In den Idsteiner Gremien gilt auch nach der hessischen Landtagswahl:
kein Ende der Debatte um die wiederkehrenden Straßenbeiträge
Für die gemeinsame Umlage von 65% der ab 2014 tatsächlich angefallenen Kosten für grundhafte Straßensanierungen (und nur für diese) zahlen Immobilienbesitzer ca. €0,025/qm und Jahr. Bei einem 500qm-Grundstück entspricht das etwa € 1,00 pro Monat, ist also eine sozialverträgliche Abgabe im Sinne des Solidarprinzips. Die restlichen 60% der Kosten verbleiben weiterhin bei der Stadt.
Der pro Abrechnungsjahr gültige Beitragssatz wird erst nach Ende und Abrechnung einer jeden Baumaßnahme errechnet. Damit ist sichergestellt, daß die Summe aller Abgabebeträge cent-genau der tatsächlich erbrachten Leistung entspricht. Es gibt keine Überhangbeträge, die in andere Budgets versickern könnten.
Das ist, wie CDU-Fraktionsführer Peter Piaskowski völlig zu Recht unterstrich, ein wichtiger Transparenzaspekt, mit dem sich die wiederkehrenden Straßenbeiträge signifikant von ihrer Alternative absetzen: Eine Finanzierung über erneute Anhebung der Grundsteuer B und/oder der Gewerbesteuer erfolgt immer prospektiv, ist damit nicht präzise kalkulierbar (d.h. wird im Zweifelsfall zu hoch erhoben werden oder zu Nachforderungen führen) und kann als Geldstrom zudem nicht mehr Budget- und maßnahmengenau nachverfolgt werden.
Daß Piaskowskis Parteifreund Bürgermeister Christian Herfurth offenbar dennoch die gerade beschlossene Evaluierung der Satzung nicht ergebnisoffen führen will, sondern „sich dafür [einsetzt], künftig auf die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen zu verzichten“ (s. Idsteiner Zeitung vom 22. November 2018), liegt vermutlich daran, daß er den Kampf um seine Wiederwahl 2019 eröffnet hat. Da machen sich populäre Aussagen gut, auch wenn sie politische Beschlüsse wie die Evaluierung marginalisieren.
Vor allem aber: Herfurth drückt sich mit solchen Aussagen davor, der Öffentlichkeit zu sagen, wer die Zeche denn dann zahlen soll, wenn die Straßenbeiträge wieder abgeschafft werden sollten.
Auch IZ-Redakteur Volker Stavenow stößt am 14. November 2018 in dasselbe Horn, wenn er meint, alle seien Straßennutzer, also sollten alle zahlen. Soll das wirklich weniger „ungerecht“ sein? Sollen Straßennutzer, die per Kfz nach Idstein pendeln oder zum Einkaufen fahren, etwa per Maut an der grundhaften Sanierung beteiligt werden? Nutzen Fußgänger die Straßen wirklich in vergleichbar starkem Maße ab wie Autofahrer? Und seit wann treffen Grund- und Gewerbesteuer alle Idsteinerinnen und Idsteiner, wie Stavenow suggiert?
Auch seine Gedankengänge, verbunden mit dem Schrei nach vermeintlicher Gerechtigkeit, sind viel zu kurz gegriffen und verschweigen die Kehrseite der Medaille. Denn so viel ist klar: Wer immer wieder Investitionsfehlbeträge über Grund- und Gewerbesteuern eintreibt, fügt dem Standort Idstein für Handel und Gewerbe sehenden Auges nachhaltig massiven Schaden zu.
Umso mehr erstaunt es, daß gerade die FDP diejenige Partei ist, die sich vehement gegen die gerade erst 2016 eingeführten Straßenbeiträge stemmt. Hiermit schadet die FDP ihrer einstigen Stammklientel, nämlich Mittelständlern, Gewerbetreibenden und Selbständigen, aber letztlich auch allen, die man vordergründig zu entlasten versucht: Auch die privaten Immobilieneigentümer müssten bei einer Alternativfinanzierung über Grundsteuer B natürlich wieder in die Tasche greifen, nur unter anderem Namen und bei verringerter Transparenz und Abrechnungsgenauigkeit.
