Bembeltour 20/21 – Wir können beides: digital und analog

Bembeltour 20/21 – Wir können beides: digital und analog

Leider lassen es die Zeiten nicht zu, dass wir „uff de Gass“ sind und mit Euch/Ihnen persönlich sprechen.

Alternativ dazu bieten wir alle 14 Tage mittwochs von 19.30-20.15 Uhr eine Video-Schalte über ZOOM an.
Wenn Bedarf ist, länger miteinander zu reden, freuen wir uns; alles kann, nichts muss.
Los geht es am 25.11.2020, weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Veranstaltungsterminen.

Wir sprechen über unser Wahlprogramm und Sie lassen uns wissen, was Sie zu kommunalen Themen umtreibt oder was Sie weitergehend zu unserem Wahlprogramm wissen möchten.

Also, greifen wir zum Äußersten und reden miteinander.

 

„Vergiss niemals, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt!“

Unter diesem Motto sehen wir unser digitales Angebot.
Deshalb auch nachfolgend unsere Netiquette, die jede:r akzeptiert, sobald er/sie an unserer Videoschalte teilnimmt.

  • Höflich bleiben
  • Den Klarnamen (Vor- und Nachname) nutzen
  • Missverständnisse vermeiden
  • keine Provokationen oder gezielte Störungen der Diskussion
  • keine Beleidigungen und Entwürdigungen von Personen oder Organisationen sowie Diskriminierung und Diffamierung von anderen Teilnehmer:innen oder sozialen Gruppen – zum Beispiel aufgrund ihrer Religion, Herkunft, Nationalität, sexueller Orientierung oder Geschlecht
  • keine Rufschädigungen, Verdächtigungen und haltlose Unterstellungen

2020 – Ein etwas anderer Volkstrauertag

2020 – Ein etwas anderer Volkstrauertag

Zu den Ritualen des Volkstrauertags gehört die Zentrale Gedenkstunde des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge im Bundestag. Ebenfalls werden in allen Bundesländern und den meisten Städten und Gemeinden Gedenkstunden mit Kranzniederlegungen durchgeführt. Das Sprechen des Totengedenkens durch den Bundespräsidenten ist ein elementarer Bestandteil, der auch den Sinn des Volkstrauertages vermittelt:

Wir denken heute an die Opfer von Gewalt und Krieg, an Kinder, Frauen und Männer aller Völker.

Wir gedenken der Soldaten, die in den Weltkriegen starben, der Menschen, die durch Kriegshandlungen oder danach in Gefangenschaft, als Vertriebene und Flüchtlinge ihr Leben verloren.

Wir gedenken derer, die verfolgt und getötet wurden, weil sie einem anderen Volk angehörten, einer anderen Rasse zugerechnet wurden, Teil einer Minderheit waren oder deren Leben wegen einer Krankheit oder Behinderung als lebensunwert bezeichnet wurde.

Wir gedenken derer, die ums Leben kamen, weil sie Widerstand gegen Gewaltherrschaft geleistet haben, und derer, die den Tod fanden, weil sie an ihrer Überzeugung oder an ihrem Glauben festhielten.

Wir trauern um die Opfer der Kriege und Bürgerkriege unserer Tage, um die Opfer von Terrorismus und politischer Verfolgung, um die Bundeswehrsoldaten und anderen Einsatzkräfte, die im Auslandseinsatz ihr Leben verloren.

Wir gedenken heute auch derer, die bei uns durch Hass und Gewalt gegen Fremde und Schwache Opfer geworden sind.

Wir trauern mit allen, die Leid tragen um die Toten, und teilen ihren Schmerz.

Aber unser Leben steht im Zeichen der Hoffnung auf Versöhnung unter den Menschen und Völkern,

und unsere Verantwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der ganzen Welt.

Totengedenken

Nachdem in diesem Jahr alle öffentlichen Gedenkveranstaltungen corona-bedingt abgesagt wurden, entschlossen sich Bündnis90/Die Grünen und die Unabhängige Liste (ULI), in sehr kleinem Rahmen (unter Einhaltung der Corona-Verordnungen)  der Euthanasieopfer des Kalmenhofs während der Zeit des Nationalsozialismus zu gedenken.

