Idstein, 24. August 2023

 

DS 213/2023 Antrag: Förderprogramm „Energetische Gebäudesanierung“

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Beschluss:

Der Magistrat der Stadt Idstein wird beauftragt, eine Förderrichtlinie für Maßnahmen des Gebäudedämmschutzes durch Immobilienbesitzende zu entwerfen und der Stadtverordneten-versammlung, nach Vorberatung im BPA, zur Beschlussfassung vorzulegen.

In dem Entwurf sollen ausdrücklich nicht ausschließlich Maßnahmen der Fassadendämmung für eine Förderung berücksichtigt werden, sondern z.B. auch Innenwand-, Dach(boden)- und Kellerdecken-Dämmmaßnahmen sowie der Austausch von Fenstern und Türen zur energetischen Gebäudeertüchtigung.

Der Einsatz von nachwachsenden Dämmstoffen soll dabei mit einem Förderbonus bedacht werden.

Das Förderprogramm soll nicht nur den Eigentümer:innen von Wohngebäuden, sondern auch örtlichen Handwerks- und Gastronomiebetrieben sowie Einzelhändler:innen bei Dämm-Maßnahmen an den eigenen Geschäfts- und Betriebsgebäuden zur Verfügung stehen.

Die Fördermittel sollen aus dem Klimaschutz- und Innovationsfonds entnommen werden.

Ergänzung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023:
Im Abstand von zwei Jahren nach Einrichtung des Förderkonzeptes soll eine Evaluierung erfolgen.

 

Begründung:

Durch gute Gebäudedämmung und moderne Technologien ergibt sich ein riesiges [Energie-]Einsparpotential. Und jede Sanierung hilft nicht nur dem Klima, sondern sorgt dafür, dass Mieterinnen und Mieter weniger für das Heizen und Warmwasser bezahlen müssen. […] Da ist echtes Sparpotenzial drin, – von dem alle profitieren“, sagte Al-Wazir beim Besuch in Idstein“ auf seiner Energiespartour im Sommer 2022.

Und auch Bürgermeister Herfurth lässt sich in einer städtischen Mitteilung mit entsprechender Überzeugung zitieren: „Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist es auch im Interesse der Stadt Idstein, die Sinnhaftigkeit und Möglichkeiten energetischer Sanierung aufzuzeigen.“

Die Stadt Idstein bietet Gebäudebesitzenden daher bereits Unterstützung bei dem ersten Schritt an, nämlich durch die Übernahme von 50% der Kosten für eine Gebäudethermografie.

Um die Entscheidung zu erleichtern, nötige und mögliche energetische Ertüchtigungsmaßnahmen an einer entsprechenden Bestandsimmobilie auch tatsächlich umzusetzen, ist deren Förderung der logische und wirksame nächste Schritt.

Viele bundesdeutsche Kommunen haben, zum Teil bereits vor mehr als 10 Jahren, entsprechende Förderprogramme aufgelegt, von kleineren und größeren Städten wie Köln oder Münster über Gemeinden unterschiedlicher Größe wie Wendemark oder Stelle (Harburg) bis hin zu kleinen Kommunen wie Allendorf (Eder).

Auch in Idstein werden entsprechende Fördermöglichkeiten direkte Anreize zur Einsparung von Energie und Senkung von Mietkosten durch Maßnahmen der Gebäudedämmung setzen, was sich indirekt in Beiträge zum dringlichen und vordringlichen Klimaschutz übersetzt.

Update BPA vom 12.09.2023

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 6, Enthaltungen: 3

Update StVV vom 28.09.2023

Beschluss: merheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 17, Enthaltungen: 0