Idstein, 29. April 2024

 

Anfrage zur DS 330/2022 betr. digitale Hundemarke

Hier: DS 135/2023 Stellungnahme des Hauptamtes

 

Vorbemerkung:

In der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.05.2023, führt das Hauptamt u. a. aus:
„Daher wird empfohlen, mit der Einführung einer digitalen Hundemarke abzuwarten, bis die Erstellung einer digitalen Hundemarke datenschutzkonform möglich ist.“

Die Erstellung einer digitalen Hundemarke ist aktuell bereits datenschutzkonform möglich (Erstellung des QR-Codes durch einen deutschen Anbieter) und nicht zwingend an eine Änderung der hessischen HundeVO gebunden (Chip-Pflicht).

 

Der Magistrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten:

 

  • Sieht die Verwaltung über diese Aspekte hinaus, die der Einführung einer digitalen Hundemarke nicht entgegenstehen, bislang unbeantwortete, aber vor der Einführung einer digitalen Hundemarke zwingend zu prüfende Fragestellungen?
  • Wann ist mit der Einführung der „Digitalen Hundemarke“ zu rechnen?