Während des Gedenktreffens tauschten sich die Kommunalpolitiker:innen auch über das aus ihrer Sicht Notwendige zur Zukunft des Gräberfeldes und des ehemaligen Kinderkrankenhauses aus. „Auch wenn es keine Hinweise im öffentlichen Stadtbild gibt, so handelt es sich doch um einen Friedhof, an dem wir hier stehen“, stellt Ursula Oestreich (Vorstand der ULI) fest. „Wie soll es weitergehen, nachdem die Untersuchungen durch Georadar und Angrabungen abgeschlossen sind? Welche der Ergebnisse der Zukunftswerkstatt vom August 2019 werden nun realisiert?“, fragt Annette Reineke-Westphal (Bündnis90/Die Grünen).

Beide sind sich einig, dass es nun an der Idsteiner Stadtpolitik ist, aktiv die weitere Zukunft des Gräberfeldes und des ehemaligen Krankenhauses in die Hand zu nehmen. Den bislang nur dem Magistrat vorligende Abschlussbericht der Kalmenhof-Kommission, ist der Idsteiner Öffentlichkeit umgehend zugänglich zu machen, ist eine weitere Forderung der beiden Idsteiner Politikerinnen. „Nicht nachvollziehbar“, so schätzt auch Patrick Schauss (Vorstand Unabhängige Liste) die schon seit Jahren zögerliche Informationspolitik von LWV und Bürgermeister Herfurth ein. Er ergänzt, „dass es an der Zeit ist, dass sich die Stadt Idstein  voll und ganz ihrer geschichtlichen Verantwortung stellt, und sich für die Einrichtung einer eigenen Gedenkstätte in Idstein einsetzt.“ Es könne nicht sein, dass man nach Hadamar fahren müsse, um etwas über dieses politisch offenbar unliebsame Kapitel der Idsteiner Geschichte zu erfahren.

Konsens herrscht zwischen Bündnis90/Die Grünen und der Unabhängigen Liste, dass man sich auch weiterhin überparteilich engagieren wolle, um die notwendige Vergangenheitsbewältigung aktiv an einen nutzenstiftenden Idsteiner Gedenkort zu holen.

 

v.l.n.r.: Ursula Oestreich (Vorstand Unabhängige Liste), Annette Reineke-Westphal (Fraktionsvorsitzende Bündnis90/Die Grünen), Patrick Schauß (Vorstand Unabhängige Liste)

Wahlprogramm „Damit sich was bewegt“ ist online

Wahlprogramm „Damit sich was bewegt“ ist online

Heute in exakt 150 Tagen findet die Kommunalwahl am 14. März 2021 statt. Für die nächsten fünf Jahre werden die Stadtverordneten und Ortsbeiräte in den zwölf Idsteiner Ortsteilen gewählt. Wir von der Unabhängigen Liste, stellen uns zum ersten Mal zur Wahl.

In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir ein Wahlprogramm erarbeitet, dass auf unseren Eindrücken beruht, die wir in den vergangenen fünf Jahren in der Begleitung der kommunalen Stadtpolitik gesammelt haben. Dieses Wahlprogramm soll Sie einladen, mit uns ins Gespräch zu kommen, um auch die vielen Facetten der Menschen, die die ULI ausmachen, kennenzulernen.

Um uns kennenzulernen, gibt es einige Optionen, trotz der durch die Corona-Regeln eingeschränkten Möglichkeiten: auf digitalem Weg, aber natürlich auch im persönlichen Gespräch.

Zunächst kommt unser Wahlprogramm und im November stellen wir unsere Kandidat:innen vor.

Auf bald !

Unterstützung der BUND-Briefaktion gegen die Fortführung des §13b BauGB

Unterstützung der BUND-Briefaktion gegen die Fortführung des §13b BauGB

Der BUND hat eine Aktion initiiert, die sich gegen die Fortführung des §13b BauBG richtet.

Um was geht es?

 

§ 13 b Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren

Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach Satz 1 kann nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.

Der § 13b BauGB ermöglicht es im Kern, Baugebiete im Außenbereich zuzulassen, die eine Grundfläche von <10.000 m² haben, Anschluss an im Zusammenhang bebaute Ortsteile haben, ausschließlich der Wohnnutzung dienen und hierbei im Speziellen nicht der UVP-Pflicht (= Umweltverträglichkeitsprüfung) unterliegen und FFH-Gebiete (= Fauna-Flora-Habitat) nicht beeinträchtigen.

Somit wird die Öffnung des Außenbereichs für bis dato nicht privilegierte Vorhaben zugelassen. Das heißt: Verzicht auf eine Umweltprüfung und die Erstellung des Umweltberichts, Verzicht auf die Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan (FNP).

