Bürgerversammlung

28. Juni 2017

Um was geht es?

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) beschreibt, was eine Bürgerversammlung eigentlich ist:

(1) Zur Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde soll mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten werden. In größeren Gemeinden können Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.

 

(2) Die Bürgerversammlung wird von dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung im Benehmen mit dem Gemeindevorstand einberufen. Die Einberufung erfolgt mindestens eine Woche vor dem festgesetzten Termin unter Angabe von Zeit, Ort und Gegenstand durch öffentliche Bekanntmachung. Zu den Bürgerversammlungen können auch nichtwahlberechtigte Einwohner zugelassen werden.

 

(3) Der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die Bürgerversammlung. Er kann Sachverständige und Berater zuziehen. Der Gemeindevorstand nimmt an den Bürgerversammlungen teil; er muss jederzeit gehört werden.

HGO

§8a, Bürgerversammlung

Fragen kann man am 28. Juni mündlich stellen oder
vorab schriftlich an den Stadtverordnetenvorsteher, König-Adolf-Platz 2, Rathaus, 65510 Idstein senden.

Letzteres empfiehlt sich, insbesondere bei komplizierten oder komplexen Fragestellungen.
Schriftliche Fragen können bis einschließlich Dienstag, 20. Juni 2017 eingereicht werden.

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass zur Bürgerversammlung
auch nicht wahlberechtigte Einwohner
unserer Stadt sehr herzlich eingeladen sind.

Was ist nun, falls Sie am 28. Juni nicht persönlich teilnehmen können oder
es Ihnen unangenehm ist, vor vielen Menschen zu sprechen?

Dann haben Sie die Gelegenheit unser folgendes Formular zu nutzen.
Wir sammeln die Fragen und senden sie zeitgerecht an den Stadtverordnetenvorsteher.

Verbleibende Zeit, um Fragen zu stellen

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Fragen-Formular
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