Am 28. Oktober 2018 wählen wir in Hessen nicht nur einen neuen Landtag, sondern parallel dazu stimmen wir per Volksabstimmung über insgesamt 15 Änderungen der Hessischen Verfassung ab. Das sind die einzelnen Punkte:

Aus den 15 gleichermaßen wichtigen vorgeschlagenen Verfassungsänderungen möchten wir auf eine Verfassungsänderung besondere Aufmerksamkeit legen.

Unabhängigkeit des Rechnungshofs

Worum geht es hierbei?

Die Ziele:

Befugnisse des Hessischen Landesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsprüfung klar festlegen 

Unabhängigkeit der Mitglieder des Rechnungshofs unterstreichen

Definition der Aufgabe des Rechnungshofs: Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung, sorgfältige Prüfung der hessischen Steuereinnahmen und -ausgaben

Mit der Neufassung des Artikels 144 sollen die Aufgaben des Rechnungshofs genauer ausformuliert werden. Als externe Finanzkontrollinstitution prüft der Rechnungshof die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Wie genau seine Befugnisse sind, soll nun verankert werden.

Zudem soll die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Rechnungshofs betont werden. Die Mitglieder des Rechnungshofs dürfen nicht an Weisungen gebunden sein und müssen ihre Prüfungen unbeeinflusst durchführen können.

Änderungsvorschlag für den Artikel 144:

(Änderung und Streichung gefettet)

(1) Die Rechnungen über den Haushaltsplan werden vom Rechnungshof geprüft und festgestellt. Der Rechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die Rechnungen über den Haushaltsplan und stellt diese fest.“

Wir begrüßen es außerordentlich, daß in Hessen die Unabhängigkeit des Rechnungshofes besonders gestärkt werden soll. Damit bleiben uns hoffentlich (Bundes-)Verhältnisse erspart, wie sie durch die im Juni 2013 beschlossenen Änderung der Bundeshaushaltsordnung § 96 Absatz 4 hinsichtlich der Transparenz der Finanzen der Fraktionen ermöglicht wurden.

Weiterführende Details und Informationen dazu können Sie im nachfolgenden Correctiv-Artikel vom 11.12.2017 von Tania Röttger nachlesen.

CORRECTIV
Recherchen für die Gesellschaft

Der Hessische Rechnungshof

prüft, berät und informiert. Dabei geht es uns nicht darum etwas oder jemanden zu kritisieren, sondern in Zukunft Schäden für das Land zu vermeiden.

Unsere Aufgaben lassen sich grob in drei Funktionen zusammenfassen:

  • Prüfen
  • Beraten
  • Informieren

Dabei lässt sich festhalten, dass wir über Zeit und Art einer Prüfung allein entscheiden. Das Ziel ist, einen aussagekräftigen Überblick über die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zu gewinnen und prüfungsfreie Räume zu vermeiden. Prüfungsmaßstäbe sind Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Wir gehen bei der Auswahl unserer Prüfungsthemen risikoorientiert vor, das heißt wir setzen Schwerpunkte und prüfen dort, wo das Risiko für das Land am größten ist.

Hinsichtlich der Ergebnisse unserer Prüfungen haben wir keine Vollzugsgewalt, das bedeutet, wir können unsere Empfehlungen nicht selbst umsetzen. Wir müssen deshalb Landtag und Landesregierung mit Sachargumenten überzeugen.

Dabei sehen wir unsere primäre Aufgabe nicht darin, Mängelrügen zu erteilen. Vielmehr soll mit den Ergebnissen der Prüfung aufgezeigt werden, wie in Zukunft Schäden für das Land vermieden werden können. Ziel unserer Tätigkeit ist es einerseits, durch Erfolgskontrollen die Effektivität und Effizienz des staatlichen Handelns zu erhöhen. Andererseits machen wir auch Verbesserungsvorschläge zur Organisation der Verwaltung, sodass die von Bürgerinnen und Bürgern erwarteten Leistungen des Staates zu möglichst geringen Kosten erbracht werden können. Hiervon profitieren die geprüften Stellen, der Landeshaushalt und nicht zuletzt auch der Steuerzahler.

 

Wir prüfen

  • Verwaltungen, Landesbetriebe und Sondervermögen sowie die Betätigung des Landes bei privatrechtlichen Unternehmen, an denen es beteiligt ist, wie z. B. Fraport AG, Messe Frankfurt GmbH.
  • Landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) einschließlich der Landesunternehmen in dieser Rechtsform.
  • Stellen außerhalb der Landesverwaltung, sofern sie Mittel des Landes erhalten (insbesondere Zuwendungen) oder Landesvermögen verwalten.

Bei der Umstellung des Landeshaushalts von der Kameralistik auf die kaufmännische Rechnungslegung, bei der Hessen gewissermaßen eine Vorreiterrolle spielte, waren wir als Rechnungshof von Beginn an Begleiter der Landesregierung. Daraus resultiert auch unsere Aufgabe, die Jahresabschlüsse der obersten Landesbehörden festzustellen.

 

Wir beraten

  • Parlament und Fraktionen
  • Landesregierung.

Die Entscheidung über die Umsetzung unserer Vorschläge ist Aufgabe der politisch Verantwortlichen, genauer gesagt des Parlaments und der Landesregierung. Wir respektieren hierbei die politischen Entscheidungen. Die Voraussetzungen solcher Entscheidungen sowie deren Auswirkungen auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung sind allerdings nachprüfbar, sodass unsere Prüfungsergebnisse Entscheidungshilfen für die Politik darstellen.

 

Wir informieren

Mit den jährlich dem Landtag vorzulegenden Bemerkungen informieren wir sowohl das Parlament als auch die Öffentlichkeit über ausgewählte Prüfungsergebnisse. Sie sind Grundlage für das Verfahren zur Entlastung der Landesregierung durch das Parlament. Daneben wenden wir uns mit wichtigen Prüfungsergebnissen auch unmittelbar an Parlament und Landesregierung. Die Bemerkungen sind aber auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger hier jederzeit online verfügbar. Daneben informieren wir durch Fachvorträge und Aufsätze sowie durch Seminare und Diskussionsrunden.

Quelle: Hessischer Rechnungshof