Die Idsteiner Stadtverordneten haben in ihrer jüngsten Sitzung der Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft Idstein mbH und dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags zugestimmt.

Worum geht es grundsätzlich?

Die bislang durch das Bau- und Planungsamt der Stadt wahrgenommenen Aufgaben der Flächen- und Stadtentwicklung sollen zukünftig von der SGI übernommen werden. Dazu zählen unter anderem die Entwicklung von Gewerbeflächen, aber auch das Stadtmarketing und die Wirtschaftsförderung für die Stadt Idstein. Desweiteren wird die Verwaltung zukünftig von der SGI bei der Durchführung der Entwicklung eines leistungsfähigen Gemeinwesens, insbesondere der Wirtschafts-, Sozial- und Infrastruktur der Stadt unterstützt. Diese Aufgaben in eine städtische Gesellschaft auszulagern, fanden wir aus verschiedenen Gründen sinnvoll.

Von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wurde jedoch eine Diskussion angestrengt, die zum Ziel hatte, dem politischen Arm der Parteien in der neuen GmbH direkte Einflussmöglichkeiten zu geben. Im Haupt-, Finanz-, Wirtschaftsausschuss wurde diesem Vorschlag denkbar knapp mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen zugestimmt

Die Unabhängige Liste stimmte gegen diese Politisierung der neuen GmbH und stellte ihrerseits einen Änderungsantrag, der die Bildung eines organschaftlichen Beirates zum Ziel hatte. Pro Fraktion sollte lediglich ein Beiratsmitglied bestimmt werden. Im Gegensatz zum Antrag von Bündnis90/Die Grünen hätte unser Vorschlag die wirtschaftliche und unternehmerische Handlungsfähigkeit der SGI, auch unabhängig von politischen Wahlergebenissen, erlaubt. Der Antrag wurde mehrheitlich mit 1 Ja-Stimme, 5 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen abgelehnt. Um Licht ins rechtliche Dunkel zu bringen, baten wir um eine rechtliche Stellungnahme der Verwaltung zu beiden Änderungen der Vorlage.

In der Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung zeigte sich, dass die rechtliche Stellungnahme der Verwaltung, immerhin von einigen Stadtverordneten für eine Neubewertung genutzt wurde. Wir wollten mit einem Beirat die Politisierung der Gesellschafterversammlung vermeiden, um die Geschäftsführung handlungsfähig zu halten. Denn letzten Endes hat die SGI aus wirtschaftlicher und unternehmenspolitischer Perspektive am Markt zu agieren, und sich nicht in partei-politischen Diskussionen zu verzetteln. Der Vorschlag von Bündnis90/Die Grünen kann schon deshalb nicht funktionieren, weil die eigene Willensbildung der Fraktionsvertreter ausgeschlossen ist; sie unterliegen in der Gesellschafterversammlung dem Weisungsrecht des Magistrats ( vgl. § 125 Abs. 1 Satz 4 HGO ).

Gleiches gilt auch für den Beirat, Dieser hat jedoch eine andere Funktion als die Gesellschafterversammlung, nämlich die eines Beratungs- und Informationsgremiums sowie weiterer zu treffender Vereinbarungen, z. B. Entscheidungen der Gesellschafterversammlung vorzubereiten. Mittels einer Geschäftsordnung kann ein Beirat an die Bedürfnisse der GmbH und der Gesellschafterin angepasst werden. Was aber wesentlich ist: Das Informationsbedürfnis und die Mitsprachemöglichkeit der Stadtverordnetenversammlung bliebe gewahrt. Die wesentlichen Aufgaben blieben der Gesellschafterversammlung vorbehalten.

Die Ampel aus Rot/Grün/Gelb stellte sich trotz anderslautender juristischer Stellungnahme gegen den ULI-Antrag, der klar als vorzugswürdig beurteilt wurde.
Argument? „Wenn’s nicht klappt, machen wir es bei der nächsten Gesellschaft anders“, meinen SPD und Grüne …..