Entschlingung der Fakten

Am 08. Juni 2017 erschien der links untenstehende Artikel unter der Überschrift „Schlingnatter lähmt den Wohnungsbau“ in der FAZ. Daneben finden Sie den am 10.06.2017 an die FAZ versandten Leserbrief in Reaktion auf diesen Artikel, um einige unzureichende Aussagen des Artikels zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Sowie ganz am Ende des Beitrages den Original-Leserbrief aus der Veröffentlichung der FAZ vom 19.06.2017 Nr. 139, S. 37.

Am 08. Juni 2017 erschien der Artikel „Schlingnatter lähmt Wohnungsbau“, von Oliver Bock. Er thematisierte eine geplante Änderung des Bebauungsplans (B-Plans) für ein Grundstück, das unmittelbar an Idsteins historische Altstadt grenzt. Die B-Plan-Änderung soll den Weg für die Errichtung zweier Flachdachbauten mit drei Wohnebenen plus Staffelgeschoß ebenen (nicht, wie im Artikel benannt, „zweieinhalb Geschosse“).

Das lokale Aktionsbündnis „Idstein wahrt sein Gesicht“ aus fünf verschiedenen Fraktionen, von denen drei in der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind, sieht darin eine Bedrohung der denkmalgeschützten Altstadtsilhouette, die über das rein Ästhetische hinaus weitreichende Folgen haben wird, z.B. hinsichtlich der Stadtbelüftung, der Oberflächenwasserführung in die tallagige Altstadt sowie bzgl. des Wirtschaftsfaktors Tourismus. Diese realistische Befürchtung wird durch die unterstützende Unterschrift von mehr als 1.700 Bürgerinnen und Bürgern bekräftigt.

An dieser Stelle möchte das Aktionsbündnis „Idstein wahrt sein Gesicht“ nur am Rande darauf hinweisen, daß der o.g. Artikel zum Teil ungenau recherchiert ist und bestimmte Tatsachen nicht korrekt wiedergibt.

  • Wichtig ist dem Aktionsbündnis allerdings, einige grundlegende Aussagen und ihre Interpretation richtigzustellen:
    Die Schlingnatter, deren Vorkommen in dem betreffenden Areal seit den frühen 1990er Jahren mehrfach in neutralen Datenbanken dokumentiert worden ist, gehört zu einer Gruppe von Tieren, die gemäß geltendem EU-Recht unter besonders strengen Schutz gestellt sind. Dieser gilt in seiner strengen Ausprägung ausdrücklich auch für Situationen der städtebaulichen Innenentwicklung, d.h. unabhängig von etwaigen ausgewiesenen Schutzgebieten.
  • Es ist daher nachgerade skandalös, daß während des nunmehr über zwei Jahre währenden B-Plan-Änderungsverfahrens keine der beteiligten Fachbehörden in den entsprechenden, auch durch sie akzessierbaren Datenbanken die dokumentierten Schlingnatternfunde recherchiert hat. Sie sind damit mindestens dem Sorgfaltsgebot nicht nachgekommen.
  • Die im Artikel benannten Funde von Häutungskleidern der Natternart aus den frühen 2000ern Jahren werden durch dokumentierende Datenbankeinträge, u.a. von Lebendtierfunden, aus den 1990er Jahren weiter in ihrer Brisanz gestützt. Herrn Bocks Feststellung, daß es manchem „merkwürdig“ erscheinen möge, daß die Häutungskleider in einer Zeit gefunden wurden, in der ein nahegelegenes Großbauprojekt umgesetzt wurde, ist nicht stichhaltig. Vielmehr ist es sogar naheliegend und plausibel, daß gerade in dieser Zeit Nattern durch das damalige Bauprojekt aus ihrem Habitat vertrieben wurden, statt ihnen den strengen von Recht und Gesetz geforderten Naturschutz angedeihen zu lassen.

Die Kritik von „Idstein wahrt sein Gesicht“ richtet sich daher eindeutig gegen die Fachbehörden, die hier – womöglich nicht zum ersten Mal – an höchst kritischer Stelle versagt haben; sowie gegen diejenigen Politiker der Stadtverordnetenversammlung, die ihrer Verantwortung nicht gerecht werden wollen, das denkmalgeschützte historische Antlitz Idsteins nicht nachhaltig und schwerwiegend zu beschädigen.

Die Kritik des Aktionsbündnisses richtet sich dagegen ausdrücklich nicht, wie der Artikel suggeriert, gegen den Bauunternehmer Dietmar Bücher. Dieser wünscht zwar an der fraglichen Stelle die Erlaubnis, eine weder altstadtgemäße noch altstadtverträgliche moderne Flachdachbebauung umzusetzen; hat aber nicht die diesbezügliche Entscheidungsbefugnis.

„Idstein wahrt sein Gesicht“ wird daher nicht nur bei diesem, sondern auch bei jedwedem vergleichbaren künftigen Projektbegehren – unabhängig von der Person des Bauherrn oder Investors – der behördlichen Sorgfaltspflicht genügendes und stadtpolitisch verantwortliches und nachhaltiges Handeln nachdrücklich einfordern.

