Abwägungsgedanken zu Klimaschutz und Solarpark

Abwägungsgedanken zu Klimaschutz und Solarpark

Der erstbeste Weg muss nicht der beste sein

Die Thematik „Solarpark“ bzw. Photovoltaikfreiflächenanlage ist nun auch in Idstein angekommen. Spätestens mit dem vom 28. Januar 2020 datierten Brief an den Magistrat, in dem das Unternehmen Trianel beantragt, die Stadt Idstein möge das Bauleitplanverfahren anstoßen, um einen sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan für knapp 80.000qm landwirtschaftlicher Fläche auf dem Rosenkippel aufzustellen.

Mit diesem Antrag wurde dem Magistrat praktischerweise gleich die Beschlußvorlage mitgeliefert, die in die hiesigen entscheidenden Gremien übernommen wurde. Die den Gesellschaftern der Trianel gehören vorrangig die Stadtwerke solcher Städte wie Bochum, Aachen oder Heidelberg – den dortigen Beschäftigten ist mithin sehr geläufig, wie man entsprechende Beschlußvorlagen schreibt.

Mit dem Aufstellungsbeschluß will die Trianel dann an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen, die darüber entscheidet, welche Vorhaben nach dem Erneuerbare Energien Gesetz 2017 (EEG) gefördert werden. Konkret bedeutet dies, dass der voraussichtige Gewinn des Unternehmens u.a. mit davon abhängig ist, ob und in welcher Höhe eine Förderung nach EEG zu erwarten ist.

Und genau hier liegt der politische Hase im Pfeffer:
Zum einen wird natürlich zunächst grundsätzlich zu debattieren sein, ob – und ob an der vorgesehenen Stelle auf dem Rosenkippel, der aktuell landwirtschaftlich zum Getreideanbau genutzt wird – ein Solarpark errichtet werden kann und sollte.

Zum anderen aber  gibt es einen wichtigen Aspekt, der über die Faktoren der reinen Machbarkeit der hier debattierten Form der Energiegewinnung und ihrer baulichen Notwendigkeiten weit hinausgeht:

Es muß die grundsätzliche politische Frage gestellt und erörtert werden, ob die Idsteiner Flächen am Rosenkippel (oder, womöglich, andere und/oder weitere Flächen) bei entsprechender Eignung nach technischen, boden-, natur- und klimaschutzrelevanten Aspekten tatsächlich zugunsten Dritter aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen werden sollten.

Anders gefragt:
Was haben die Stadt Idstein und ihre Bewohner:innen davon, einem privat wirtschaftenden Unternehmen wie der Trianel (und damit anderen Kommunen, allen voran den zwei Hauptanteilseignern Stadtwerke Bochum und Stadtwerke Aachen) die Teilnahme an einer Ausschreibung zur Förderfähigkeit ihrer wirtschaftlichen Interessen zu ermöglichen?

„Das Kerngeschäft der Trianel GmbH sind die ganzheitliche und digitale Energiebeschaffung, Lieferung und Vermarktung von Energie und das Management von Energieportfolios. Trianel beschafft an den Großhandelsmärkten Energie für Weiterverteiler und Stadtwerke, um die Belieferung ihrer Endkunden mit Energie sicherzustellen. Über den Trianel Trading Floor haben Gesellschafter und Kunden Zugang zum internationalen Handelsgeschäft.“ Quelle: Trianel GmbH

Bereits 1939 wurde auf dem Campus des Massachusetts Institute of Technology (MIT) der erste Hausprototyp (Solar 1) errichtet, das ausschließlich durch Sonnenenergie geheizt wurde.

1948 nahm die us-amerikanische Architektin Eleanor Raymond (1887-1989), den Bau des ersten sonnenbeheizten Hauses in Angriff. Das Dover Sun House, wie es genannt wurde, konstruierte sie in Zusammenarbeit mit Dr. Maria Telkes (1900-1995), einer Chemikerin. Diese hatte sich bereits ausführlich und sehr erfolgreich mit der Nutzung der Solarenergie befasst. Das Dover Sun House war das erste Haus, bei dem ein passives Solarenergiekonzept verwirklicht wurde. Für die Wärmeerzeugung werden keinerlei „aktive“ photovoltaische Elemente benötigt, die Elektrizität erzeugen.