Derart populistische Emotionalisierung von politisch Notwendigem kann zwar machtpolitisch erfolgreich sein, wie man seit über zwei Jahren in den USA besichtigen kann. Davon ist aber bislang noch keine Rechnung bezahlt und keine Straße instandgesetzt worden.
Auch Unpopuläres hingegen kann richtig und notwendig sein. Dies nachvollziehbar als verträglichen Beitrag zu unserer Solidargemeinschaft zu vermitteln, gehört nun einmal auch zu den Aufgaben eines Politikers. Wer sich davor drückt, hat seinen Wählerauftrag nicht verstanden.
Bezüglich der 300.000,- €: siehe Artikel in der Idsteiner Zeitung vom 08.08.2018 „Info-Briefe sorgen für großen Ärger“, war das Ergebnis einer Anfrage der FDP.
Eine Grundsteuererhöhung sollte auf keinen Fall erfolgen!
Wegen des Instandsetzungsstaus wird es sicherlich nicht bei den bisherigen Kosten bleiben. Sicherlich sind die wiederkehrenden Straßenbeiträge gerechter als die maßnahmenbezogene Zuordnung der anliegenden Grundstücke.
Ich persönlich würde hierbei allerdings das Verursacherprinzip präferieren.
Warum nicht mal ganz nach oben gehen und eine Erhöhung der Mineralölsteuer verlangen. Wer viel fährt macht viel kaputt und zahlt dann auch mehr. Das würde natürlich eine gewisse Transparenz der Steuerverwendung verlangen und es müsste ein entsprechender Verteilerschlüssel (z.B. Straßenkilometer je Kommune etc.) erarbeitet werden.
Auch hier könnte alle ca. 2 Jahre eine Überprüfung vorgenommen werden und dann die Steuer wieder entsprechend des Bedarfs angepasst werden. Jetzt werden Sie sicherlich sagen……das ist ja ein riesiger Erfassungsaufwand :-).
War nur so ne Idee und Ideen sowie Visionen sollten wir generell aussprechen und diskutieren. Freue mich über weitere Diskussionen mit den „ULI´s“ auch außerhalb des Blogs.
Der ULI gefällt Ihr Vorschlag, nach dem Verursacherprinzip vorzugehen. Und, nein, wir werden nicht einwenden, daß der Erfassungsaufwand zu hoch sei. 🙂
Was wir jedoch (leider) zu bedenken geben müssen: Kommunalpolitische Gremien haben für die Durchsetzung eines wie von Ihnen genannten Vorschlag (Erhöhung der Mineralölsteuer) keine Ermächtigung.
Hier, im Rahmen der uns gegebenen Möglichkeiten, werden wir also mit anderen Werkzeugen agieren müssen.
In diesem Sinne: Wir freuen uns auf den weiteren Austausch, der womöglich tatsächlich noch bessere Instrumente, die auch kommunalpolitisch durch- und umsetzbar sind, zu ersinnen. Danke!
PS:
Danke für die Erinnerung – in der Tat hatte die FDP Anfang Mai einen Berichtsantrag gestellt, in dessen Beantwortung Kosten von 300TEUR genannt wurden.
Hierin sind Kosten wie die Anschaffung einer Software in mittlerer 5-stelliger Höhe enthalten, aber auch Personal- und Beratungskosten. Während also hier tatsächlich hohe Beträge aufgelaufen sind (über die grundsätzliche Problematik der Haushaltsstruktur haben wir uns schon vielfach ausgelassen), so sind doch immerhin einige als abschreibungsffähige Anschaffungen und/oder Anschubfinanzierungen zu identifizieren, die in den folgenden Jahren nicht mehr auflaufen werden.
Ob man nicht dennoch deutlich kostengünstiger und/oder effizienter hätte arbeiten können, sei dahingestellt. Es steht in der Tat zu vermuten, wenn man nur die Versendung von hunderten von Gebührenankündigungen sowie separat (!) versandten Gebührenbescheiden bedenkt; verstärkt durch schlechte Kommunikation, die zu entsprechender Mehrbelastung des Verwaltungsmitarbeiters führte, bei dem die Beschwerden und Informationsanfragen der BürgerInnen aufliefen.