Dr. Birgit Anderegg & Ursula Oestreich

Idstein

Fragen zur Bürgerversammlung

Zunächst möchten wir uns herzlich für die aktive Teilnahme bedanken.

Nachfolgend finden Sie die Fragen, die die ULI beim Stadtverordnetenvorsteher Thomas Zarda fristgerecht eingereicht hat.
Die Bürgerversammlung findet am 28. Juni 2017 um 19.00 Uhr in der Idsteiner Stadthalle statt.

Sollte sich noch die eine oder andere Frage kurzfristig ergeben, so haben Sie bis zum 20.06.2017 Zeit, diese im Rathaus abzugeben (adressiert an den Stadtverordnetenvorsteher).

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Fragen zur Bürgerversammlung 28.06.2017

Eintausendsiebenhundertachtzehn

Thomas Steckel vom Aktionsbündnis „Idstein wahrt sein Gesicht“

Eintausendsiebenhundertachtzehn

1.718 Unterschriften (mehr sind unterwegs) wurden bis zum 30. Mai 2017 vom Aktionsbündnis „Idstein wahrt sein Gesicht“ gesammelt, um die geplante Änderung der Bebauungsplanes für den Bereich „Marktplatz 6/Escher Straße 8-10“ zu verhindern. Ein klares Signal an die Stadtverordneten, insbesondere von CDU und SPD, ihre gefasste Meinung noch einmal zu überdenken.

Die Unterschriften wurden vor Beginn der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses an den Stadtverordetenvorsteher Thomas Zarda (CDU) übergeben.

Nachdem in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Antrag der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen in modifizierter Form angenommen wurde, heißt es jetzt das Ergebnis des Artenschutzrechtlichen Fachgutachtens abzuwarten, um zu sehen wie es weitergehen wird. Ein detaillierter Bericht von der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses folgt in Kürze.

Wir bleiben auf jeden Fall am Ball !

Thomas Steckel übergibt die 1.718 Unterschriften an den Stadtverordnetenvorsteher Thomas Zarda (CDU)

Sitzung des Bau- und Planungsausschusses 30.05.2017

Am 30.05.2017 (um 19.00 Uhr in der Stadthalle Idstein, Saal 3) tritt der Bau- und Planungsausschuss (BPA) zu seiner nächsten Sitzung zusammen.

Vor der eigentlichen Sitzung wird das Aktionsbündnis aus Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Idstein, FDP Idsteiner Land, Freie Wählergemeinschaft Idstein e.V. (FWG Idstein), Die LINKE im Idsteiner Land, Unabhängige Liste e.V. Idstein (ULI), unterstützt von der Bürgerinitiative „Meine Altstadt“ und zahlreichen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die in den letzten 20 Tagen gesammelten Unterschriften gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes an den Stadtverordnetenvorsteher Thomas Zarda (CDU) übergeben.

Die Tagesordnung beinhaltet folgende Punkte:

1 Genehmigung der letzten Niederschrift
2 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Russisch Orthodoxe Kapelle – Auf der Au“, Idstein
3 Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage, Taubenberg 12, Idstein
4 1. Änderung Bebauungsplan „Marktplatz 6 und Escher Straße 8-10“ – Satzungsbeschluss
5 Antrag der SPD-Fraktion betr. Beitritt der Stadt Idstein zur Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH)
6 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seelbacher Straße 70“
7 Mitteilungen des Magistrats
7.1 Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Am Pfarrberg 7a, Idstein-Heftrich
7.2 Bauantrag zum Neubau eines Fitnesscenters mit Praxen und Tiefgarage, Am Wörtzgarten 3, Idstein
7.3 Bauantrag zum An- und Umbau des Vereinsheims des SV 1920 Heftrich e.V., Sportanlage Idstein-Heftrich
7.4 Bauantrag zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Am Hexenturm 2, Idstein
8 Sonstige Mitteilungen
9 Verschiedenes

Im Gegensatz zum Ortsbeirat Idstein-Kern, der diesen Punkt in seiner Sitzung vom 23.05.2017 mehrheitlich bis nach der Erstellung eines Artenschutzrechtlichen Fachgutachtens verschoben hat, kann es sein, dass der BPA mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD die Änderung des Bebauungsplanes „durchwinken“ wird. Der Ortsbeirat hat „nur“ eine beratende Funktion, im Gegensatz zum BPA, dessen Votum richtungsweisend für die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung am 29. Juni 2017 sein wird. Dort, in der Stadtverordnetenversammlung, erfolgt die finale Entscheidung, ob der Bebauungsplan in der gewünschten Form geändert wird. Das Ganze findet vor dem Hintergrund des Antrages von Bündnis90/Die Grünen statt, was konkret heißt, dass das Bebauungsplanverfahren an dieser Stelle eigentlich zwingend erst einmal unterbrochen werden muss, bis das erforderliche Artenschutzrechtliche Fachgutachten vorliegt.

Da die Sitzung am 30.05.2017 öffentlich ist,
sollten Sie sich auf jeden Fall einen persönlichen Eindruck
von der Diskussion und der Entscheidung der Mandatsträger machen.