Dr. Maria Telkes (li) und Eleanor Raymond (re) 1948 vor dem Dover Sun House

Warum nicht, alternativ, darüber nachdenken und ggf. mit der Trianel verhandeln, welchen wirtschaftlichen Gegenwert die Kommune Idstein und/oder ihre Bürger:innen dabei erhielten?

Noch weiter gedacht:
Warum sollten Idsteiner:innen für einen Solarpark geeignete Flächen nicht vollständig für Idsteiner Belange nutzen, etwa über die Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage in Form einer Idsteiner Energiegenossenschaft unter Beteiligung Idsteiner Bürger:innen . Nicht nur könnten Idsteiner:innen den hier erzeugten Strom zu entsprechenden Konditionen erwerben und eine mögliche Rendite abschöpfen; sondern der von allen unabhängigen Fachleuten und Zukunftsforschern aufgezeigte Weg der Zukunft, weg von großen zentralen Stromanbietern zu kleinen lokalen und regionalen Energieerzeugungsgesellschaften und –genossenschaften, würde in Idstein beschritten werden.

Dr. Maria Telkes, 1956

Eleanor Raymond, 1980

Auch der Flächenbedarf einer für Idsteiner Bedarfe ausgelegten energiegenossenschaftlichen Photovoltaikfreiflächenanlage wäre, im Zweifelsfalle, deutlich geringer und die Klimaschutzbilanz (unter kumulativer Berücksichtigung auch der Boden-, Natur- und Umweltschutzbelange) eine deutlich positivere. Vor allem dann, wenn man nicht über konventionelle Freiflächen-Module nachdenkt, sondern sich mit Agri-PV (d.h. senkrecht installierten, bifacialen Modulen) befaßt, in einer ernsthaften Abwägung.

Klimaschutz ist ein hochkomplexes Thema aufgrund der Vielzahl und Vielfalt der zu berücksichtigenden Parameter. Je mehr Mitspieler, zumal solche mit privatwirtschaftlichen Idstein-fremden Interessen, mitreden wollen, desto schwerer wird es werden, die für Idstein beste Lösung mit der insgesamt besten Klimaschutzbilanz zu erarbeiten.

Die ULI appelliert daher an die Mandatsträger:innen, außer dem von Dritten an Idstein herangetragenen Weg auch alle anderen gangbaren Konstrukte sorgfältig zu prüfen und im Sinne einer zukunftsfähigen Lösung für Idstein zu entscheiden.

Grundsätzlich sind etliche Faktoren der komplexen Gemengelage zu berücksichtigen, die eine mögliche Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage von erheblicher Größe darstellt. Sie berühren etliche große Themenkomplexen und müssen mit Sensibilität wie Sach- und Fachkompetenz analysiert und abgewogen werden, um sie zu einem harmonischen, stimmigen und zukunftsfähigen Ganzen in Einklang zu bringen, wie es vor allem mit den noch relativ neuen Möglichkeiten der Agri-PV versucht wird; u.a.:

  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix
  • Dezentrale vs. zentrale Energieproduktion
  • Schutzgut Boden
  • Verlust von wertvollen Agrarflächen zur lokalen Nahrungsmittelproduktion
  • Einflüsse auf das Landschaftsbild
  • Nachbarschaftliche Verträglichkeit (Blendwirkung der Bewohner:innen in Idstein-Kern, Lärmentwicklung durch Schallverstärkung)
  • Verkehrssicherheitsaspekte (Blendwirkung der Fahrzeugführer auf A3 und ICE-Trasse)
  • Möglichkeiten der extensiven, ökologisch sinnvollen Grünlandbewirtschaftung im betreffenden Areal (frühzeitige Ausdeutung möglicher Weidetierhalter etc.)

Perspektivenwechsel

Die Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung der Stadt Idstein sprechen seit Monaten vom „Ankauf der Freizeitanlage Tournesol“. Was tatsächlich bis 30.06.2019 vertraglich zwischen der Stadt Idstein und der Oberbank geregelt werden wird, ist jedoch der Ankauf des Erbbaurechtes der entsprechenden Gemarkung durch die Stadt Idstein.