Liebe Frau Anderegg,
grundsätzlich alles nachvollziehbar, aber wir sollten uns mal fragen, ob es sinnvoll ist immer wieder neue Steuern einzuführen. Der Mehraufwand der Verwaltung frisst hier schon wieder einen Teil auf. Und ist es nicht so, dass in das Steuerprojekt schon 300.000,-€ allein in Idstein investiert wurde?
Da gibt es noch 2 weitere Möglichkeiten: -Sparen, und -kontinuierliche vorbeugende Instandhaltung und Instandsetzung.
Da wurde in den letzten 10 Jahren viel zu wenig investiert. Und jetzt soll alles auf einmal nachgeholt werden!! Es gibt in Deutschland viel zu wenig qualifizierte Firmen, die dies zeitnah umsetzen können. Die Preise sind dadurch auch noch um ca. 30% höher als bei einer kontinuierlichen Umsetzung.
Soll nun jeder Bürger dieses Missmanagement einfach mal so locker mit bezahlen? ……… sind ja nur 12,-€ im Jahr!
Wir sind, denke ich, gar nicht so weit auseinander.
Wenn eine Steuer erlassen oder gesenkt werden könnte – ganz im Sinne der ULI.
Wenn Steuergelder jedoch nicht ausreichen, dann werden gewisse Investitionen nicht mehr getätigt.
Wenn wir IdsteinerInnen jedoch weiterhin auf gut erhaltenen Straßen fahren wollen, dann sollten wir überlegen, was uns das wert ist.
Und da ist die Lösung „Wiederkehrende Straßenbeiträge“ nicht die schlechteste – weil diese Beiträge eben KEINE Steuern sind. Sondern Mittel, die retrospektiv einkassiert werden – für bereits getätigte grundhafte Instandsetzungen (und NUR für diese, für die auch zu 40% weiterhin die Stadt aufkommt).
Welche Alternative gibt es zu den Wiederkehrenden Beiträgen (aktuell)?
1. Straßen, die nicht grundhaft erneuert werden, auch wenn sie es nötig hätten.
2. Finanzierung aus tatsächlichen Steuertöpfen, d.h. Anhebung von Grundsteuer B, ohne daß diese Einnahmen dann tatsächlich zweckgebunden wären.
Daß in den letzen Jahren und Jahrzehnten womöglich zu wenig investiert und/oder zu lange gewartet wurde, bis man saniert hat, ist unstrittig.
Aber die Rückschau hilft, fürchtet die ULI, wenig dabei, mit den aktuellen und zukünftigen Problemen umzugehen.
Kontinuierliche vorbeugende Instandhaltung und Sanierung:
Auch hier sind wir absolut d’accord, daß das natürlich dennoch (weiterhin) Aufgabe und Pflicht der Öffentlichen Hand ist. Man kann das eine ja tun, ohne das andere zu lassen 🙂
Ob wir mit dem „Sparen“-Aspekt, den Sie aufwerfen, so viel bessere Straßen, nach denen alle rufen, bekommen? – Fraglich.
Daß es sicherlich Möglichkeiten gibt, mit den vorhandenen Haushaltsmitteln besser zu wirtschaften, auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite – da ist die ULI völlig bei Ihnen und hat auch konkrete Ideen.
Wenn die Haushaltslage dann irgendwann wieder eine andere sein sollte, kann man die Satzung zu den Straßenbeiträgen leicht aussetzen (was man bei einer Steuer nicht so ohne weiteres kann) oder sogar wieder abschaffen.
PS: Auf welches Steuerprojekt Sie sich beziehen, dasß schon 300.000 EUR alleine in Idstein (wo noch? wieviel?) gekostet hat, erschließt sich aus Ihrem Kommentar leider nicht.
PPS: Ja, die Verwaltung hatte Mehraufwand. Jetzt ist dieser EINMALIGE Erfassungsaufwand jedoch getätigt. Wie wirtschaftlich wäre es, die Effekte nunmehr nicht zu hebeln?