Erstellung einer Freiflächengestaltungssatzung (Grünsatzung) für Idstein

 

Idstein, 04. März 2022

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Beschluss:

Der Magistrat der Stadt Idstein wird gebeten, eine Freiflächengestaltungssatzung gem. § 91 der Hessischen Bauordnung (HBO) zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung vorzulegen.

Grundlage hierfür soll der Satzungsentwurf „Gestaltungssatzung Freiraum und Klima“ der Stadt Frankfurt vom 20.09.2021 sein.

Mindestens enthalten sollen sein: Regelungen zur

  • Nutzung, Gestaltung und Bepflanzung von Grundstücksfreiflächen inkl. Baumschutz,
  • Begrünung baulicher Anlagen,
  • Gestaltung von Kinderspielplätzen, Fahrzeugstellplätzen, Einfriedungen und Standflächen für Abfallbehältnisse.

Begründung:

Das Land Hessen hat mehrfach die Kommunen aufgefordert, von ihren Regelungskompetenzen zur Freiflächengestaltung Gebrauch zu machen, um durch Begrünung die Folgen des Klimawandels abzumildern, Biodiversität zu erhalten und das Ortsbild aufzuwerten.

Regelungen zur Begrünung des Freiraumes im Idsteiner Stadtgebiet einschließlich seiner Ortsteile sind nicht ausreichend oder fehlen ganz.

Beispielsweise sollte dem Baumschutz Rechnung getragen und dem Trend zu vegetationslosen „Schottergärten“ Einhalt geboten werden, die die genannten Wohlfahrtswirkungen nicht aufweisen können. Eine Zunahme von sterilen Steingärten ist auch in Idstein festzustellen.

Die Temperatur in der Stadt ist durch die dichte Bebauung und den hohen Energieumsatz um bis zu zwei Grad höher als in unbebauten Gebieten. In Extremfällen kann es in der bebauten Kernstadt in den Nachtstunden um bis zu 10 Grad Celsius wärmer sein als im Umland. Der Klimawandel verschärft diese Situation. Abhilfe können Grünflächen und Freiflächen mit hohem Vegetationsanteil schaffen, da diese ein grundsätzlich geringeres Wärmepotential und durch Verdunstung einen kühlenden Effekt haben. Außerdem bieten die unbebauten Flächen vielen Tierarten ein Zuhause, erhöhen die Aufenthaltsqualität oder tragen als Versickerungsflächen zur Grundwasserneubildung bei.

Dies gilt nicht nur für die öffentlichen Grünflächen, sondern auch für private Grundstücksfreiflächen.

Ziel einer Satzung für Freiraum und Mikroklima für Idstein ist es, eine angemessene und ausreichende Begrünung und Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen und baulichen Anlagen im Stadtgebiet von Idstein sicherzustellen und zu erhalten. Damit werden zum einen gesunde Lebensverhältnisse gewährleistet, denn eine Begrünung trägt nachweislich zur Sicherung und Verbesserung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei. Zum anderen wird das Orts- und Stadtbild aufgewertet, und die natürlichen Lebensgrundlagen für Tier, Pflanze und Mensch werden ganz allgemein bewahrt und verbessert.

Die Satzung begegnet damit den Gefahren und Herausforderungen, die durch die zunehmende Verdichtung in Idstein ausgelöst werden, und wird den Zielsetzungen einer nachhaltigen Innenentwicklung im Sinne der sog. Doppelten Nachverdichtung gerecht.

Die Satzung soll im gesamten Stadtgebiet für die nicht überbauten Grundstücksfreiflächen und für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen gelten: Prozesse der Nachverdichtung sind in überall im kommunalen Gebiet Idsteins festzustellen, und es sollten überall gleiche gestalterische Rahmenbedingungen für Grün und Bepflanzung gelten. Die Satzung soll aus Gründen des Bestandsschutzes nur für die bestehenden Grundstücke, die Änderungen erfahren, und für neue Vorhaben gelten.  Reine Instandhaltungsvorhaben an bestehenden Grundstücksfreiflächen sollen nicht von dem Anwendungsbereich der Satzung betroffen sein.

Durch die Satzung sollte vor allem auch der wertvolle Baumbestand auf den Grundstücken, ab einem Stammumfang von 80 cm (für Laubbäume), – im Sinne einer Baumschutzsatzung – geschützt werden.

Update BPA vom 22.03.2022

Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Update StVV vom 07.04.2022

Beschluss: vertagt bis zu den Haushaltsberatungen 2023