Es gilt zudem eine so genannte Ausgleichsfiktion für die Eingriffe in Natur und Landschaft. Dies bedeutet konkret, dass der Ausgleich als bereits vor dem Eingriff als erfolgt gilt. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird nicht angewendet. Dadurch werden die von Vorhaben nach §13b BauGB zerstörten Funktionen und erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs-und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts nicht wiederhergestellt und gehen unwiderruflich verloren.

Durch den Paragraphen kam es primär in ländlichen Gebieten zu einem Bauboom. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass oftmals Ein-und Zweifamilienhäuser geplant werden. Das hat einen Leerstand im Ortskernbereich und einen enormen Verbrauch von unbebauter Fläche zur Folge.

Dies konterkariert völlig das von der Bundesregierung gesetzte Ziel, den Flächenverbrauch bis 2030 auf 30 ha und bis 2050 auf null zu reduzieren. Der Ausnahmeparagraph war bis zum 31.12.2019 befristet. Die unbefristete Einführung eines ähnlichen Paragraphen ist aber in Planung.

Die Unabhängige Liste unterstützt den BUND und bittet Sie, ein Zeichen gegen die geplante Verlängerung zu setzen. Sie können eine Nachricht an Ihre Bundestagsabgeordneten, die Baupolitiker:innen und Landesminister:innen schicken. Ob Mail, Brief oder Onlineaufruf – jede Form der Teilnahme ist möglich.

Es ist geschafft – Freifunk für Eschenhahn

Es ist geschafft – Freifunk für Eschenhahn

Am 15. April 2019 hatten wir  von der Unabhängigen Liste gemeinsam mit Freifunk Rheingau-Taunus die Freifunk-Testinstallation an der evangelischen Kindertagesstätte Regenbogen eingerichtet. Aus den bekannten Gründen wurde die nachfolgende Planung über den Haufen geworfen.

Am 19. September hat es nun endlich geklappt. Tatkräftig unterstützt durch den Eschenhahner Ortsvorsteher Helmut Pötzl und den Kita-Hausmeister Axel Anders haben wir die finale Lösung auf dem Dach der Kindertagesstätte am vorhandenen Antennenmast angebracht.

Für die Technik-Interessierten: Wir haben einen Ubiquiti UniFi AC Mesh verbaut, der auch als Hasenohr bekannt ist. Dazu noch 25m Verlegekabel Duplex Cat.6A, zwei CAT.6A 10 GB Ethernet Netzwerkdosen und ein paar Patchkabel, macht zusammen rund 120,00 Euro – fertig!

Damit wird der angrenzende Mehrzweckplatz, die Kindertagesstätte, die Anwohner:innen der unteren Pfahlgrabenstraße mit Sicht auf die Kita sowie der Platz vor dem Dorfgemeinschaftshaus mit kostenlosem Internet versorgt.

Für Nutzer:innen, die sich für den Freifunk-Hintergrund interessieren:

  • es ist keine Registrierung notwendig
  • diskriminierungsfrei (auch ohne deutsche Sprachkenntnisse)
  • die Nutzung ist kostenlos und anonym (keine Nutzungs- oder Bewegungsprofile)
  • auch weniger technisch versierte, finanzschwache oder Menschen ohne Internet-Zugang, haben dadurch Zugang zu digitalen Informationen
  • Nutzung durch GPS-basierte Notrufsysteme kostenlos möglich
  • Kunden (bei Gaststätten, Hotels, wem-auch-immer …) oder Freunde können bequem den Zugang zum Internet nutzen, ohne dass man Zugangsdaten für das eigene WLAN freigeben muss
  • die verwendeten WLAN Funkfrequenzen sind explizit für die öffentliche Nutzung ausgewiesen

Wer sich informieren und orientieren will, hier kann man sich die Karte der aktiven Freifunk-Knoten ansehen.

Für alle diejenigen, die sich detaillierter interessieren:

Freifunk, der demokratische Zugang
Kostenlos und sicher ist: Freifunk
Freifunk für Esch, Bermbach und Reichenbach

Wir bedanken uns herzlich für die Unterstützung beim Ortsbeirat Eschenhahn, der Leitung der Kindertagesstätte Regenbogen und bei Freifunk RTK!

Wer ist dabei ?

Wir suchen weitere Eschenhahner:innen, die ihre ungenutzten Router-Kapazitäten als „digitales Trinkwasser“ teilen möchten. Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt zu uns, oder dem Eschenhahner Ortsbeirat auf.

Geringe Kosten für einen „normalen“ Knoten / Anschluß -Strom-Betrieb pro Jahr ca. 5 Euro plus einmalig für den Router ab 25 Euro und die Routerbereitstellung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis.

So funktioniert der Zugang: