Einmal mehr: Ultranet

Einmal mehr: Ultranet

Zum jetzigen Zeitpunkt kann man eigentlich nur politisch für oder gegen das Ultranet, für oder gegen Erdverkabelung vs. oberirdischer Trassenführung sein. Ausreichend sachlich und wissenschaftlich begründbar ist jedoch im Moment weder die befürwortende noch die ablehnende Haltung.

Während es sicherlich nicht falsch ist, wenn die Betreiberfirma Amprion sagt, daß das Ultranet aus physikalischer und insgesamt technischer Sicht als ausgereift zu betrachten ist, so ist leider die Wissens- und Verständnislage hinsichtlich der womöglichen biologischen und physiologischen Auswirkungen auf die belebte und unbelebte Umwelt eine äußerst lückenhafte:

Es ist bislang völlig unzureichend untersucht und daher nicht ausreichend gut abschätzbar, wie sich zumal die an Gleichstromleitungen bildenden und vom Wind verblasbaren Ionenwolken auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzenreich auswirken. So entstehen durch Ionisierung z.B. chemische Verbindungen wie Ozon, die eingeatmet werden können. Veränderungen am Erbgut von Mensch, Tier und Pflanze sind ebenfalls denkbar, etwa DNA-Strangbrüche und andere Mutationsereignisse. Auch chronische Erkrankungen wie Demenz oder Parkinson, d.h. Erkrankungen des zentralen Nervensystems, unserem körpereigenen elektrischen Leitungssystem, gehören zu denjenigen Krankheitsbildern, die womöglich im Zusammenhang mit dem Ultranet stehen können. All dies ist noch nicht ansatzweise ausreichend untersucht und verstanden.

Gerade diese letztgenannten möglichen physiologischen Folgen müssen jedoch besonderes Augenmerk erfahren, da sich ihre Symptome nicht akut, sondern womöglich erst nach vielen Jahren und in nachfolgenden Generationen, etwa durch Vererbung eines womöglichen Erbgutschadens, zeigen. Umso wichtiger ist es, sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt in methodisch geeigneten Studien unter kontrollierten Versuchsbedingungen zu untersuchen, um eben nicht Jahre zu warten, bis das, was wir im Moment als unkontrollierten Feldversuch ansehen müssen, seine womöglich schädlichen Auswirkungen gezeitigt hat.

Dr. Birgit Anderegg

(Pressesprecherin Unabhängige Liste)
im Interview mit Radio FFH am 12.10.2017 in Wallrabenstein

War da noch was? – Ja …

Smart Grid und Smart Meter

Noch nie gehört oder vielleicht doch, aber nicht so richtig „abgespeichert“? So ergeht es den meisten Menschen, die sich diesem Thema annähern. Was bedeuteten diese Begriffe?

Intelligente Stromnetze (= Smart-Grids) kombinieren Erzeugung, Speicherung und Verbrauch. Eine zentrale Steuerung stimmt sie optimal aufeinander ab und gleicht somit Leistungsschwankungen – insbesondere durch fluktuierende erneuerbare Energien – im Netz aus. Die Vernetzung erfolgt dabei durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie dezentral organisierter Energiemanagementsysteme zur Koordination der einzelnen Komponenten.

Das bedeutet, dass in einem Smart-Grid nicht nur Energie sondern auch Daten transportiert werden, sodass Netzbetreiber in kurzen Abständen Informationen zur Energieproduktion und -verbrauch erhalten.

Bisher hatten die Netzbetreiber weder Kontrolle noch Kenntnis, wann und wo eine dezentrale Erzeugungsanlage Strom ins Netz einspeist. Wird der Anteil solcher „unkoordinierten“ Erzeuger zu hoch, steigt das Risiko von instabilen Netzzuständen.

Durch intelligente Vernetzung, Lastmanagement und Nachfrageflexibilisierung können somit eine effiziente Nutzung und Integration der erneuerbaren Energien sowie eine Optimierung der Netzauslastung erreicht werden.

 

Weitere Informationen kann man bei Wikipedia nachlesen.

Umwelt Bundesamt

Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem, das aus zwei Elementen besteht: Einem digitalen Stromzähler und einem Gateway, das die Datenübertragung ermöglicht. Das intelligente Messsystem ermittelt den Stromverbrauch und speichert die Daten. Der Messstellenbetreiber als das Unternehmen, das den Smart Meter installiert, betreibt und wartet, bereitet die Daten auf und übermittelt sie unter anderem an den Stromversorger und den Netzbetreiber.

Das Gateway ermöglicht die Datenübertragung in beide Richtungen – das System kann also auch Signale empfangen. Auf diese Weise könnten in Zukunft zum Beispiel elektrische Geräte in einem vernetzten Haushalt automatisch an- oder ausgeschaltet werden.

