Unsere Nachfrage, ob die eingereichten Vorschläge den ausgelosten Teilnehmern vorab zur Verfügung gestellt werden, um diese auf gewissenhafte Art und Weise Lesen zu können, wurde heute von Vitos Rheingau negativ beantwortet.

Die Zukunftswerkstatt wird von einer Agentur begleitet und moderiert, sodass eine spezifische Vorbereitung der Teilnehmer nicht erforderlich ist.
Die gesammelten Vorschläge sind sowohl im Wortlaut, als auch geclustert, durch die begleitende Agentur aufbereitet worden.
Eine Ausgabe von Unterlagen vor der Zukunftswerkstatt ist somit nicht vorgesehen.

Vitos Rheingau am 21.08.2019

Da uns der geplante Zeitrahmen von vier Stunden als deutlich unterdimensioniert erscheint und wir sicher sein wollen, daß unsere Konzepte im Original zur Verfügung stehen, anstatt durch eine Agentur aufbereitet, veröffentlichen wir unsere Konzepte. So hat jeder die Chance, diese zu lesen. Das ist unser Verständnis von Transparenz.

Kalmenhof-Krankenhaus und Gedenkstätte Idstein

Überlegungen zu Grobkonzept und Finanzierung einer würdigen Nachfolgenutzung

 

Präambel

Die Immobilie der ehemaligen Kalmenhof-Kinderfachabteilung (ehemaliges „Kalmenhofkrankenhaus“) sowie das formal ausgewiesene Gräberfeld/die Gedenkstätte sind historisch in vielschichtiger Hinsicht zusammengehörig und dürfen daher m.E. weder inhaltlich-thematisch noch baulich bzw. hinsichtlich ihrer Nutzung auseinandergerissen werden, unabhängig vom letztlich zu beschließenden Nachfolgekonzept. Es wird daher im Folgenden von einer Trennung der beiden Liegenschaften abgesehen und statt dessen ein grobes Gesamtkonzept skizziert, das beide Immobilien bzw. Liegenschaften umfaßt, diejenige der ehemaligen Kinderfachabteilung und diejenige des Gräberfeldes.

Unabhängig von den zu entscheidenden konzeptionellen Details wird selbstverständlich davon ausgegangen, daß bei der Umsetzung jedweder denkbaren Nachfolgenutzung, inkl. der hier vorgelegten, unabdingbar sicherzustellen ist, daß das de facto-Gräberfeld verläßlich und vollumfänglich eruiert worden sein muß und langfristig unangetastet bleibt, so daß die Totenruhe nicht (noch weitergehend) gestört wird. Im Umkehrschluß muß sich die Nachfolgenutzung– aus inhaltlichen, historischen, ethischen und gesellschaftsmoralischen Gründen – an dieser grundlegenden Feststellung bindend ausrichten.

 

VERGANGENHEIT – GEGENWART – ZUKUNFT:
Drei integrale Säulen der Nachnutzung

Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft gilt es in einem integralen Nachnutzungskonzept harmonisch und inhaltlich wie wirtschaftlich enkeltauglich unter einen Hut zu bekommen.

Dies wird problemlos gelingen, wenn die Immobilie mit ihren Räumlichkeiten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Nach dem Vorbild anderer historisch bedeutsamer Orte, die Gedenken an Vergangenes und ihrer Opfer sowie Mahnung für uns Heutige und nachfolgende Generationen ermöglichen, sollen Immobilie und zuzuordnende (sowie neu zu gestaltende) Gedenkstätte also mit minimalistischem baulichem Aufwand, aber sehr gut recherchiertem und möglichst wissenschaftlich-sachlichem Informationsmaterial zunächst einmal ein Dokumentations- und Gedenkort sein.