Was auf den ersten Blick wie semantische Haarspalterei aussehen mag, ist tatsächlich die notwendige sprachliche Korrektur, mit der sich die Perspektive begreifen lässt, unter der der Ankauf des Erbbaurechtes in der weiteren Behandlung des Tournesol-Bades betrachtet werden muss:

Sobald der Vertrag rechtskräftig ist, ist die Stadt Idstein von der Bürgschaft über EUR 25 Mio. befreit, die sie seinerzeit für das Tournesol übernommen hat. In diesem Sinne ist der aktuelle Kaufpreis von EUR 4,5 Mio. zu verstehen: als Ablösesumme für die damals vereinbarte Bürgschaft. Das ist, unter den gegebenen Umständen, schmerzlich, aber angemessen.

Die Bürgschaft und alle anderen vor 10 Jahren zwischen der Stadt Idstein und der Oberbank ausgehandelten Bedingungen sind – wie man aus den öffentlich bekannten Einzelheiten ablesen kann – sehr ungünstig für die Stadt gewesen. Die Unabhängige Liste ist jedoch der Meinung, dass – bei aller womöglich angebrachten Kritik an diesem Altvertrag – nunmehr von der aktuellen Situation aus sinnvoll „nach vorne“ zu denken ist.

Daher steht als zwingend notwendiger nächster Schritt an, mit nüchterner Ruhe und Sachlichkeit zu analysieren, was mit der Liegenschaft (inklusive der auf ihr befindlichen Immobilien) in Zukunft geschehen soll. Denn: Keine weiteren Optionen zu durchdenken als diejenige, die Immobilie in jedem Falle zu sanieren und in der bisherigen Nutzung durch die mittlerweile gegründete städtische Gesellschaft weiterzuführen, wäre kurzsichtig und könnte großen Schaden anrichten, den es zu verhindern gilt.

Den mandatierten Vertretern von Verwaltung und Politik sei daher ans Herz gelegt, auch alternative, womöglich zunächst unattraktiv oder unangemessen erscheinende Nutzungs- und Verwertungsoptionen, wie z.B. den Abriß und die Weiterveräußerung zu Wohn- und Gewerbezwecken, mit allem sachlich begründbaren Für und Wider emotionsfrei zu analysieren und durchzuspielen.

Der Stadt bleiben noch mindestens vier bis sechs Monate, ehe das Sanierungskonzept überhaupt vorliegt. Aus Sicht der Unabhängige Liste kann es keine vornehmere Aufgabe für die Verantwortlichen geben, als diese Zeitspanne intensiv, konstruktiv und ernsthaft zu nutzen, um Alternativszenarien und Verwertungsoptionen zu erstellen, faktisch begründet zu priorisieren und grob zu konzeptionieren, um im Falle eines Falles nicht wieder in selbstverschuldete Dringlichkeit zu geraten.

Risikomanagement beginnt mit frühzeitiger, detaillierter und denkverbotsfreier Planung des Eventualfalles.

Die Zeit, in der die Verantwortlichen mit der sprichwörtlichen Schere im Kopf agiert haben, muss endlich ein Ende haben, wenn wir nicht unvorbereitet auf das nicht gewünschte, aber dennoch weiterhin durchaus mögliche Szenario zulaufen möchten, nämlich dass das ausstehende Sanierungskonzept die Stadt und ihre Steuerzahler*innen vor größere Herausforderungen als absehbar und leistbar stellen sollte. Die Verantwortung für die entsprechenden Steuermillionen der Idsteiner*innen endet also nicht mit dem „Ankauf des Tournesol“, sie beginnt hiermit erst.

ULI erarbeitet Konzept für zukunftsfähige Bewirtschaftung des Hofgutes Gassenbach

ULI erarbeitet Konzept für zukunftsfähige Bewirtschaftung des Hofgutes Gassenbach

Im Jahr 200 nach seiner Gründung wurde, wie es zunächst aussah, das Ende des Hofgutes Gassenbach besiegelt, indem der letzte Pächter, die Wiesbadener Jugendwerkstätten (WJW), fristgerecht zum September 2019 den Pachtvertrag mit dem Eigentümer des Hofgutes, dem Landeswohlfahrtsverband (LWV), aufkündigte.

