Idstein, 04. April 2024
DS 074/2024 Antrag Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Idstein
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Beschluss:
Der Magistrat wird beauftragt, mit Unterstützung eines geeigneten Fachbüros einen kommunalen Wärmeplan für Idstein zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Gleichzeitig soll geprüft werden, in welchem Rahmen die Stadt Idstein von der am 8. Januar 2024 beschlossenen Änderung des Finanzausgleichsgesetz finanziell profitieren kann.
Begründung:
Gemäß der im November 2022 verabschiedeten Novelle des hessischen Energiegesetzes sind Kommunen wie Idstein, die mehr als 20.000 Einwohner:innen zählen, nach Ablauf der Übergangsfrist von einem Jahr ab dem 29.11.2023 zu kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.
Demgemäß war für die Erstellung eines entsprechenden kommunalen Wärmeplans für die Stadt Idstein geplant, „die dafür vorgesehene Ausschreibung […] bis Ende des Jahres 2023“ durchzuführen und „das im Zuge der Ausschreibung zu erstellende endgültige Leistungsverzeichnis durch die Stadt [den Stadtverordneten] zur Verfügung [zu stellen]“.[1]
Mit Beschluß vom 17. November 2023 wurde das Bundesgesetz zur Kommunalen Wärmeplanung verabschiedet, das seit dem 01. Januar 2024 in Kraft ist. Hiermit werden neue Eckparameter gesetzt, so daß die o.g. Ausschreibung bislang nicht wie geplant erfolgte.[2]
Während der Weg zur Kommunalen Wärmeplanung damit neuerlich nicht en detail, quasi als „Leitfaden“, vorgegeben ist, sind die entscheidenden Richtschnüre ausreichend deutlich erkennbar. Zudem ist das gesetzlich auferlegte Ziel für jede Kommune ebenso komplex und ambitioniert wie wichtig und dringlich.
[1] Quelle: Niederschrift KUBA-Sitzung 18. Oktober 2023 (im Zusammenhang mit TOP 8 DS 249/2023
[2] wie auf entsprechende Nachfrage der ULI in der KUBA-Sitzung am 06. März 2024 mitgeteilt wurde
Eine weiterhin abwartende Haltung der Stadt Idstein birgt das zunehmende Risiko, mit einer unkontrollierbar starken Verzögerung der Wärmeplanung umgehen zu müssen, begründet in einem zunehmenden Ausschreibungsaufkommen und der damit einhergehenden Limitierung der verfügbaren Kapazitäten unterstützender Fachbüros.
Diesem Risiko, das im Worst Case darin mündet, daß die gesetzgeberisch vorgegebenen Zeitschienen nicht erfüllt werden können, möchte der vorliegende Antrag entgegenwirken.
Gleichzeitig sollen die Optionen ausgelotet werden, die der Stadt Idstein zur Verfügung stehen, um von der durch Bundesbauministerin Geywitz am 11. Januar 2024 zugesagten „unbürokratischen und schnellen Unterstützung der Kommunen bei den Planungskosten, über die Landeshaushalte“ zu profitieren.[1]
[1] Vrgl. Kommunale Wärmeplanung für ganz Deutschland
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Kommunale Wärmeplanung
Update KUBA vom 24.04.2024
Beschluss: abgelehnt bei Stimmengleichheit
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 5
Update StVV vom 16.05.2024
Beschluss: zurückgezogen