Der feinkonzeptionelle Aufwand läßt sich überschaubar halten, da Unterstützung nicht nur faktisch eingeholt werden kann,(1) sondern vor allem auch der Blick auf die bildungspolitische und/oder museale Gestaltung andere Tatorte der NS-Zeit sowie auf die zahlreichen Dokumentationsorte der jüngeren dunklen Seite deutscher Geschichte hier vielfältige konstruktive und zielführende Anregungen bieten:

Pädagogisch wie historisch hervorragend erarbeitete Dokumentationen wie diejenige der Dokumentations- und Gedenkstätte Rostock können hier als Vorbild dienen.(2)

Politische Bildung als Bindeglied zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft

Auch sind solche Dokumentationsstätten wie die exemplarisch vorgenannte höchst erfolgreiche Vorbilder für den notwendigerweise ergänzenden Baustein: Der Dokumentation der historischen Wahrheit werden Bildungsangebote für Schüler*innen und Student*innen sowie Fortbildungsangebote für Pädagog*innen zur Seite gestellt. Sie ermöglichen den Brückenschlag zur angemessenen heutigen Einordnung und zu wichtigen zukunftsweisenden zivilgesellschaftlichen Einsichten, mithin zur Erfüllung des wichtigen politischen Bildungsauftrages, den die hier grobkonzeptionierte Nachfolgenutzung zum Ziel hat. Mit ihm kann sich das ehemalige Kalmenhofkrankenhaus und eine angemessene integrierte Gedenkstätte würdig präsentieren und historische, zeitgeschichtliche wie gesellschaftspolitische Bildungsarbeit leisten und somit (und nur so) der Verantwortung gegenüber denjenigen gerecht werden, die im Kalmenhofkrankenhaus dem willkürlichen Terror der NS-Zeit zum Opfer gefallen sind – sei es mit dem Leben oder auch „nur“ als Opfer mit leiblichen und psychischen Traumata.

Die Immobilie des ehemaligen Krankenhauses kann und soll dafür prinzipiell in ihrem jetzigen baulichen Zustand belassen werden (was auch eine finanzielle Entlastung der Eigentümerin LWV darstellt). Lediglich in Bereichen, die aus heutiger Haftungssicht (z.B. Sicherheit von Besucher*innen beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten) sowie aus funktionaler Sicht notwendige Modernisierung/Instandsetzung fordern, sind sensible Anpassungen baulicher und sicherungstechnischer Art durchzuführen.

Alleinstellungsmerkmale der Idsteiner Dokumentations- und Gedenkstätte

In diesem Zusammenhang, und – um diese profaneren Aspekte der Entscheidungsfindung ebenfalls zu berücksichtigen – auch in Differenzierung zu geographisch nicht weit entfernten museal präsentierten weiteren Tatorten wie der Gedenkstätte Hadamar ein weitere Aspekt: In der eigentlich schändlichen, aber de facto existierenden deutschen Opfer- und Gedenkstättenhierarchie stünde eine Idsteiner Dokumentations- und Gedenkstätte in einer gewissen „Konkurrenz“ zu z.B. Hadamar. Schon aus diesem Blickwinkel betrachtet sollte unbedingt auch die Zeit der sog. Schwarzen Pädagogik angemessen Eingang in die Dokumentations- und Bildungsangebote der Immobilie und deren thematisch-pädagogischer Ausgestaltung als politisches Bildungszentrum finden. Auch ist sicherlich Raum, in angemessener Form die historische Wahrheit zu dokumentieren, daß zeitgleich zu den während der „Wilden Euthanasie“ ermordeten Kleinkindern und Jugendlichen am selben Ort, in derselben Immobilie ein Lazarett für Weltkriegsfrontkämpfer untergebracht war. Die kognitive Dissonanz dieser verschiedenen Facetten der Gleichzeitigkeiten im der fraglichen Immobilie sowie die historischen Dissonanzauflösungen und –reduktionen stellen eine hervorragend geeignete Basis für zukunftsgerichtete (im besten Falle sogar: zukunftsweisende) sozialpsychologische und politische Bildungsarbeit des zu schaffenden Dokumentations-, Denkstätten- und Bildungsortes „Kalmenhofkrankenhaus Idstein“ dar.

