Idstein, 06. Juni 2023

 

DS 061/2023 Änderungsantrag zu DS 061/2023 Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Idstein

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Beschluss:

Der Magistrat wird um eine umgehende Prüfung hinsichtlich der noch kurzzeitig bestehenden Förderungsmöglichkeiten der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Idstein gebeten und, bei positivem Ergebnis, kurzfristig einen entsprechenden Förderantrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einzureichen.

Begründung:

Gemäß der im November 2022 verabschiedeten Novelle des hessischen Energiegesetzes ist Idstein aufgrund seiner Größe von mehr als 20.000 Einwohner:innen ab dem 29.11.2023 zu kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.

Das BMWK fördert die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Kommunen können das ganze Jahr über unkompliziert Förderanträge zum Thema beim BMWK stellen („easy-Online“).

Bis zum 31.12.2023 können Kommunen bis zu 90% Förderung erhalten. Die Bearbeitungszeit für einen entsprechenden Förderantrag liegt i.d.R. bei fünf Monaten. Entsprechend große Eile ist geboten.

Vorbedingung für antragstellende Kommunen ist, daß noch kein Konzept für das Handlungsfeld „Wärme- und Kältenutzung“ vorliegt. Dies ist hier gegeben, zumal sich das Idsteiner Klimaschutz-konzept nicht in der notwendigen Tiefe mit dem Handlungsfeld befasst.

Gesetzlich verpflichtende Maßnahmen sind zwar von der Förderung durch das BMWK ausgeschlossen. Da jedoch für Idstein die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung erst ab dem 29.11.2023 ver-pflichtend ist, sollte dringlich geprüft werden, ob bis dahin noch eine Antragsberechtigung gegeben ist.

Update KUBA vom 28.06.2023

Beschluss: vertagt

Update StVV vom 20.07.2023

Beschluss: Stadtverordnete Oestreich erklärt den Antrag der ULIFraktion betr. Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Idstein (DS 061/2023) für erledigt.