Hendrik Hoppenstedt äußerst sich ebenfalls auf Nachfrage zum Ultranet.
Sehr geehrte Frau […],
vielen Dank für Ihre E-Mail mit der Sie mir Ihre Bedenken im Hinblick auf gesundheitliche Auswirkungen durch die geplante Stromleitung Ultranet mitteilen. Ich kann grundsätzlich gut verstehen, dass Sie als Anwohnerinnen einen möglichst großen Abstand zu einer Stromtrasse haben möchten, weil Sie sich dann besser vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt fühlen.
Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen wird durch das geltende Recht gewährleistet. Ziel der Gesetze zum Stromnetzausbau ist eine für Mensch und Umwelt möglichst schonende Trassenführung. Die Bundesnetzagentur als unabhängige Genehmigungsbehörde hat insbesondere auch die von Ihnen angesprochenen möglichen Auswirkungen von Stromleitungen auf der elektrischen und magnetischen Felder im Blick. Sie hat dazu bereits frühzeitig Gutachten in Auftrag gegeben und wird deren Ergebnisse bei den jeweiligen Genehmigungsentscheidungen berücksichtigen.
Das Besondere beim sog. Ultranet ist die geplante Nutzung bereits vorhandener Freileitungen. Dadurch werden zur Realisierung nur vergleichsweise geringe bautechnische Maßnahmen erforderlich sein, d.h. die Mitnutzung hat eine deutlich geringere Eingriffsintensität als im Falle der Errichtung neuer Erdkabel.
Weil das Bundesfachplanungsverfahren das Vorhaben Ultranet schon weit fortgeschritten war und um zügig Erfahrungen mit der Hybridtechnologie zu sammeln, hat sich der Bundesgesetzgeber dazu entschieden, dass das Vorhaben nicht generell erdverkabelt werden soll. Gegen eine Verkabelung sprechen netzbetriebliche Gründe. Es ist nämlich vorgesehen, die Stromkreise im Falle der Nichtverfügbarkeit des Gleichstrombetriebs mit Drehstrom zu betreiben. Das wäre bei Erdverkabelung nicht möglich, da die Erdkabelsysteme für Dreh- und Gleichstrom jeweils nicht umgekehrt nutzbar sind. Das bedeutet aber auch, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die möglichen Umweltauswirkungen sowohl für den geplanten Regelbetrieb in Gleichstromtechnik als auch für den zeitweise vorgesehenen Drehstrombetrieb zu ermitteln sind.
Sie werden Ihre Bedenken im Rahmen der laufenden Bundesfachplanung und im späteren Planfeststellungsverfahren jeweils bei der vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung einbringen können, sodass Sie sich darauf verlassen können, dass Ihre Interessen als Anwohnerinnen berücksichtigt werden.
Die CDU-Kreistagsfraktion im Landkreis Rheingau-Taunus hat sich übrigens im April dieses Jahres in einer Resolution ausdrücklich für eine anwohnerfreundliche und siedlungsverträgliche Trassenführung des Ultranet von Osterath nach Philippsburg ausgesprochen. Die Spielräume innerhalb des breiten Trassenkorridors sollen danach bestmöglich genutzt werden, um im Rahmen alternativer Trassenvarianten hinreichende Abstände zu bebauten Gebieten einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Die ULI stellt diese Antwort der Aussage Hoppenstedts zu seiner Sicht der christlichen Verantwortung gegenüber, in der er sich gerade bei Thema Stromtrassen und Erneuerbare Energien sieht:
Da fragen wir uns schon, wie die Ziele der Energiewende mit dem Ultranet vereinbar sind, das mindestens bis 2025 fossilen Braunkohlestrom und eben keinen Strom aus Erneuerbaren Energien transportieren wird.
Und wir fragen uns auch, warum fehlende Akzeptanz bei der Südlink-Trasse zum von Hoppenstedt positiv hervorgehobenen Erdverkabelungs-Vorrang führt; nicht jedoch beim Ultranet.
Und schließlich und am wichtigsten:
Einerseits bewertet Hoppenstedt die Südlink-Erdverkabelung als positiv da landschaftsschonend. Gleichzeitig aber erscheint es ihm offenbar als unproblematisch, daß selbst das Bundesamt für Strahlenschutz rät, zunächst die unzureichende Datenlage zu möglichen Risiken der Hybridmast-Technologie (Ultranet) dergestalt zu verbessern, daß belastbare Aussagen zum womöglichen Ultranet-Einflußsondern auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzenwelt getroffen werden können.
Von Hoppenstedt jedoch kein Wort dazu, daß das Ultranet bereits vor derartigem Erkenntnisstand auf Hybridmasten möglich sein soll, sogar ohne jedweden Mindestabstand z.B. von Wohnbebauung. – Hier konstatiert die ULI zumindest Realitätsferne und fehlende Konsistenz der politischen Aussage und Verantwortlichkeit.