Die oben genannte Grobskizzierung einer Nachfolgenutzung für die Dokumentation und würdige Erinnerung der Vergangenheit und ihrer Opfer sowie die zukunftsweisende sozialpolitische Bildungsarbeit ist, neben allen Geboten der Menschlichkeit und der Geschichtsmoral, auch aus ökonomischer Sicht eine absehbar wirtschaftlich äußerst attraktive Option für eine Nachfolgenutzung: Nicht nur die Hessische Landeszentrale für Politische Bildung mit ihrem Gedenkstättenreferat wird hier sehr offen für Unterstützungsmöglichkeiten der finanziellen wie der operativen Art sein, die Eigentümerin somit direkt wie indirekt wirtschaftlich (budgetär wie operativ) entlastend. Auch wird das Gedenkstättenreferat – wie viele andere potentielle Unterstützereinrichtungen und Stiftungen – nicht nur beim Aufbau der Idsteiner Dokumentations- und Gedenkstätte inhaltlich beratend und finanziell unterstützend herangezogen werden können, sondern auch nach Eröffnung als Netzwerkpartner und –koordinator für eine breite Annahme in der regionalen wie überregionalen Schul- und Bevölkerungslandschaft unterstützende Sorge tragen können (vrgl. u.a. http://www.hlz.hessen.de/themen/ref-iii-erinnern/ref-iii-gedenkarbeit.html ).

 

Fazit

Es verbietet sich also meiner persönlichen Überzeugung nach nicht nur aus Gründen der Menschlichkeit, der sozial-historischen Verantwortung und des schlichten Anstandes über andere Nachfolgenutzungen als die oben skizzierte – oder vergleichbare – Grundideen nachzudenken; zudem gebietet die Paßgenauigkeit zu Zielen überregional agierender möglicher operativer und Förderungspartner auch aus wirtschaftlichen Aspekten heraus, den hier angeregten Gedanken als ehrliche zeitgemäße wie wichtige zukunftsweisende Nachfolgenutzung auszuarbeiten und umzusetzen.

Ich bin persönlich gerne bereit, in allen Phasen bis zur und in der Umsetzung nach besten Möglichkeiten mitzuwirken – sei es durch Recherche, Kontaktanbahnung und –pflege zu Kooperationspartnern o.ä. -, so dies von Interesse und gewünscht sein sollte.

Ich bedanke mich in jedem Fall dafür, sollte der LWV gewillt sein, das hier Dargelegte ergebnisoffen und nüchtern mit aller gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Das Erbe, das der LWV mit der ehemaligen Kinderfachabteilung und dem Gräberfeld angetreten hat, ist kein leichtes; ich bin aber fest überzeugt, daß es, bei couragiert-sachlichem Umgang mit der Historie
durch uns Heutige – Ideengeber wie Entscheidungsträger -, zu einer großen Chance für den LWV werden kann, die es zu ergreifen gilt.

Danke.

(1) Vrgl. Passus zur Unterstützung durch Gedenkstättenreferat und ähnliche Institutionen, Stiftungen etc. auf Seite 2, letzter Absatz
(2) vrgl. z.B. https://www.bstu.de/archiv/standorte/rostock/#c8860 und https://de.wikipedia.org/wiki/Dokumentations-_und_Gedenkst%C3%A4tte_des_BStU_in_der_ehemaligen_U-Haft_der_Stasi_in_Rostock

Dr. Birgit Anderegg

Vorstandsmitglied, Unabhängige Liste, Idstein

Gedanken und Ideen zu einer angemessenen und würdigen Nutzung des Kalmenhof-Krankenhauses und des dazugehörenden Gräberfeldes

 

Bevor über die Nutzung eines solchen Tatortes nachzudenken ist, gilt es zwei Punkte zu klären.

 

Über was reden wir eigentlich?

Das Kalmenhof-Krankenhaus als isoliertes Leuchtturm-Thema zu betrachten, wird der gestellten Aufgabe nicht gerecht. Ganz im Gegenteil ist es ein Glied einer langen Kette. Der Kalmenhof, am 07.10.1888 gegründet, war von Anfang an als eine Erziehungsanstalt geplant, die ihre Zöglinge nicht verwahren, sondern zu erwerbsfähigen und lebenstüchtigen Mitgliedern der Gesellschaft bilden wollte. Das im Mai 1927 in Betrieb genommene Krankenhaus sollte den deutlich gewachsenen Anforderungen der Heilerziehungsanstalt Kalmenhof entsprechen.

