Einmal mehr: Ultranet

von 16. Okt 2017

Zum jetzigen Zeitpunkt kann man eigentlich nur politisch für oder gegen das Ultranet, für oder gegen Erdverkabelung vs. oberirdischer Trassenführung sein. Ausreichend sachlich und wissenschaftlich begründbar ist jedoch im Moment weder die befürwortende noch die ablehnende Haltung.

Während es sicherlich nicht falsch ist, wenn die Betreiberfirma Amprion sagt, daß das Ultranet aus physikalischer und insgesamt technischer Sicht als ausgereift zu betrachten ist, so ist leider die Wissens- und Verständnislage hinsichtlich der womöglichen biologischen und physiologischen Auswirkungen auf die belebte und unbelebte Umwelt eine äußerst lückenhafte:

Es ist bislang völlig unzureichend untersucht und daher nicht ausreichend gut abschätzbar, wie sich zumal die an Gleichstromleitungen bildenden und vom Wind verblasbaren Ionenwolken auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzenreich auswirken. So entstehen durch Ionisierung z.B. chemische Verbindungen wie Ozon, die eingeatmet werden können. Veränderungen am Erbgut von Mensch, Tier und Pflanze sind ebenfalls denkbar, etwa DNA-Strangbrüche und andere Mutationsereignisse. Auch chronische Erkrankungen wie Demenz oder Parkinson, d.h. Erkrankungen des zentralen Nervensystems, unserem körpereigenen elektrischen Leitungssystem, gehören zu denjenigen Krankheitsbildern, die womöglich im Zusammenhang mit dem Ultranet stehen können. All dies ist noch nicht ansatzweise ausreichend untersucht und verstanden.

Gerade diese letztgenannten möglichen physiologischen Folgen müssen jedoch besonderes Augenmerk erfahren, da sich ihre Symptome nicht akut, sondern womöglich erst nach vielen Jahren und in nachfolgenden Generationen, etwa durch Vererbung eines womöglichen Erbgutschadens, zeigen. Umso wichtiger ist es, sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt in methodisch geeigneten Studien unter kontrollierten Versuchsbedingungen zu untersuchen, um eben nicht Jahre zu warten, bis das, was wir im Moment als unkontrollierten Feldversuch ansehen müssen, seine womöglich schädlichen Auswirkungen gezeitigt hat.

Dr. Birgit Anderegg

(Pressesprecherin Unabhängige Liste)
im Interview mit Radio FFH am 12.10.2017 in Wallrabenstein

War da noch was? – Ja …

Smart Grid und Smart Meter

Noch nie gehört oder vielleicht doch, aber nicht so richtig „abgespeichert“? So ergeht es den meisten Menschen, die sich diesem Thema annähern. Was bedeuteten diese Begriffe?

Intelligente Stromnetze (= Smart-Grids) kombinieren Erzeugung, Speicherung und Verbrauch. Eine zentrale Steuerung stimmt sie optimal aufeinander ab und gleicht somit Leistungsschwankungen – insbesondere durch fluktuierende erneuerbare Energien – im Netz aus. Die Vernetzung erfolgt dabei durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie dezentral organisierter Energiemanagementsysteme zur Koordination der einzelnen Komponenten.

Das bedeutet, dass in einem Smart-Grid nicht nur Energie sondern auch Daten transportiert werden, sodass Netzbetreiber in kurzen Abständen Informationen zur Energieproduktion und -verbrauch erhalten.

Bisher hatten die Netzbetreiber weder Kontrolle noch Kenntnis, wann und wo eine dezentrale Erzeugungsanlage Strom ins Netz einspeist. Wird der Anteil solcher „unkoordinierten“ Erzeuger zu hoch, steigt das Risiko von instabilen Netzzuständen.

Durch intelligente Vernetzung, Lastmanagement und Nachfrageflexibilisierung können somit eine effiziente Nutzung und Integration der erneuerbaren Energien sowie eine Optimierung der Netzauslastung erreicht werden.

 

Weitere Informationen kann man bei Wikipedia nachlesen.

Umwelt Bundesamt

Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem, das aus zwei Elementen besteht: Einem digitalen Stromzähler und einem Gateway, das die Datenübertragung ermöglicht. Das intelligente Messsystem ermittelt den Stromverbrauch und speichert die Daten. Der Messstellenbetreiber als das Unternehmen, das den Smart Meter installiert, betreibt und wartet, bereitet die Daten auf und übermittelt sie unter anderem an den Stromversorger und den Netzbetreiber.

Das Gateway ermöglicht die Datenübertragung in beide Richtungen – das System kann also auch Signale empfangen. Auf diese Weise könnten in Zukunft zum Beispiel elektrische Geräte in einem vernetzten Haushalt automatisch an- oder ausgeschaltet werden.

Das kann etwa sinnvoll sein, wenn Strom zu manchen Tageszeiten günstiger angeboten wird als zu anderen. Entsprechende, finanziell attraktive Tarife sind bislang aber kaum auf dem Markt. Das Messstellenbetriebsgesetz vom September 2016 sieht ab 2017 den Einbau von Smart-Meter-Geräten in privaten Haushalten verpflichtend vor. Messstellenbetreiber beginnen jedoch erst mit dem Einbau, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik den Startschuss dazu gibt. Dafür müssen mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen Smart Meter am Markt anbieten, die die sicherheitstechnischen Anforderungen des Gesetzes erfüllen.

Verbraucherzentrale

Wie diese Punkte zusammenspielen, welche Risiken damit einhergehen, welcher Nutzen entsteht und vor allem was das für Datenschutz und -sicherheit bedeutet, darauf gehen wir in einem separaten Blogbeitrag ein – da wir uns deswegen bei der Verbraucherzentrale, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie der Bundesnetzagentur informieren wollen.

Eines kann man aber jetzt schon festhalten:

Man kann dem Einbau intelligenter Messsysteme nicht widersprechen und muss dem Monteur Zutritt zum Zähler gewähren.