Idstein, 29. Mai 2024

 

DS 126/2024 Prüfantrag betr. Öffnung von Schulsportanlagen und Spielflächen an Idsteiner Schulen für die Öffentlichkeit

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Beschluss:

Der Magistrat der Stadt Idstein wird gebeten zu prüfen,

  • ob Schulsportanlagen, insbesondere solche für Ballsportarten geeignete, sowie Spielflächen, an Idsteiner Schulen in Trägerschaft des Rheingau-Taunus-Kreises, außerhalb der Schulzeit der Öffentlichkeit zur freien Verfügung gestellt werden können; die Schulen und Anlagen, bzw. Flächen sind zu benennen;
  • welche Voraussetzungen für die Zurverfügungstellung der entsprechenden Anlagen, bzw. Flächen erfüllt werden müssen; diese sind zu benennen.

 

Begründung:

Kinder und Jugendlichen haben einen natürlichen Drang sich ungezwungen zu bewegen, allein, oder in Gruppen, z.B. bei Ballspielen, Klettern, Hangeln, Springen, Hüpfen, Toben und Rennen. In vielen Wohngebieten in Idstein stehen jedoch Angebote für Kinder und insbesondere für Jugendliche für solche Freizeit-Aktivitäten in Freien nicht ausreichend zur Verfügung, so dass eine Erweiterung der Angebote durch Öffnung von Schulhöfen und Schulsportanagen, auch wenn sich die Angebote von Schule zu Schule unterscheiden, unter diesem Aspekt einen Vorteil bringen würde.

In vielen Gemeinden und Städten sind die Schulhöfe bereits nachmittags, zwischen 14, bzw. 16 und 22 Uhr, an Wochenenden und in den Ferien, zwischen 8 und 22 Uhr, frei zugänglich. Daher ist davon auszugehen, dass Themen wie etwa Unfallversicherung und Verkehrssicherungspflicht keine Hindernisse darstellen. Eine entsprechende Öffnung stellt zudem kein Hindernis dar für außerordentliche schulische Veranstaltungen. Erweiterte pädagogische Angebote können zu einem späteren Zeitpunkt einbezogen werden.

Aufgrund der Anforderungen der Unfallversicherungen sind die schuleigenen Anlagen standardmäßig bedarfsgerecht gestaltet und unterliegen aufgrund der schulischen Nutzung einer permanenten Überwachung, so dass hier grundsätzlich ein geringes Risiko für Unfallgefahren vorliegt. Außerdem sind die Anlagen i.d.R. vom öffentlichen Verkehr getrennt. Diese Faktoren machen die vorgenannten Flächen, auch reine Asphaltflächen, zu sicheren Bereichen für Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Altersgruppen für Spiel und Sport.

Zudem ist zu beobachten, dass Kinder und Jugendliche, welche oft einen lokalen Bezug zu der Einrichtung haben, diesen durch die außerschulische Nutzung emotional positiv belegen. Als weiterer Effekt kann vielerorts beobachtet werden, dass insbesondere Kinder die Öffnung der schulischen Anlagen als niederschwelliges Angebot gut annehmen und in deren Schutz deutlich unbefangener und raumgreifender spielen; i.d.R. stehen im Siedlungsumfeld wenig Areale zur Verfügung, welche diesen Ansprüchen genügen.

Zusammenfassend sehen wir die freie Zurverfügungstellung der Schulsportanlagen und Spielflächen an Idsteiner Schulen als einfache Maßnahme, weil Öffnung bestehender Anlagen, zur Förderung von Gesundheit und Zufriedenheit bei Kindern und Jugendlichen.

Update AJKSS vom 17.06.2024

Beschluss: einstimmig zugestimmt (mit der Ergänzung, daß Erfahrungswerte anderer Kommunen abgefragt werden sollen)
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0