Am 30.05.2017 tagte der Bau- und Planungsausschuß zum TOP „Änderung Bebauungsplan ‚Marktplatz 6 und Escher Straße 8 – 10‘ – Satzungsbeschluß“.

Selbiger wurde jedoch aufgrund eines zunächst zu erstellenden Umweltgutachtens zurückgestellt.

Stadtverordnetenvorsteher Thomas Zarda (CDU), links, nimmt vor dem offiziellen Beginn der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses die mehr als 1.700 Unterschriften entgegen, die das Aktionsbündnis „Idstein wahrt sein Gesicht“ im Laufe von drei Wochen bei den Bürgerinnen und Bürgern eingesammelt haben, die nicht damit einverstanden sind, daß weitere vierstöckige Flachdachbauten die Altstadtsilhouette weitergehend beeinträchtigen.

Ein solches artenschutzrechtliches Fachgutachten ist inzwischen zwingend notwendig, da kürzlich bekannt wurde, daß auf dem fraglichen Grundstück womöglich die streng geschützte Schlingnatter vorkommt. Das Ergebnis des Gutachtens wird die Möglichkeiten und eventuellen Auflagen hinsichtlich der Bebaubarkeit des Grundstücks maßgeblich mitbestimmen, da Artenschutz (zumal bei derart streng geschützten Arten wie der Schlingnatter) vorrangig vor Baurecht ist.

Mangelnde Sorgfaltspflicht der zuständigen Behörden

Offen bleibt, warum die untere Naturschutzbehörde die Information über mehrere Datenbankeinträge, die der AG Amphibien und Reptilien (AGAR) Hessen vorliegen und die  das Vorkommen der streng geschützten Natternart über einen Zeitraum mindestens eines Jahrzehnts immer wieder belegen, nicht spätestens im Zuge der Offenlegung kommuniziert hat.

Es ist schon bemerkenswert, daß im Verlauf des Bebauungsplanänderungsverfahrens zwar etliche Behörden und Verbände befragt wurden und ihre Stellungnahmen abgegeben haben, sich dort aber offenbar niemand bemüßigt gefühlt hat, die einschlägigen Dokumentationen auf relevante Einträge zu prüfen. Man könnte durchaus an dieser Stelle die Frage stellen, ob weitere geschützte Tier- und/oder Pflanzenarten auf dem fraglichen Gelände vorkommen und bislang nur niemand sich der Mühe (die eigentlich eine Pflicht ist) unterzogen hat, die entsprechenden vorhandenen Datenbanksätze dahingehend zu sichten.

Bemerkenswert ist auch, in welcher Form etliche Vertreter der CDU und SPD ihrem Unmut darüber Luft machten, daß  das nunmehr im dritten Jahr befindliche Verfahren nicht vor der Sommerpause beschlossen werden kann, um dem Grundstückseigentümer, dem Idsteiner Bauunternehmen Bücher, die bislang von ihm geplanten 4-stöckigen Flachbauten zu genehmigen.

Ihre Kritik richtete sich allerdings  nicht gegen die Behörden, die den nun gegebenen Sachverhalt faktisch verschulden, sondern gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die die mangelhafte Behördenarbeit öffentlich gemacht und damit womögliche folgenschwere rechtliche Konsequenzen für die Stadt verhindert hat.

Die ULI meint, daß die vorgetragenen Unmutsäußerungen und mehr oder minder versteckten Unterstellungen mehr über die Denkungsart und das politische Selbstverständnis der jeweiligen Ausschußmitglieder sagen als über die Sachlage selbst.

Peter Piaskowski (CDU) findet es „lächerlich, daß dieser Fund zwei Tage (sic) vor dem Satzungsbeschluß hervorgezaubert“ worden sei.

Sein Fraktionskollege Tom Roels ist besorgt, daß ein artenschutzrechtliches Fachgutachten ja die Funde bestätigen könnte, so daß es „sein könnte, daß wir dann auch im Umkreis von vielleicht mehreren Kilometern keine Bauvorhaben mehr gewähren“ könnten; und fragt sich laut, ob man den Satzungsbeschluß nicht einfach trotz allem fassen könne.

Aussagen von CDU-Ausschußmitgliedern

Helmut Urban (SPD) denkt in die gleiche Richtung, indem er nachfragt, was denn eigentlich passieren könne, wenn man in der Tat nicht das jetzt zwingend notwendige verwaltungsrechtlich relevante Prozedere einleite und den Satzungsbeschluß bis auf weiteres auf Eis lege. Die spontane Antwort seines Fraktionskollegen Hans-Egon Baasch, es könne „nichts“ geschehen, wurde immerhin von Dr. Dr. Andrik Abramenko (FDP) richtiggestellt:

Die Rechtssicherheit könne bei Mißachtung des Artenschutzaspektes nicht als gegeben angesehen werden und es wäre nicht unwahrscheinlich, daß ein sog. Normenkontrollverfahren eingeleitet würde.

