Idstein, 03. Januar 2025

 

DS 009/2025 Öffnung der Schulspielflächen der Limes- und Taubenbergschule

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Beschluss:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) spricht sich grundsätzlich dafür aus, Schulsportanlagen für die öffentliche Nutzung zugänglich zu machen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Rheingau-Taunus-Kreis (RTK) eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen, die die öffentliche Nutzung der Schulspielflächen der Limes- und Taubenbergschule außerhalb der Unterrichtszeiten ermöglicht.
  3. In Zusammenarbeit mit den Schulleitungen von Limes- und Taubenbergschule und dem Rheingau-Taunus-Kreis ist ein Nutzungskonzept zu entwickeln, das mögliche Herausforderungen wie Sicherheit und Müllprobleme berücksichtigt.

 

 Begründung:

Das Wohngebiet im Taunusviertel bietet Kindern und Jugendlichen nur begrenzte Freizeitmöglichkeiten. Ein Spielplatz in der Mitte des Wohngebietes eignet sich vor allem für jüngere Kinder, während der Bolzplatz weit entfernt am Rande des Viertels liegt und der Basketballplatz aufgrund von Konflikten mit Anwohnenden kaum genutzt wird. Teenager und Jugendliche haben dadurch keinen nahgelegenen Raum, um sich nachmittags aufzuhalten.

Die Öffnung der Schulspielflächen der Limes- und Taubenbergschule ermöglicht eine zeitgemäße und nachhaltige Nutzung bestehender Ressourcen. Es bietet die Chance, versiegelte Flächen ökologisch sinnvoll mehrfach zu nutzen und einen positiven Beitrag zur sozialen Infrastruktur des Viertels zu leisten.

Mit dieser Maßnahme können schulische Außenanlagen auch außerhalb der Unterrichtszeiten zu wertvollen Treffpunkten für Kinder und Jugendliche werden und damit zur Belebung des Stadtteils beitragen. Dies stärkt nicht nur das Gemeinschaftsgefühl, sondern zeigt auch, wie öffentliche Räume flexibel und zukunftsorientiert gestaltet werden können.

Außerdem ist ein Konzept zu entwickeln, das mögliche Herausforderungen wie Sicherheit und Müllprobleme berücksichtigt. Durch klare Regeln und gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen könnte ein fairer und sicherer Zugang ermöglicht werden, der allen Beteiligten zugutekommt.

Die Nutzung von Schulgeländen für verschiedene Zwecke, die über den regulären Schulbetrieb hinausgehen, ist rechtlich abgesichert und wird allgemein als sozialadäquat angesehen. Dies schließt Aktivitäten ein, die von Kindern und Jugendlichen ausgehen und mit deren natürlichen Lebensäußerungen verbunden sind.

Geräuschimmissionen, die dabei entstehen, sind Teil des gemeinschaftlichen Miteinanders und werden als zumutbar betrachtet. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 19. Juli 2023 (AZ: M 28 K 22.414) bestätigt, dass Schulgelände flexibel genutzt werden können, ohne dass durch Kinder verursachte Geräusche als problematisch eingestuft werden. Dies unterstreicht die Bedeutung von Schulgeländen als lebendige Begegnungsräume, die das soziale Leben bereichern.

 

Update AJKSS vom 27.01.2025

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1 Nein: 10 Enthaltung: 1

Update StVV vom 12.02.2025

Beschluss:
Der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Kultur, Sport und Soziales, den Antrag der ULI-Fraktion betr. Öffnung der Schulspielflächen der Limes- und Taubenbergschule abzulehnen, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich zugestimmt Ja: 23 Nein: 11 Enthaltung: 4