Auch die Stellungnahme von Alexander Müller möchten wir mit Ihnen teilen.
Sehr geehrte Frau […],
vielen Dank für Ihre Mail. Herr Lindner hat mir Ihre Frage weitergeleitet mit der Bitte um Beantwortung, da ich hier vor Ort direkt mit dem Thema Ultranet befaßt bin.
Mein Name ist Alexander Müller, ich wohne in Ihrem Nachbarort Niedernhausen und bin Bundestags-Direktkandidat der FDP.
Wir sind in engem Kontakt mit der überregionalen Bürgerinitiative gegen die Ultranet-Trasse, die auch hier in Niedernhausen sehr aktiv ist.
Der amtierende Bundestag (jetzige Periode) hat mit den Stimmen der Fraktionen von Martin Rabanus und Klaus-Peter Willsch entschieden, daß in Bayern für die neue Stromtrasse überwiegend Erdverkabelung angewendet werden soll, während Ultranet überwiegend auf den Bestandsmasten mitgeführt werden soll. Die FDP ist derzeit im Bundestag nicht vertreten.
Ich bin dagegen wie Sie der Überzeugung, dass es nicht verantwortbar ist, ungeprüfte Technik zu verwenden im Nah-Bereich zur bestehenden Bebauung, mit der Argumentation, die 400 Meter Mindest-Abstand seien ja nur bei Neubau-Projekten notwendig, hier jedoch handele es sich um eine Bestandsleitung. Die Technik der Übertragung ist eben eine ganz andere, und ohne die Sicherheit, dass es keine gesundheitlichen Auswirkungen gibt, müssen die 400 Meter aus meiner Sicht auch für Bestands-Masten gewährleistet werden.
Die Erdverkabelung gibt Ihnen allerdings lediglich etwas mehr akustische Ruhe. Elektromagnetische Felder wirken im Nahbereich der Leitung, unabhängig davon ob auf einem Mast geführt oder unter der Erde, solange Sie also die 400 Meter Abstand nicht haben, hilft Ihnen die Erdverkabelung auch nicht gegen die möglichen Folgen der elektromagnetischen Strahlungswirkungen. Deswegen plädieren wir dafür, die bewohnten Gebiete entlang der Ultranet-Trasse mit dem 400-Meter-Mindestanstand zu umgehen, möglichst unter der Erde, aber auf jeden Fall mit Gewährleistung des Abstands.
Wir haben gerade vorgestern [12.09.2017] im Kreistag Rheingau-Taunus einen Beschluß gefaßt, und die Kreisverwaltung aufgefordert, dass sie auf diese Mindestabstände hin wirken soll. In der Gemeindevertretung Niedernhausen haben wir beschlossen, zusammen mit den Nachbargemeinden eine Klage gegen Amprion zu prüfen, um unsere Forderungen durchzusetzen; auch die Stadt Idstein, in der Sie wohnen, hat sich dieser Initiative angeschlossen. Beide Beschlüsse sind maßgeblich durch unsere FDP-Initiativen erfolgt.
Wir hoffen, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Müller, FDP Niedernhausen August 2017
„Die neuen Stromtrassen werden nun notwendig, weil die Atomkraftwerke alle abgeschaltet werden, die Abschaltung der Kohlekraftwerke ebenfalls eingeplant wird, und der Windstrom quer durch Deutschland verteilt werden muß. “
S. Gabriel, SPD MdB August 2017
„Die neuen Stromleitungen dienen nur dem Export des billigen deutschen Stroms“
(BBPl Gesetz wurde unter Rösler, FDP 2013 verabschiedet, unter Gabriel 2015 geändert und Erdkabelverbot fürs Ultranet aufgenommen)
Alexander Müller, FDP Niedernhausen Sep. 2017
„Die Erdverkabelung gibt Ihnen allerdings lediglich etwas mehr akustische Ruhe ……“ Herr Müller, bitte unbedingt bei Fachleuten korrigieren lassen. Selbst Frau Dr. Heinrich vom Bürgerdialog Stromnetz würde Sie hier eines Besseren belehren; Dazu hat Sie am 14 .9. eine klare Aussage getroffen! Nur beim Preis verliert das Erdkabel.
Es überrascht mich immer wieder, dass Bundestagsabgeordnete oder wie Herr Müller Kandidaten zur Bundestagswahl dann die Interessenvertretung für die Bürger entdecken, wenn Wahlen anstehen. Das Bedarfsplangesetz, das maßgeblich die Vorgaben für die geplante Ultranetleitung enthält, wurde im Juli 2013 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Zum damaligen Zeitpunkt gab es eine CDU/FDP Regierung in Berlin. Es wäre gut, wenn unmittelbar nach der Bundestagswahl eine Initiative aus der Mitte des Deutschen Bundestages gestartet würde mit dem Ziel, das Bedarfsplangesetz zu novellieren und auch bei der Nachrüstung von Bestandsstrecken eine Abstandsregelung von 400 m einzuführen. Dies könnte für die anstehenden Verwaltungsverfahren zur Ultranetleitung noch wirksam werden. Ich habe MdB Martin Rabanus, den ich bereits gewählt habe, geraten, eine solche Initiative zu ergreifen. Beschlüsse des Kreistages oder auch Stellungnahmen der Stadt Idstein zur Einführung einer Abstandsregelung in den Landesentwicklungsplan sind hilfreich, lösen das Problem jedoch nicht, da Amprion und auch die Bundesnetzagentur eine Bindung an eine solche Landesregelung verneinen.