DS 150/2021 Antrag zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Idstein (Livestream)

 

Idstein, 08. Juni 2021

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge, nach Beratung im HFWA, beschließen:

Die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Idstein wird wie folgt beschlossen.

 

Film- und Tonaufnahmen

 

Absatz (1)

Film-, Bild- und Tonaufnahmen durch die Medien (Film-, Funk-, Fernseh-, Print- und Internetmedien) und die Stadt Idstein mit dem Ziel der Veröffentlichung sind in öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse zulässig. Für Live-Stream und On-Demand-Stream gilt Absatz 2.

 

Absatz (2)

Die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung können ausschließlich von der Stadt Idstein mit Bild und Ton technisch aufgezeichnet und zeitnah und ohne nachträgliche inhaltliche Veränderung auf der Internetseite der Stadt Idstein www.idstein.de als sogenannter „On-Demand-Stream“ (Abrufvideo) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 ist auch ein Live-Streaming möglich.

 

Absatz (3)

Die Zulässigkeit von Film-, Bild- und Tonaufnahmen durch die Medien in öffentlichen Sitzungen eines Ortsbeirates mit dem Ziel der Veröffentlichung bedürfen einer Beschlussfassung des jeweiligen Gremiums mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

 

Absatz (4)

Mitglieder, die eine Aufzeichnung ihrer Person nach Abs. 1 bis 3 ablehnen, haben dies dem:der Stadtverordnetenvorsteher:in vor Beginn der Sitzung anzuzeigen. In diesem Fall sind die Aufnahmen so zu gestalten, dass die Rechte des:der widersprechenden Stadtverordneten bzw. Mitglieder der Ortsbeiräte gewahrt werden. Satz 1 gilt entsprechend für anwesende Dritte.

 

Begründung:

Merkmal der meisten Gremiensitzungen sind unter anderem oft leere Zuschauerreihen. Von Bürgerinformation und -beteiligung im Sinne der Demokratie kann so kaum die Rede sein. Die um sich greifende Politikverdrossenheit, lässt sich unter anderem auch auf das veränderte Medienverhalten der Bürger:innen sowie die Haltung der Bürger:innen die Kommune als Dienstleister anzusehen, zurückführen. Desweiteren ist den veränderten Lebensumständen der Bürger:innen Rechnung zu tragen.

Hinsichtlich der Sitzungen der kommunalen Gremien können moderne Medien helfen die Demokratie zu stärken, indem sie durch entsprechende Livestream-Angebote den Bürger:innen die unmittelbare oder zeitversetzte Teilnahme und Teilhabe ermöglichen, wodurch die Arbeit der Stadtverordneten besser wahrgenommen und bewertet wird, auch wenn die Bürgerinnen und Bürger nicht selbst beiwohnen können.

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) regelt bzw. ermöglicht in § 52 Absatz 3 HGO – Öffentlichkeit, den Einsatz von Film- und Tonaufnahmen:
(3) Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind.

Update HFWA 01.07.2021

Auf Antrag der CDU wurde unser Antrag vertagt, bis zur Vorlage der Beantwortung des Berichtsantrages der FWG-Fraktion DS 007/2021.

Update HFWA 09.09.2021

Auf Antrag der ULI wurde der Antrag  auf den nächsten HFWA am 28.10.2021 vertagt.

Die Beratung im HFWA zeigte, dass

  • sich die CDU generell gegen Livestreams ausspricht
  • Bündnis90/Die Grünen, FDP und SPD technische Fragen haben
  • und die FWG unseren Antrag mitträgt.

Update 06.10.2021

Auf Antrag der ULI wurde der Antrag  auf den nächsten HFWA am 03.02.2022 vertagt.

Update 01.02.2022

Auf Antrag der ULI wurde der Antrag  zurückgezogen, da er durch den Änderungsantrag DS 024/2022 ersetzt wurde.