Stadtentwicklung, Verkehr und Mobilität sowie Stadtklimapolitik erscheint eine solche harmonisierende Neuordnung der politischen Gremien folgerichtig:
Der bisherige HFA soll um die Querschnittsthemen „Wirtschaft“ und „Digitalisierung“ erweitert werden, damit zukünftig beide Themen einem Gremium fest zugeordnet werden können und ihrer Relevanz damit angemessen Rechnung getragen wird. Die rein operativen (etwa: baulichen) Aspekte z.B. digitaler Themen wie Breitband- oder Glasfaserausbau soll nach wie vor im Nachfolgeausschuss des BPA behandelt werden.
Der bisherige BPA wird von Fragen entlastet, die die städtischen Betriebe und Einrichtungen betreffen. Diese Fragen werden sinnvollerweise in den neu zu schaffenden Ausschuss verlagert (s.o.). Stattdessen wird der bisherige BPA ausdrücklich um die Bereiche „Wohnen“ sowie Mobilitäts- und Verkehrsvorhaben erweitert. Dabei versteht sich „Wohnen“ als deutlich weitergehend als „Bauen“: Im Sinne echter Nachhaltigkeit behandeln zukunftsfähige Wohnformen den Menschen, das Soziale sowie die Umwelt (z. B. in Form von bauökologischen Aspekten) ausdrücklich mit. So rücken die Gesichtspunkte des Nachhaltigkeits-Dreiecks in den Fokus städtebaulicher Entscheidungen. Dies ermöglicht die weitsichtige Planung, auch über das Jahr 2035 (des aktuellen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes) hinaus.
Der bisherige AJUKSS wird, durch Schaffung des o.g. zusätzlichen Ausschusses, von dem Thema „Umwelt“ entlastet. Ansonsten behält dieser Ausschuss jedoch seine Aufgabenzuordnung, ergänzt um das Thema „Tournesol“. Hierdurch wird die bisherige Verkürzung des Themas „Tournesol“ auf seine finanziellen und bautechnischen Aspekte um die wichtigen und sinnvollen Dimensionen des sportlichen, sozialen und touristischen Potentials der Freizeitanlage erweitert. Sie können durch Beschluss der o.g. Erweiterung im zukünftigen AJKSS angemessen stark zur Geltung kommen.