Idstein, 01. September 2025

 

DS 228/2025 Neufassung der Benutzungssatzung und Kostenbeitragssatzung für die Kindertagesstätten der Hochschulstadt Idstein

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Dem Entwurf der Lenkungsgruppe über die Neufassung der Benutzungssatzung (Anlage 2) wird zugestimmt.
  2. Dem ersten Entwurf der Kostenbeitragssatzung (Anlage 4 mit Staffelung) wird zugestimmt.
  3. Das Verpflegungsgeld wird gemäß § 2 der Kostenbeitragssatzung auf 90,00 Euro für Speisen und 5,00 € für Getränke pro Kind und Monat festgesetzt.
  4. Die Neufassungen der Satzungen sowie die Festsetzung des Kostenbeitrages für das Verpflegungsentgelt treten mit Wirkung zum 1. August 2026 in Kraft

 

 Begründung:

Der vorstehende gemeinsame Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Idstein, der SPD-Fraktion und der ULI-Fraktion wurde in der AJKSS-Sitzung am 01.09.2025 mündlich von Sina Kilb, SPD-Fraktion, gestellt. Der AJKSS vom 0109.2025 empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Antrags, der HFWA vom 02.10.2025 ebenfalls. Bisher liegt dieser wichtige und folgenreiche Antrag nur in den Protokollen des AJKSS und des HFWA vor und hat keine ordentliche Drucksachennummer. Mit diesem Dokument soll dies geheilt werden.

 

Update AJKSS vom 01.09.2025

Über die Ziffern des Antrages wurde getrennt abgestimmt.

Beschluss:

1. Dem Entwurf der Lenkungsgruppe über die Neufassung der Benutzungssatzung (Anlage 2) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt (ja: 7 Nein: 6 Enthaltung: 0)

Beschluss:

2. Dem ersten Entwurf der Kostenbeitragssatzung (Anlage 4 mit Staffelung) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt (ja: 7 Nein: 6 Enthaltung: 0)

Beschluss:

3. Das Verpflegungsgeld wird gemäß § 2 der Kostenbeitragssatzung auf 90,00 Euro für Speisen und 5,00 € für Getränke pro Kind und Monat festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt (ja: 8 Nein: 5 Enthaltung: 0)

Beschluss:

4. Die Neufassungen der Satzungen sowie die Festsetzung des Kostenbeitrages für das Verpflegungsentgelt treten mit Wirkung zum 1. August 2026 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt (ja: 7 Nein: 6 Enthaltung: 0)

Update StVV vom 23.10.2025

Über die Ziffern des Antrages wurde getrennt abgestimmt.

Beschluss:

1. Dem Entwurf der Lenkungsgruppe über die Neufassung der Benutzungssatzung (Anlage 2) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt (ja: 42 Nein: 0 Enthaltung: 0)

Beschluss:

2. Dem ersten Entwurf der Kostenbeitragssatzung (Anlage 4 mit Staffelung) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt (ja: 23 Nein: 19 Enthaltung: 0)

Beschluss:

3. Das Verpflegungsgeld wird gemäß § 2 der Kostenbeitragssatzung auf 90,00 Euro für Speisen und 5,00 € für Getränke pro Kind und Monat festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt (ja: 23 Nein: 19 Enthaltung: 0)

Beschluss:

4. Die Neufassungen der Satzungen sowie die Festsetzung des Kostenbeitrages für das Verpflegungsentgelt treten mit Wirkung zum 1. August 2026 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt (ja: 23 Nein: 19 Enthaltung: 0)

Update HFWA vom 04.09.2025

Beschluss: vertagt

Update HFWA vom 02.10.2025

Beschluss:

1. Dem Entwurf der Lenkungsgruppe über die Neufassung der Benutzungssatzung (Anlage 2) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt (ja: 13 Nein: 0 Enthaltung: 0)

Beschluss:

2. Dem ersten Entwurf der Kostenbeitragssatzung (Anlage 4 mit Staffelung) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt (ja: 7 Nein: 6 Enthaltung: 0)

Beschluss:

3. Das Verpflegungsgeld wird gemäß § 2 der Kostenbeitragssatzung auf 90,00 Euro für Speisen und 5,00 € für Getränke pro Kind und Monat festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt (ja: 7 Nein: 6 Enthaltung: 0)

Beschluss:

4. Die Neufassungen der Satzungen sowie die Festsetzung des Kostenbeitrages für das Verpflegungsentgelt treten mit Wirkung zum 1. August 2026 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt (ja: 7 Nein: 6 Enthaltung: 0)