Am 01.08.1933 endet die private Trägerschaft und die nationalsozialistische Wohlfahrtspflege übernahm den Kalmenhof. Ab 1936 werden an den Kalmenhof-Bewohnern Sterilisationen vorgenommen. Während der T4-Aktion war der Kalmenhof Zwischen- oder Durchgangsstation für Hadamar. In der sich anschließenden Phase der „wilden Euthanasie“ wurde 1941 eine Kinderfachabteilung im Kalmenhof-Krankenhaus eingerichtet und dort durch Nahrungsmittelentzug, Injektionen und Medikamenten-Überdosen gemordet. Gleichzeitig befand sich im selben Gebäude ein Lazarett der Wehrmacht; den dort liegenden Soldaten entgingen die Vorgänge im zweiten und dritten Geschoss nicht. Es wurden nicht nur geistig behinderte Menschen getötet, sondern auch Epileptiker, Bettnässer, sogenannte Arbeitsscheue, Asoziale und Mitwisser. Die 600-800 ermordeten Menschen wurden zu einem großen Teil auf dem sich direkt anschließenden „Anstaltsacker“ verscharrt. Der kleinere Teil wurde auf dem Idsteiner und dem jüdischen Friedhof beigesetzt.

Nach 1945 ändert sich die Beurteilung menschlichen Lebens kaum oder nicht. In der Nachkriegszeit wurden junge und behinderte Menschen weiter körperlich und seelisch verletzt und zerbrochen, durch gewaltsame Unterdrückung und aus wirtschaftlichem Kalkül. Das alles mündete in die Heimkampagne 1969 und, vor Ort, im Kalmenhof, in die Arbeit der Psychologin Gertrud Zovkic. Das alles bewirkte erst in den späten 1970zigern Jahren nachhaltige Veränderungen.

Diese zeitliche Kette, mit all ihren Gliedern, gilt es als Gesamtkontext zu betrachten und zu beachten. Dieser Gesamtkontext macht das Kalmenhof-Krankenhaus einmalig und für Idstein und die heutige Stadtgesellschaft bedeutend.

 

Welches Ziel/e sollen erreicht werden?

  1. Gedenkstätten dienen der Vermittlung von Kenntnissen zur konkreten Geschichte des Euthanasie-Tatortes und der Einordnung in den weiten Kontext der Zeit des Nationalsozialismus und der damaligen Terror- und Tötungsmaßnahmen.
  2. Gedenkstätten dienen der Vermittlung von Kenntnissen zur Geschichte des Umganges mit dem Ort nach 1945.

Die häufig anzutreffende Erwartungshaltung von Gedenkstätten-BesucherInnen lautet, den Schrecken unmittelbar nachzuerleben, ohne ihm ausgesetzt zu sein. Diese Erwartungshaltung wird größtenteils enttäuscht, insbesondere bei jugendlichen BesucherInnen.

Die BesucherInnen sollen zu einer eigenen Auseinandersetzung mit der Geschichte angeregt werden und dabei von pädagogisch geschulten MitarbeiterInnen unterstützt werden. Gerade jugendliche BesucherInnen wollen nicht belehrt werden, sondern möchten Angebote zu einer eigenständigen Annährung erhalten und Diskussionen über die Bedeutung der historischen Vorgänge für die Gegenwart führen.

Es ist Aufgabe einer Gedenkstätte, die Geschichte derjenigen, die dort gelitten haben, zu erzählen und an die Verbrechen zu erinnern, die dort begangen wurden. Die Auseinandersetzung mit den TäterInnen, ihren Taten und Motivationen ist gleichermaßen Aufgabe, um die Dämonisierung und Pathalogisierung zu verhindern. Der Nationalsozialismus war das „Werk“ gewöhnlicher Menschen. Es gilt, die Motivation des Einzelnen sowie die strukturellen Bedingungen zu diskutieren. Von dieser Diskussion ist es dann nicht mehr weit zu einer kritischen Anwendung der Erkenntnisse auf die Gegenwart und auf sich selbst.

