Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Idstein

 

Idstein, 23. Februar 2023

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Beschluss:

Der Magistrat wird beauftragt, einen kommunalen Wärmeplan für Idstein zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Begründung:

Gemäß der im November 2022 verabschiedeten Novelle des hessischen Energiegesetzes sind Kommunen wie Idstein, die mehr als 20.000 Einwohner:innen zählen, nach Ablauf der Übergangsfrist von einem Jahr ab dem 29.11.2023 zu kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.

Inhaltlich wird die Planung durch Handreichungen der Landes Energie Agentur (LEA) Hessen (z.B. https://redaktion.hessen-agentur.de/publication/2021/3443_LEA_Broschuere_Kommunale_Waermeplanung_212018.pdf ) und anderer Organisationen (z.B. Umweltbundesamt/Deutsches Institut für Urbanistik https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf ) unterstützt.

Finanzielle Unterstützung erfolgt durch Konnexitätszahlungen des Landes Hessen, d.h. durch einen antragsfreien Fixbetrag, der für interne wie für externe Planerstellungsleistungen verwendet werden kann.

Aufgrund von Umfang und Komplexität des gesetzlichen Auftrages ist eine rasche Initiierung entsprechender Planungsaktivitäten geboten.

Update KUBA vom 15.03.2023

Beschluss: Der Antrag wird bis zum Wiederaufruf durch die ULI zurückgestellt.​