Der Ortsbeirat ist die unterste Ebene der demokratisch gewählten Vertretung. Die Ortsbeiräte sind ortskundige Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und setzen sich insbesondere bei der Stadt für die konkreten Belange in ihren Stadtteilen ein.

Gewählt wird der Ortsbeirat gleichzeitig mit den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren. Der Ortsbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens dreizehn Mitgliedern. Die genaue Anzahl ist in der Hauptsatzung der Stadt Idstein festgelegt. Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich tätig.

Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Stadtteil angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm vom Magistrat vorgelegt werden. Den Ortsbeiräten werden die zur Erledigung ihrer Aufgaben nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

In Hessen bestehen nicht in allen Gemeinden Ortsbeiräte. In der Regel haben sie auch nur die nach HGO (Hessische Gemeindeordnung) beschriebenen Mindestkompetenzen wie Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Die Entscheidungen, gegebenenfalls auch gegen das Votum des Ortsbeirats, werden in der Stadtverordnetenversammlung getroffen.

Stadtverordnete, die in dem Stadtteil wohnen, dem Ortsbeirat jedoch nicht als ordentliche Mitglieder angehören, können an seinen Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.

Im Regelfall findet vor dem Eintritt in die Tagesordnung eine Bürger-Fragestunde statt.

Die aktuelle Zusammensetzung der Ortsbeiräte finden Sie in der Bürgerinfo.

Hauptsatzung der Stadt Idstein (in der Fassung
der 15. Änderungssatzung vom 22. August 2016)

§ 7

Ortsbeiräte

 

(1) Die Stadtteile Idstein-Kern, Idstein-Dasbach, Idstein-Ehrenbach, Idstein-Eschenhahn, Idstein-Heftrich, Idstein-Kröftel, Idstein-Lenzhahn, Idstein-Niederauroff, Idstein-Nieder-Oberrod, Idstein-Oberauroff, Idstein-Walsdorf und Idstein-Wörsdorf sind Ortsbezirke im Sinne des § 81 der Hessischen Gemeindeordnung.

(2) Für jeden Ortsbezirk (Abs. 1) wird ein Ortsbeirat gebildet. Die Aufgaben des Ortsbeirates richten sich nach § 82 der Hessischen Gemeindeordnung.

(3) Die Zahl der Mitglieder der Ortsbeiräte beträgt in:
Idstein-Kern = 13
Idstein-Dasbach = 5
Idstein-Ehrenbach = 5
Idstein-Eschenhahn = 5
Idstein-Heftrich = 7
Idstein-Kröftel = 5
Idstein-Lenzhahn = 5
Idstein-Niederauroff = 5
Idstein-Nieder-Oberrod = 5
Idstein-Oberauroff = 5
Idstein-Walsdorf = 7
Idstein-Wörsdorf = 9