Von einer Gedenkstätte geht ein hoher Konformitätsdruck aus. Dieser verhindert, eigenständige Meinungen auszubilden, zu formulieren und zu diskutieren. Eine weitere Aufgabe ist es deswegen auch, die eigene gegenwärtige gesellschaftliche Welt auf nicht eingelöste Versprechen und Rechte hin kritisch zu hinterfragen. Verletzungen von Menschen- und Grundrechten seit 1945 werden häufig im Vergleich zur Zeit des Nationalsozialismus als „nicht so dramatisch“ bewertet. Dazu zählt auch der Umgang mit dem geschichtlichen Erbe des Kalmenhofs durch die Idsteiner Stadtgesellschaft seit 1945.

 

Welche Nutzung des Gebäudes ist vorstellbar?

Die Nutzung als Gedenkstätte liegt auf der Hand. Im zweiten und dritten Stock kann eine Ausstellung über die Zeit 1933 bis 1945 und im ersten Stock über die Zeit von 1945-1980 eingerichtet werden, die von Audio-Guides begleitet werden. Im Erdgeschoss können Seminarräume beheimatet sein, in denen für Interessierte Vorträge und Diskussionsrunden angeboten werden und für Schulen Geschichtsunterricht vor Ort ermöglicht wird, der von pädagogisch geschulten MitarbeiterInnen der Gedenkstätte begleitet und unterstützt wird. Lehrerfortbildungen, Recherche- und Austauschmöglichkeiten für Wissenschaftler sind weitere denkbare Angebote.

Ein weiterer Punkt ist die Leichen- oder Totenhalle, die sich in einem katastrophalen Zustand befindet. Die bauliche Wiederherstellung sowie die Kenntlichmachung als Gedenk- und Tatort (auch dort verstarben Menschen) versteht sich von selbst.

 

Das Gräberfeld

Hier sehe ich zwei wesentliche und bindende Punkte. Das ist zum einen das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) und zum anderen der am 14.07.2016 einstimmig beschlossene Antrag aller Idsteiner Fraktionen „Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Idstein und dem LWV und seiner Gesellschaften über das Gelände des Kalmenhofs“. Dieser Antrag enthält einen wichtigen Passus: „Diese Vereinbarung soll auch das ehemalige Krankenhaus auf dem Gelände Veitenmühlberg 9 und die Gedenkstätte für die Euthanasie-Opfer beinhalten und hier insbesondere sicherstellen, dass die Gedenkstätte dauerhaft erhalten und öffentlich zugänglich bleibt und dass keine Baumaßnahmen auf dem Gelände ergriffen werden, solange nicht zweifelsfrei die genaue Position der Gräber bestimmt wurde. Im Rahmen der Vereinbarung soll sichergestellt werden, dass die Erinnerung an die in der Nazi-Zeit auf dem Gelände verübten Gräueltaten dauerhaft eine angemessene Berücksichtigung findet.“

Das Gräbergesetz sagt in § 2 Ruherecht

(1) Gräber nach § 1 bleiben dauernd bestehen.

(2) Der jeweilige Eigentümer eines mit einem Ruherecht nach Absatz 1 belasteten Grundstücks hat das Grab bestehen zu lassen, den Zugang zu ihm sowie Maßnahmen und Einwirkungen zu seiner Erhaltung zu dulden; insoweit besteht zugunsten des Landes, in dem das Grundstück liegt, eine öffentliche Last.

(3) Die öffentliche Last nach Absatz 2 geht den öffentlichen und privaten Rechten an dem Grundstück im Rang vor.

Alles Weitere regelt das Gräbergesetz eindeutig. Das bedeutet, dass die Lage der Gräber eindeutig festzustellen ist (was seit dem Kalmenhof-Prozess 1947 möglich ist) und Gräberfeld in einen würdigen Zustand zu versetzen ist.

Ursula Oestreich

Vorstandsmitglied, Unabhängige Liste, Idstein