Der nun auslaufende Pachtvertrag hatte die Pächterin verpflichtet, für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen selbst aufzukommen. Das war offenbar nicht oder in nicht ausreichendem Maße geschehen, so dass mittlerweile ein Sanierungsstau von geschätzt EUR 4 Millionen aufgelaufen war.

Als landwirtschaftlicher Muster- und Versuchsbetrieb mit angeschlossener Landwirtschaftsschule gegründet, hat der Gassenbacher Hof als Zweigstelle der Domäne Mechthildshausen bis zuletzt nach bioland-Prinzipien ökologisch gewirtschaftet und direktvermarktet, sich um den Erhalt aussterbender Nutztierrassen gekümmert und dabei als Integrationsort für Menschen mit Behinderungen und/oder sozial schwerem Start ins (Berufs-)Leben als Ausbildungs- und Arbeitsplatz eine wichtige gesellschaftliche Funktion übernommen. Noch im Mai letzten Jahres bestanden hier ca. 375 Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen, die auf dem 1. Arbeitsmarkt maximal äußerst geringe Chancen haben.

Dass mit all dem nun Schluß sein soll, nur weil die aufgelaufenen Sanierungskosten für die WJW nicht zu stemmen seien, ist der Unabhängigen Liste ein Dorn im Auge. Dass von der Öffentlichen Hand hier kaum unterstützende Aktivitäten zu erwarten seien, wurde im Juni 2018 deutlich, als Bürgermeister Herfurth sich öffentlich dahingehend äußerte, daß die Stadt Idstein „in den nächsten Jahren zunächst Untersuchungen und Konzepte sowie nach einer entsprechenden Freigabe […] mit Stadtumbaumitteln unterstützen“ könne.

„Glaubhaftes Interesse an und entsprechende eigene Initiativen zum Erhalt und einer zukunftsfähigen Neukonzeptionierung des Hofgutes Gassenbach lassen sich in dieser Aussage nicht erkennen“, urteilt die 1. Vorsitzende der Unabhängigen Liste (ULI), Ursula Oestreich. „Spätestens seit der für Idstein in vielerlei Hinsicht und über viele Dekaden signifikant belastenden Entscheidung, für einen weiterhin nicht belastbar bezifferbaren hohen zweistelligen Millionenbetrag das Tournesol zu übernehmen, dürfte klar sein, dass Idsteins Politik und Verwaltung offenbar vor haben, dem Sterben des Gassenbacher Hofes achselzuckend zuzusehen.“

Dem wolle und könne sich die ULI nicht anschließen, die die letzten Monate dazu genutzt habe, ein neues Konzept „Gassenbacher Hof 2.0“ zu konzipieren, das das Potential haben soll, die historische Bedeutung des Gassenbacher Hofs in unsere moderne Lebenswelt zu übertragen und deren Anforderungen auch auf lange Sicht gerecht zu werden. Die tragenden Säulen des Konzeptes sind dabei neben der Landwirtschaft, die weiterhin ökologisch und direktvermarktend ausgerichtet sein wird, die Säulen „Handel & Gewerbe“ sowie „Land-Gastwirtschaft und –Gastronomie“. Die detaillierte Ausgestaltung der einzelnen Säulen mit zum Teil bereits konkret identifizierten Interessierten aus lokalem Handel, Handwerk und Restauration ist ein integrativ-systemisches Ganzes, in dem auch der Aspekt „Aus- und Weiterbildung“ seinen Platz findet – modern und zukunftsgerichtet interpretiert. Auch wenn die Hochschule Fresenius sich, trotz Interesse an dem Konzept, aufgrund andersgearteter eigener Standortstrategie gegen eine Teilnahme an der Konzeptumsetzung ausgesprochen hat, wären andere mögliche gemeinnützige Partner wie der Internationale Bund durch die ULI bereits in Konzeptgespräche einbezogen worden, die ausreichende Finanz- und Handlungskraft besäßen, um zusammen mit kleineren Partnern wie Vertretern von traditionellen Handwerken das Gesamtkonzept umzusetzen.