Aussagen von SPD-Ausschußmitgliedern

Dies sieht die ULI selbstverständlich ebenso, war aber doch irritiert, daß sich Abramenko zwar letztlich sich dem Antrag auf ein artenschutzrechtliches Fachgutachten anschloß; sich aber dennoch bemüßigt fühlte anzumerken, daß er ein „erhebliches Mißbrauchspotential“ sähe. Worin genau dieses bestehen könnte, führte Abramenko nicht aus, dessen Fraktion der FDP immerhin dem Aktionsbündnis „Idstein wahrt sein Gesicht“ angehört. Schwang womöglich ähnliches mit, als Urban laut darüber sinnierte, daß „man dann ja einfach dem Nachbarn ein geschütztes Tier in den Garten werfen“ könne, wenn man ein Bauvorhaben verhindern wolle?

Die ULI fragt sich da schon, wie man darauf kommt, unterstellend nahezulegen, daß jemand eine streng geschützte (weil mittlerweile sehr seltene) Tierart, die man sich wohl kaum an jeder Ecke beschaffen kann, mit einem Vorlauf von ca. 25 Jahren vor dem Beginn der aktuellen Diskussion und über einen Zeitraum von einem Jahrzehnt immer wieder vermeintlich gezielt plaziert.

Nein - wenn an dieser Debatte etwas, wie Piaskowski es nannte, lächerlich war, dann derartige Gedankengänge, Unterstellungen und Verschwörungstheorien, die das zwischen Amüsement und Empörung schwankende Ausschuß-Auditorium da zu hören bekam.

Leider haben CDU und SPD letztlich verhindert, daß der entscheidende Punkt 2. des Antrages von Bündnis90/Die Grünen beschlossen wurde (dito: Ablehnung von Punkt 4). Damit ist der Antrag so geschwächt worden, daß bei der ULI große Bedenken hinsichtlich vor allem der fachlich kompetenten und unabhängigen Erstellung des artenschutzrechtlichen Gutachtens bestehen.

Dieses Unbehangen wird verstärkt durch die Tatsache, daß nur Stunden nach dem abendlichen Beschluß des jetzt leider etwas kraftlosen Antrags bereits ein Auftrag an das Planungsbüro Boehm + Frasch GmbH für ein entsprechendes Umweltgutachten vergeben worden war – das heißt an dasselbe Büro, das auch schon den ersten, vielfach als mangelhaft und ungenügend kritisierten Umweltbericht erstellt hat.

 

Ohne Artenschutzrechtliches Fachgutachten keine Rechtssicherheit

Die ULI hofft sehr, daß allen Beteiligten bewußt ist, daß es diesmal nicht um eine KANN-, sondern um eine MUSS-Konstellation geht, in der nach den Regeln von Sachverstand, Sorgfaltspflicht und Unabhängigkeit, unter Beachtung aller relevanten Anforderungen von bundesdeutschem wie europäischem Natur- und Artenschutzrecht vorgegangen werden muß.

Schlußendlich muß das artenschutzrechtliche Gutachten ja Rechtssicherheit herstellen, d.h. auch dem womöglich prüfenden Verwaltungsgerichtshof standhalten können.

Warten wir es also ab, ob die Schlingnatter nachgewiesen wird oder, alternativ, hinlänglich nachweist, daß es die fraglichen Arten in dem Gebiet eben nicht gibt.

Thomas Steckel, Altstadtbebewohner ohne Parteizugehörigkeit und Aktiver im Aktionsbündnis „Idstein wahrt sein Gesicht“, mit den über 1.700 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die sich damit für den Erhalt einer harmonischen Altstadtsilhouette und gegen die Bebauungsplanänderung „Marktplatz 6“ in der aktuell vom Grundstückseigentümer gewünschten Form ausgesprochen haben.

Sollte letzteres der Fall sein, wird die Diskussion dort wiederaufgenommen, wo die Mandatsträger sie verlassen haben: bei der bislang nicht gegebenen städtebaulichen Angemessenheit der Ausgestaltung der vom Grundstückseigner gewünschten Baukörper – die von über 1.700 Bürgerinnen und Bürgern mittels Unterschriftsbezeugung an dieser höchst sensiblen Stelle der Altstadtsilhouette abgelehnt wird.