Prüfantrag: Möglichkeiten und Auswirkungen der Einführung von Grundsteuer C und/oder Zweitwohnungssteuer

 

Idstein, 10. Juni 2022

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Beschluss:

Der Magistrat wird gebeten, die Rahmenbedingungen und den prinzipiellen Handlungsspielraums (z. B. bezüglich der Höhe eines angemessenen und sinnvollen Hebesatzes) für die mögliche Einführung einer Grundsteuer C und/oder einer Zweitwohnungssteuer zu prüfen.

Dem Prüfbericht möge eine grobe Abschätzung der resultierenden jährlichen Steuereinnahmen beigefügt werden, wenn möglich im Sinne von zwei Szenarien pro Steuerart (d. h. grobe Absteckung des unteren und oberen erwartbaren Steueraufkommens bei entsprechend gewählten exemplarischen Sensitivitätsparametern).

Zudem soll eine grobe Abschätzung der Wohneinheiten erfolgen, die potentiell über eine Grundsteuer C über die Zeit mobilisierbar wäre.

Begründung:

Vor dem Hintergrund des notwendigen Erhalts kommunalen Handlungsspielraums bei gleichzeitig absehbaren unterschiedlichsten Investitionserfordernissen der Stadt Idstein sowie den steigenden Kosten für deren Umsetzung (z. B. durch steigende Preise im Hoch- und Tiefbaugewerbe) wird es zunehmend dringlich und notwendig werden, durch eine ausgewogene Mischung aus Einsparmaßnahmen und, auch neuen, Einnahmequellen handlungsfähig zu bleiben.

Bislang in Idstein ungenutzte bzw. zukünftig verfügbare steuerliche Instrumente wie die Zweit-wohnungssteuer(1) und die Grundsteuer C („Baulandsteuer“) können hier womöglich wichtige Beiträge leisten. Gleichzeitig stellen sie Instrumente zur Steuerung der Stadtentwicklung dar: Auch in Idstein führt das anhaltende Ungleichgewicht von Wohnraumangebot und -nachfrage zu einer  anhaltenden Grundstückswertentwicklung. Baureifes, unbebautes Land wird folgerichtig zunehmend als Spekulationsobjekt gehalten. Als Spekulationsbremse und „Motor“ für verstärkte Innenentwicklung wird die, schon in den 1960er Jahren temporär erhobene, Grundsteuer C mit der Grundsteuerreform wieder eingeführt.(2)

Der Hessische Städtetag hat seine grundlegend positive Haltung zur Grundsteuer C (wie viele andere Städtetage) bereits im Jahr 2020 formuliert.(3)

Die vorgesehene Neuregelung ermöglicht in Hessen sogar, ergänzend zur Bundesregelung, den Hebesatz für die Grundsteuer C nach der Dauer der bestehenden Baureife der Grundstücke abzustufen.

Auch die Zweitwohnungssteuer kann in Zeiten des auch in Idstein weiter spürbaren Siedlungsdrucks als Steuerungsinstrument im Sinne des Grundsatzes „Innen- vor Außenverdichtung“ eingesetzt werden. Mit rund 2.000 mit Zweitwohnsitz in Idstein Gemeldeten steht die geschätzte Größenordnung von 750 bis über 1.000 Wohnungen und Häusern den größeren Teil des Jahres leer, bleibt aber dennoch dem Wohnungsmarkt entzogen.

Damit tragen Zweitwohnungsbesitzende eine besondere gesellschaftliche Verantwortung bzgl. der Schaffung bzw. Marktverfügbarkeit von Wohnraum. Diese Verantwortung mündet in die Begründung einer Zweitwohnungssteuerpflicht, wenn der entsprechende Wohnraum nicht durch z.B. Vermietung dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung steht.

Der Prüfantrag möchte ausreichend frühzeitig vor Inkrafttreten der Grundsteuerreform die Informationsgrundlage schaffen, um für Idstein die vorgenannten steuerlichen Instrumente der Stadtentwicklung auf den Weg zu bringen, sollten keine schwerwiegenden Argumente dagegen sprechen.

 

  1. https://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=stadt&bl=DE-HE
  2. Ziffer 8 unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html
  3. https://www.hess-staedtetag.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1654096059&hash=93b6e115c6091696b279f8b62bd06186791715ea&file=/uploads/media/PM-06-2020.pdf

Update HFWA vom 30.06.2022

Prüfung Einführung einer Grundsteuer C
Beschluss:
mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Prüfung Einführung einer Zweitwohnungssteuer
Beschluss:
mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 4, Enthaltungen: 5

Update StVV vom 14.07.2022

Prüfung Einführung einer Grundsteuer C
Beschluss:
mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Prüfung Einführung einer Zweitwohnungssteuer
Beschluss:
mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 8, Enthaltungen: 3