Antrag: Reduktion der nächtlichen Beleuchtung kommunaler Liegenschaften
Idstein, 20. August 2022
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Beschluss:
Der Magistrat möge die Außen- und Innenbeleuchtung der kommunalen Liegenschaften prüfen, mit dem Ziel, nicht bedarfsgerechte Beleuchtung umgehend abzuschalten oder, wenn dies technisch oder aus anderen schwerwiegenden Gründen nicht sofort möglich sein sollte, (zunächst) zeitlich wie bzgl. der Lichtintensität und Zahl der Lichtquellen zu reduzieren.
Der Stadtverordnetenversammlung möge eine Liste der Reduktionsmaßnahmen zeitnah vorgelegt werden.
Begründung:
Neben Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fordern schon die aktuell rasant steigenden Energie-kosten unverzügliche Energieeinsparmaßnahmen, auch im Bereich der kommunalen Liegenschaften.
Es ist oftmals sehr unkompliziert, rasch und kostengünstig bis -neutral möglich, im Bereich von Innen- und Außen-Beleuchtungsanlagen entsprechende Einsparpotentiale zu heben. So ist z.B. eine Notwendigkeit der nächtlichen Beleuchtung des Treppenhauses „Alte Amtsgericht“ nicht erkennbar.
Entsprechende Maßnahmen der Beleuchtungsreduktion stehen in voller Übereinstimmung mit der dem Bundestag zum Beschluß vorliegenden Energieeinsparverordnung, die ab 1. September 2022 das Anstrahlen von Denkmälern u.ä. sowie nächtliche Leuchtwerbung untersagen soll.
Die Stadt Idstein kann die Bundesverordnung, im Rahmen der hier beantragten Selbstverpflichtung, durch Reduktion der Außen- und Innenbeleuchtung kommunaler Liegenschaften ergänzen.
So kann Idstein ein starkes Zeichen mit Vorbildcharakter setzen.
Update BPA vom 13.09.2022
Update KUBA vom 14.09.2022
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Update StVV vom 29.09.2022
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0