Änderung der Satzung über Stellplätze oder Garagen sowie Abstellplätze für Fahrräder (Stellplatzsatzung)

 

Idstein, 20. April 2023

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Beschluss:

Der Magistrat wird beauftragt, die aktuelle Version der Stellplatzsatzung der Stadt Idstein zeitgemäß, d.h. vor allem hinsichtlich notwendiger Aspekte zu Klima-, Boden- und Gewässerschutz, zu überarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.

Bei der Neufassung sind besonders folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • 2: Rückbau- und Entsiegelungspflicht bei Minderbedarf
  • 5 (2) und (3): explizite Regelungen zur Herstellung der Ausführung von Zufahrten und Stellplätzen als versickerungsfähige Flächen. Hierbei kann auch die Entwässerung in eine Pflanzung im räumlichen Zusammenhang Berücksichtigung finden.
  • 5 (4):
    • Verminderung der Zahl der Parkplätze, für die je ein Baum zu pflanzen ist.
    • Auswahl der Bäume (Großsträucher) aus einer zu erstellenden Artenliste
    • Erhöhung der Baumscheiben-Mindestgröße (inkl. Festlegung der Mindesttiefe)
    • Herabsetzung des Schwellenwertes für raumgliedernde Bepflanzung auf befestigter Stellplatzfläche
  • 5 (7): Begrünung von Flachdächern aller ebenerdiger Garagenanlagen (größenunabhängig) als MUSS-Bestimmung
  • 5 (8) – neu: Formulierung einer Solarpflicht für alle Garagen und Stellplätze
    • Vorgabe einer zu installierenden Mindestertragsleistung sowie je eines vorbereiteten WallBox-Anschlusses pro Stellplatz
    • Katalog von Ausführungsoptionen der PV-Anlage (z.B. als Dach- oder Zaunmodul, Solarterrasse o.ä.), jedoch im räumlichen Zusammenhang
  • 7 (3): Anpassung der Ablösebeträge nach oben

 

Begründung:

Unter Bezug auf HBO §§ 52, 86 und 91 (hier insbesondere § 91 (1) 1.) und vor dem Hintergrund der dringlichen Notwendigkeiten des Klima-, Boden- und Grundwasserschutzes bietet die Stellplatzsatzung in ihrer Fassung von 2009 einige Handlungsoptionen und -erfordernisse:

  • Durch Nutzungsänderungen ermöglichte Komplettentsiegelung bzw. von vorherein möglichst gering zu haltende Versiegelung steigt die Versickerungsrate und trägt so einen zu Boden- und Grundwasserschutz bei. Gleichzeitig wird die Abwasserinfrastruktur entlastet.
  • Viele Kommunen in Hessen und bundesweit haben bereits vor Jahren stärkere Begrünungsquoten pro Stellplatzanlage festgelegt. Vor allem leisten großkronige Bäume sowie Großsträucher mit großer Blattmasse und hoher Photosyntheseleistung einen unverzichtbaren Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas (CO2-Bindung, Wasserhaltevermögen im Wurzelraum, Durchlüftung des Bodens, Luftfilterung, Verdunstungskühle etc.).
    • (Unvollständige) Liste der zu pflanzenden Bäume pro angefangener Zahl von Stellplätzen:
      je 3 Stellplätze: Baunatal, Münster (Hessen), Pfungstadt,
      je 4 Stellplätze: Bischofsheim, Heusenstamm, Frankfurt/M., Gießen, Groß-Gerau, Kassel, Mörfelden-Walldorf, Niddatal, Wehrheim
      je 5 Stellplätze: Bad Nauheim, Herborn, Wiesbaden
  • Die klimaförderlichen Aspekte von Begrünung sind umso wichtiger, je grösser die Fläche der Stellplatzanlage ist. In zahlreichen Kommunen liegt daher folgerichtig die Schwelle für raumgliedernde Bepflanzung deutlich niedriger (oftmals bei 500 m²) als aktuell in Idstein (1000 m²).
  • Nicht nur, aber besonders Flachdächer bieten sich für Begrünung sowie für die Errichtung von PV-Anlagen an. Die entsprechenden statischen Notwendigkeiten sind heutzutage problemlos und kostengünstig bei jedem Neubau planbar. Eine SOLL-Bestimmung zur Begrünung bzw. Nutzung bereits versiegelter/überbauter Flächen ist nicht mehr zeitgemäß, eine MUSS-Bestimmung hingegen zukunftsfähig.
  • Mit modernen PV-Anlagen (z.B. bifazialen Modulen) lassen sich bereits auf der Fläche eines Einzelgaragendachs – oder Carports Leistungen von ≥5 kWp problemlos erreichen. Mit dem – politisch und im Sinne des Klimaschutzes gewollten – Trends zum E-Auto sowie dem absehbaren Verbot von Verbrenner-Neuzulassungen ist es ebenso sinnvoll wie notwendig, schon heute die entsprechende Infrastruktur zu errichten – auch bei Privatgebäuden. Die schon heute gegebene Energieeffizienz moderner PV-Anlagen erlaubt eine sinnvolle Energieausbeute sowie Dachbegrünung auf derselben baulichen Anlage.
    • Moderne PV-Anlagen (Ost-West-Ausrichtung von Bifazialmodulen) gleichen Spannungsspitzen aus und tragen ebenso zur Netzstabilisation bei wie dezentrale Energieproduktion am Verbrauchsort (WallBoxes).
  • Ziel der Ablösebeträge sollte es sein, die Herstellung eines Stellplatzes gemäß überarbeiteter Stellplatzsatzung finanziell attraktiver als die mögliche Ablöse sein zu lassen. Baukostensteigerungen (inkl. Solarpflicht-bedingter Kosten) und Inflationsrate sind entsprechend prognostisch zu berücksichtigen.

Update BPA vom 09.05.2023

Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Update StVV vom 25.05.2023

Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 1