Der ULI ist es dabei wichtig, dass auf der einen Seite zwar ausreichende Wirtschaftskraft hinter dem „Gassenbacher Hof 2.0“ stünde, um ihn auch erfolgreich etablieren und führen zu können, er andererseits aber in einer Gesellschaftsform geführt würde, die keinem einzelnen der Beteiligten Entscheidungsmacht und –befugnisse gäbe, die die Ziele der kleineren Partner erdrücken und ihnen kein ausreichendes Mitentscheidungsrecht überlassen würde.

Mitglied im „Gesunden Städtenetzwerk“ zu sein, bewirke zunächst faktisch nichts weiter und bleibe damit ein leeres Versprechen, meint Oestreich; ähnlich sei es bei Gütesiegeln wie „FairTrade Town Idstein“: „Das Konzept ‚Gassenbacher Hof 2.0‘ dagegen ist eine einmalige Chance für die Stadt Idstein, sich mit einem Vorzeigeprojekt im Nachhaltigkeitsdreieck von Ökonomie, Ökologie und Sozialem frisch und modern aufzustellen und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zur Gewerbeförderung und zum Stadtmarketing, zur gesunden Ernährung der Bevölkerung und zum Erhalt von Frei- und Grünräumen und damit zur Lebensqualität in Idstein beizutragen.“

Tournesol als positiver oder negativer Standortfaktor? – Eine kritische Betrachtung

Seit dem 24.01.2019 ist es amtlich: Der Magistrat ist mit großer Mehrheit der in der Stadtverordnetenversammlung (StVV) vertretenen Fraktionen (Bezahlschranke) ermächtigt worden, einen Kaufvertrag für das Tournesol mit der Oberbank abzuschließen, der der StVV nach Abschluß nur noch zur Kenntnis gebracht werden muß. Nach dem Kauf ist der Betrieb durch eine per Ausschreibung zu findende Betreibergesellschaft vorgesehen. Bis dahin wird der Betrieb zunächst durch den Insolvenzverwalter der Vorgängergesellschaft, TIBG, und dann durch einen interimistischen Betreiber durchgeführt.

 

In der StVV-Debatte ist quer durch alle zustimmenden Fraktionen viel davon die Rede gewesen, daß man wieder Herr des Verfahrens werden wolle. Und daß man der sozialen Verantwortung gerecht werden müsse, die die Stadt gegenüber den ehedem ca. 120 Mitarbeiter der mittlerweile insolventen TIBG habe.

Das mag alles richtig und aller Ehren wert sein. Es ist sicher auch richtig, daß am gestrigen Tage nicht mehr sonderlich viele sinnvolle Alternativen denkbar waren.

 

Eben dieses Gefühl der sozialen Verantwortung hätte dazu führen müssen, vor einer so weitreichenden Entscheidung die Frage aufzuwerfen, wie die zusätzlichen Belastungen, die auf den Haushalt für die kommenden 15+ Jahre zukommt, zu stemmen sein sollen.

In welche Richtung für die Finanzierung bereits laut gedacht wird, um wenigstens ein Stück weit die zusätzlichen Belastungen aufzufangen, die der Kauf, die Sanierung und die baldige Wiederinbetriebnahme des Bades fordern werden, ist nicht überraschend:

Eine weitere Anhebung von Grundsteuer A und B, zuletzt im Jahre 2017 um satte 60 Hebesatzpunkte angehoben, steht schon im Raum.

Zweihundert (200!) zusätzliche Hebesatzpunkte werden, laut Aussage der SPD im HFA, sind seitens der Kommunalaufsicht denkbar.

Das träfe natürlich jede Idsteiner Bürgerin und jeden Idsteiner Bürger, egal, ob mit oder ohne Wohneigentum, denn die Grundsteuer ist grundsätzlich über Mietnebenkosten umlegbar.

Beispielrechnung:

Wohnhaus mit durchschnittlich großem Grundstück und mittlerer Qualität

  • gut erhaltenes Wohnhaus aus den 1990er Jahren, ohne Sanierungsstau
  • ca. 500qm-Grundstück in mittlerer bis guter Wohnlage
  • Hebesatzanhebung von 450 auf 650 Punkte

Mehrbelastung: ca. 200 € p.a.

