Idstein, 27. August 2025
Konkurrierender Hauptantrag zur DS 183/2025 Reduktion der zulässigen Geschwindigkeit in der Wiesbadener und Limburger Straße
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Beschluss:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. die Reduktion der zulässigen Geschwindigkeit in der Limburger Straße auf 30 km/ h unverzüglich umzusetzen.
2. die Reduktion der zulässigen Geschwindigkeit in der Wiesbadener Straße auf 30 km/ h unverzüglich umzusetzen.
3. der Stadtverordnetenversammlung bis zum 11. Dezember 2025 zum Sachstand der Umsetzung Bericht zu erstatten.
Begründung:
Am 25. Mai 2023 wurde von der Stadtverordnetenversammlung mit der DS 214/2022 der Verkehrsentwicklungsplan beschlossen.
Der Verkehrsentwicklungsplan stellt auf Seite 175 fest:
Die Reduktion der zulässigen Geschwindigkeit auf Wiesbadener und Limburger Straße auf 30 km/ h ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Gesundheitsschutzes (Lärmschutz) geboten und kann unter Bezug auf § 45 StVO angeordnet werden. Die gegenüber dem Regelwerk untermassigen Querschnittbreiten der Fahrbahn lassen hier keine andere Empfehlung zu. Eine solche Maßnahme kann kurzfristig und mit geringen Kosten umgesetzt werden.
Ferner steht im Verkehrsentwicklungsplan auf Seite 137:
Teils zu geringe Querschnittbreiten und hohe Verkehrsmengen auf Limburger und Wiesbadener Straße führen zu Konflikten und stockenden Verkehrsabläufen.
Die Zusammenstellung der potenziellen Maßnahmen stellt auf Seite 291 unter den Positionen S4 und S5 ebenfalls den kurzfristigen (1 – 2 Jahre) Umsetzungshorizont fest.
Da nach mehr als zwei Jahren nichts umgesetzt wurde, beantragen wir die unverzügliche Umsetzung dieser wirkungsvollen Maßnahme.
Update KUBA vom 03.09.2025
Beschluss: für erledigt erklärt
Es wird um eine Prüfung des Knotenpunktes Limburger Straße / Maximilianstraße gebeten. Hierzu wird in einer KUBA-Sitzung berichtet.