Was machen eigentlich diese Ausschüsse?

Grundsätzlich kann man die Ausschüsse als Arbeitsebene der Stadtverordnetenversammlung betrachten, über Näheres gibt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Idstein (in der Fassung vom 28. Juli 2016) Auskunft:

 

V. Ausschüsse

§ 10 Bildung von Ausschüssen

(1) Die Stadtverordnetenversammlung bildet aus ihrer Mitte ständige Ausschüsse oder vorübergehend tätige Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse.

(2) Die Stadtverordnetenversammlung bildet mindestens die drei folgenden ständigen Ausschüsse:

Ausschuss für Jugend, Umwelt, Kultur, Sport und Soziales (JUKSS)

 

Aufgabengebiet:
Alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die den Jugend-, Kultur-, Sport- und Sozialbereich betreffen sowie alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die den Umweltschutz betreffen.

Mandatsträger:

Vorsitzende
Petra Ludwig (CDU)

CDU-Fraktion
Ute Guckes-Westenberger
Britta Uhe
Daniel Zerbe

SPD-Fraktion
Dr. Rainer Dambeck
Sven Hölzel
Sieglinde Kilb

Mandatsträger:

FWG-Fraktion
Karin Gänßler
Albert Weber

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Carsten Enge
Martin Stappel

FDP-Fraktion
Christian Ehrentraut

Bau- und Planungs-
ausschuss (BPA)

 

Aufgabengebiet:
Stadtentwicklung, Bauleitplanung, Sanierung sowie sonstige Bauangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung einschließlich kommunaler Bauvorhaben. Grundsatzfragen im Zusammenhang mit städtischen Betrieben und Einrichtungen.

Mandatsträger:

Vorsitzender
Steffen von der Heidt (CDU)

CDU-Fraktion
Wolfgang Heller
Tom Roels
Dr. Petra Schneider

SPD-Fraktion
Hans-Egon Baasch
Holger Schmerr
Helmut Urban

Mandatsträger:

FWG-Fraktion
Herbert Ott
Inga Rossow

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Timo Müller
Annette Reineke-Westphal

FDP-Fraktion
Dr. Dr. Andrik Abramenko

Haupt- und Finanzausschuss (HFA)

 

Aufgabengebiet:
Alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sowie alle Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen; Angelegenheiten nach §§ 24 ff. BauGB.

Mandatsträger:

Vorsitzende
Dagmar Kraus (SPD)

CDU-Fraktion
Günther Lenz
Peter Piaskowski
Jens Rosam
Birgit Zarda

SPD-Fraktion
Ellen Maurer-Genc
Volker Nies

Mandatsträger:

FWG-Fraktion
Ursula Anton-Müller
Andreas Ott

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Annette Reineke-Westphal
Gert Richter

FDP-Fraktion
Roland Hoffmann

(3) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt vor dem in § 62 Abs. 2 HGO vorgesehenen Verfahren, wie viel Mitglieder jedem Ausschuss angehören. Die Ausschüsse setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen. Die Ausschussmitglieder
werden von den Fraktionen der Stadtverordnetenvorsteherin oder dem Stadtverordnetenvorsteher und nach der Konstituierung eines Ausschusses auch deren Vorsitzende oder dessen Vorsitzenden schriftlich benannt.

§ 12 Aufgaben
(1) Die Ausschüsse behandeln solche Angelegenheiten, die ihnen durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung oder durch die Stadtverordnetenvorsteherin oder den Stadtverordnetenvorsteher überwiesen werden. Werden mehrere Ausschüsse beteiligt, so
ist ein Ausschuss als federführend zu bezeichnen. Die Ausschüsse können auch sonstige Angelegenheiten ihres Zuständigkeitsbereiches erörtern, wenn die Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder zustimmt.
(2) Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit verschiedener Ausschüsse gehören, sind, wenn die Ausschüsse nicht zu übereinstimmender Beurteilung gelangen, in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung auf Tagesordnung I zu behandeln.

§ 14 Teilnahmerecht an Sitzungen
(1) Zu allen Sitzungen der Ausschüsse sind der Stadtverordnetenvorstand, die Vorsitzenden der Fraktionen, Parteien und Wählergruppen auf die bei der Besetzung des Ausschusses kein Sitz entfallen ist, der Magistrat und die Ortsvorsteherinnen und
Ortsvorsteher durch das vorsitzende Mitglied des Ausschusses einzuladen. Hinsichtlich der Anwesenheit und Auskunftspflicht des Magistrates gilt § 20 Abs. 4 Sätze 2 und 3 der Geschäftsordnung entsprechend.
(2) Stimmrecht haben nur die Mitglieder der Ausschüsse, im Falle ihrer Verhinderung ihre Vertreterinnen oder Vertreter. Die Mitglieder des Stadtverordnetenvorstandes und die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen, auf die bei der Besetzung eines Ausschusses kein Sitz entfallen ist, haben das Recht, mit beratender Stimme an den Ausschusssitzungen teilzunehmen.