Spätestens vor dem Hintergrund der Gegenfinanzierungsoptionen nach Kauf des Tournesol sind die kürzlich wieder zu lesenden Aussagen von Bürgermeister Christian Herfurth zur Straßenbeitragssatzung und zu den Parkgebühren in der Kernstadt als das Versprechen von Wahlkampfgeschenken zu verstehen, die sich schwerlich ohne weitere Belastungen der BürgerInnen an anderer Stelle umsetzen lassen werden.

vrgl. auch unseren Kommentar zu den Straßenbeitragssätzen

Aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils muß bis zum 31.12.2019
eine grundlegende Grundsteuerreform verabschiedet sein.

Der Entwurf hierzu soll in den nächsten 2 – 4 Wochen vorliegen.

Damit ist zum jetzigen Zeitpunkt für keine Kommune das zukünftige Grundsteueraufkommen belastbar kalkulierbar.
Für Idstein heißt dies zudem, daß zu den zahlreichen Unwägbaren des Tournesol-Kaufs und den damit verbundenen Kosten auch die Grundsteuer, über das Jahr 2019 hinaus, aktuell unkalkulierbar ist.

Es wäre daher dringlich an der Zeit, über andere / zusätzliche Möglichkeiten der solidarischen und sozial verträglichen Lastenverteilung nachzudenken, etwa die von der BIHK schon seit Jahren empfohlenen gewinnabhängigen Kommunalsteuer für alle in der Kommune wirtschaftlich Tätigen.

Manch junge Familie, die sich vor wenigen Jahren neuen oder neuwertigen Wohnraum über hohe Kreditsummen erworben hat, wird bei der sich andeutenden Neuregelung des Bundes ihren Tilgungsplan überdenken müssen, vor allem beim sog. „Ertragswertmodell“ und Hybridmodellen, bei denen neue Gebäude auf Flächen mit hohem Bodenrichtwert besonders stark besteuert würden.

Sollte das sog.  „Flächenmodell“ zum Tragen kommen, wären vor allem diejenigen IdsteinerInnen betroffen, die ggf. alte Gebäude besitzen, die aber auf großen Grundstücken liegen – hier wären die Ortsteile vermutlich besonders betroffen.

Aber auch Gewerbetreibende mit großen Grundstücken werden die Reform zu spüren bekommen – zumal die Grundsteuer für gewerblich genutzte Flächen schon jetzt in der Regel deutlich höher liegt als diejenige von Wohngebäuden.

Wenn die Kommune dann, über eine mehr oder weniger satte Anhebung des Hebesatzes,  die erwartbaren bundesgesetz-bedingten Erhöhungen noch verschärft, stellt sich die Frage, ob diejenigen, die gestern von „sozialer Verantwortung“ sprachen, dieser wirklich noch für die Gesamtheit derjenigen, die sie mandatiert haben, gerecht werden.

Fazit:

Das Tournesol kann nicht isoliert über seine Funktion als Freizeiteinrichtung als positiver Standortfaktor zu bewertet werden, wie es gestern über die meisten Fraktionen hinweg getan wurde.

Durch die Tatsache des kommunalen Bad-Erwerbs und die damit notwendigen Finanzierungszwänge wirkt das Tournesol vielmehr negativ auf die Attraktivität für Gewerbeansiedelung, den Erwerb von Bauland durch private Bauherren sowie auf den Mietspiegel.

Zudem wird der schon vor dem Kauf des Bades bestehende Schuldenberg von knapp € 40 Millionen nicht in absehbarer Zeit abgetragen, sondern vielmehr signifikant erhöht. Dadurch werden die finanziellen Handlungsspielräume der Öffentlichen Hand insgesamt bis auf das absolute Minimum beschnitten, und das auf Jahrzehnte hinaus.

Wer hier und jetzt nicht aufpaßt, gibt ganz schnell den Staffelstab der Attraktivität für Wohnen, Handel und Gewerbe an Nachbargemeinden ab – nicht trotz, sondern wegen des (belastenden) Standortfaktors Tournesol.