Seit dem 24.01.2019 ist es amtlich: Der Magistrat ist mit großer Mehrheit der in der Stadtverordnetenversammlung (StVV) vertretenen Fraktionen (Bezahlschranke) ermächtigt worden, einen Kaufvertrag für das Tournesol mit der Oberbank abzuschließen, der der StVV nach Abschluß nur noch zur Kenntnis gebracht werden muß. Nach dem Kauf ist der Betrieb durch eine per Ausschreibung zu findende Betreibergesellschaft vorgesehen. Bis dahin wird der Betrieb zunächst durch den Insolvenzverwalter der Vorgängergesellschaft, TIBG, und dann durch einen interimistischen Betreiber durchgeführt.

 

In der StVV-Debatte ist quer durch alle zustimmenden Fraktionen viel davon die Rede gewesen, daß man wieder Herr des Verfahrens werden wolle. Und daß man der sozialen Verantwortung gerecht werden müsse, die die Stadt gegenüber den ehedem ca. 120 Mitarbeiter der mittlerweile insolventen TIBG habe.

Das mag alles richtig und aller Ehren wert sein. Es ist sicher auch richtig, daß am gestrigen Tage nicht mehr sonderlich viele sinnvolle Alternativen denkbar waren.

 

Eben dieses Gefühl der sozialen Verantwortung hätte dazu führen müssen, vor einer so weitreichenden Entscheidung die Frage aufzuwerfen, wie die zusätzlichen Belastungen, die auf den Haushalt für die kommenden 15+ Jahre zukommt, zu stemmen sein sollen.

In welche Richtung für die Finanzierung bereits laut gedacht wird, um wenigstens ein Stück weit die zusätzlichen Belastungen aufzufangen, die der Kauf, die Sanierung und die baldige Wiederinbetriebnahme des Bades fordern werden, ist nicht überraschend:

Eine weitere Anhebung von Grundsteuer A und B, zuletzt im Jahre 2017 um satte 60 Hebesatzpunkte angehoben, steht schon im Raum.

Zweihundert (200!) zusätzliche Hebesatzpunkte werden, laut Aussage der SPD im HFA, sind seitens der Kommunalaufsicht denkbar.

Das träfe natürlich jede Idsteiner Bürgerin und jeden Idsteiner Bürger, egal, ob mit oder ohne Wohneigentum, denn die Grundsteuer ist grundsätzlich über Mietnebenkosten umlegbar.

Beispielrechnung:

Wohnhaus mit durchschnittlich großem Grundstück und mittlerer Qualität

  • gut erhaltenes Wohnhaus aus den 1990er Jahren, ohne Sanierungsstau
  • ca. 500qm-Grundstück in mittlerer bis guter Wohnlage
  • Hebesatzanhebung von 450 auf 650 Punkte

Mehrbelastung: ca. 200 € p.a.

Spätestens vor dem Hintergrund der Gegenfinanzierungsoptionen nach Kauf des Tournesol sind die kürzlich wieder zu lesenden Aussagen von Bürgermeister Christian Herfurth zur Straßenbeitragssatzung und zu den Parkgebühren in der Kernstadt als das Versprechen von Wahlkampfgeschenken zu verstehen, die sich schwerlich ohne weitere Belastungen der BürgerInnen an anderer Stelle umsetzen lassen werden.

vrgl. auch unseren Kommentar zu den Straßenbeitragssätzen

Aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils muß bis zum 31.12.2019
eine grundlegende Grundsteuerreform verabschiedet sein.

Der Entwurf hierzu soll in den nächsten 2 – 4 Wochen vorliegen.

Damit ist zum jetzigen Zeitpunkt für keine Kommune das zukünftige Grundsteueraufkommen belastbar kalkulierbar.
Für Idstein heißt dies zudem, daß zu den zahlreichen Unwägbaren des Tournesol-Kaufs und den damit verbundenen Kosten auch die Grundsteuer, über das Jahr 2019 hinaus, aktuell unkalkulierbar ist.

Es wäre daher dringlich an der Zeit, über andere / zusätzliche Möglichkeiten der solidarischen und sozial verträglichen Lastenverteilung nachzudenken, etwa die von der BIHK schon seit Jahren empfohlenen gewinnabhängigen Kommunalsteuer für alle in der Kommune wirtschaftlich Tätigen.

Manch junge Familie, die sich vor wenigen Jahren neuen oder neuwertigen Wohnraum über hohe Kreditsummen erworben hat, wird bei der sich andeutenden Neuregelung des Bundes ihren Tilgungsplan überdenken müssen, vor allem beim sog. „Ertragswertmodell“ und Hybridmodellen, bei denen neue Gebäude auf Flächen mit hohem Bodenrichtwert besonders stark besteuert würden.

Sollte das sog.  „Flächenmodell“ zum Tragen kommen, wären vor allem diejenigen IdsteinerInnen betroffen, die ggf. alte Gebäude besitzen, die aber auf großen Grundstücken liegen – hier wären die Ortsteile vermutlich besonders betroffen.

Aber auch Gewerbetreibende mit großen Grundstücken werden die Reform zu spüren bekommen – zumal die Grundsteuer für gewerblich genutzte Flächen schon jetzt in der Regel deutlich höher liegt als diejenige von Wohngebäuden.

Wenn die Kommune dann, über eine mehr oder weniger satte Anhebung des Hebesatzes,  die erwartbaren bundesgesetz-bedingten Erhöhungen noch verschärft, stellt sich die Frage, ob diejenigen, die gestern von „sozialer Verantwortung“ sprachen, dieser wirklich noch für die Gesamtheit derjenigen, die sie mandatiert haben, gerecht werden.

Fazit:

Das Tournesol kann nicht isoliert über seine Funktion als Freizeiteinrichtung als positiver Standortfaktor zu bewertet werden, wie es gestern über die meisten Fraktionen hinweg getan wurde.

Durch die Tatsache des kommunalen Bad-Erwerbs und die damit notwendigen Finanzierungszwänge wirkt das Tournesol vielmehr negativ auf die Attraktivität für Gewerbeansiedelung, den Erwerb von Bauland durch private Bauherren sowie auf den Mietspiegel.

Zudem wird der schon vor dem Kauf des Bades bestehende Schuldenberg von knapp € 40 Millionen nicht in absehbarer Zeit abgetragen, sondern vielmehr signifikant erhöht. Dadurch werden die finanziellen Handlungsspielräume der Öffentlichen Hand insgesamt bis auf das absolute Minimum beschnitten, und das auf Jahrzehnte hinaus.

Wer hier und jetzt nicht aufpaßt, gibt ganz schnell den Staffelstab der Attraktivität für Wohnen, Handel und Gewerbe an Nachbargemeinden ab – nicht trotz, sondern wegen des (belastenden) Standortfaktors Tournesol.