Das kann etwa sinnvoll sein, wenn Strom zu manchen Tageszeiten günstiger angeboten wird als zu anderen. Entsprechende, finanziell attraktive Tarife sind bislang aber kaum auf dem Markt. Das Messstellenbetriebsgesetz vom September 2016 sieht ab 2017 den Einbau von Smart-Meter-Geräten in privaten Haushalten verpflichtend vor. Messstellenbetreiber beginnen jedoch erst mit dem Einbau, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik den Startschuss dazu gibt. Dafür müssen mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen Smart Meter am Markt anbieten, die die sicherheitstechnischen Anforderungen des Gesetzes erfüllen.

Verbraucherzentrale

Wie diese Punkte zusammenspielen, welche Risiken damit einhergehen, welcher Nutzen entsteht und vor allem was das für Datenschutz und -sicherheit bedeutet, darauf gehen wir in einem separaten Blogbeitrag ein – da wir uns deswegen bei der Verbraucherzentrale, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie der Bundesnetzagentur informieren wollen.

Eines kann man aber jetzt schon festhalten:

Man kann dem Einbau intelligenter Messsysteme nicht widersprechen und muss dem Monteur Zutritt zum Zähler gewähren.

„Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen wird durch das geltende Recht gewährleistet“

Hendrik Hoppenstedt äußerst sich ebenfalls auf Nachfrage zum Ultranet.

Sehr geehrte Frau […],

vielen Dank für Ihre E-Mail mit der Sie mir Ihre Bedenken im Hinblick auf gesundheitliche Auswirkungen durch die geplante Stromleitung Ultranet mitteilen. Ich kann grundsätzlich gut verstehen, dass Sie als Anwohnerinnen einen möglichst großen Abstand zu einer Stromtrasse haben möchten, weil Sie sich dann besser vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt fühlen.

Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen wird durch das geltende Recht gewährleistet. Ziel der Gesetze zum Stromnetzausbau ist eine für Mensch und Umwelt möglichst schonende Trassenführung. Die Bundesnetzagentur als unabhängige Genehmigungsbehörde hat insbesondere auch die von Ihnen angesprochenen möglichen Auswirkungen von Stromleitungen auf der elektrischen und magnetischen Felder im Blick. Sie hat dazu bereits frühzeitig Gutachten in Auftrag gegeben und wird deren Ergebnisse bei den jeweiligen Genehmigungsentscheidungen berücksichtigen.

Das Besondere beim sog. Ultranet ist die geplante Nutzung bereits vorhandener Freileitungen. Dadurch werden zur Realisierung nur vergleichsweise geringe bautechnische Maßnahmen erforderlich sein, d.h. die Mitnutzung hat eine deutlich geringere Eingriffsintensität als im Falle der Errichtung neuer Erdkabel.

Weil das Bundesfachplanungsverfahren das Vorhaben Ultranet schon weit fortgeschritten war und um zügig Erfahrungen mit der Hybridtechnologie zu sammeln, hat sich der Bundesgesetzgeber dazu entschieden, dass das Vorhaben nicht generell erdverkabelt werden soll. Gegen eine Verkabelung sprechen netzbetriebliche Gründe. Es ist nämlich vorgesehen, die Stromkreise im Falle der Nichtverfügbarkeit des Gleichstrombetriebs mit Drehstrom zu betreiben. Das wäre bei Erdverkabelung nicht möglich, da die Erdkabelsysteme für Dreh- und Gleichstrom jeweils nicht umgekehrt nutzbar sind. Das bedeutet aber auch, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die möglichen Umweltauswirkungen sowohl für den geplanten Regelbetrieb in Gleichstromtechnik als auch für den zeitweise vorgesehenen Drehstrombetrieb zu ermitteln sind.

Sie werden Ihre Bedenken im Rahmen der laufenden Bundesfachplanung und im späteren Planfeststellungsverfahren jeweils bei der vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung einbringen können, sodass Sie sich darauf verlassen können, dass Ihre Interessen als Anwohnerinnen berücksichtigt werden.

Die CDU-Kreistagsfraktion im Landkreis Rheingau-Taunus hat sich übrigens im April dieses Jahres in einer Resolution ausdrücklich für eine anwohnerfreundliche und siedlungsverträgliche Trassenführung des Ultranet von Osterath nach Philippsburg ausgesprochen. Die Spielräume innerhalb des breiten Trassenkorridors sollen danach bestmöglich genutzt werden, um im Rahmen alternativer Trassenvarianten hinreichende Abstände zu bebauten Gebieten einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hendrik Hoppenstedt

MdB, stv. Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, CDU

Die ULI stellt diese Antwort der Aussage Hoppenstedts zu seiner Sicht der christlichen Verantwortung gegenüber, in der er sich gerade bei Thema Stromtrassen und Erneuerbare Energien sieht:

 

 

Da fragen wir uns schon, wie die Ziele der Energiewende mit dem Ultranet vereinbar sind, das mindestens bis 2025 fossilen Braunkohlestrom und eben keinen Strom aus Erneuerbaren Energien transportieren wird.

Und wir fragen uns auch, warum fehlende Akzeptanz bei der Südlink-Trasse zum von Hoppenstedt positiv hervorgehobenen Erdverkabelungs-Vorrang führt; nicht jedoch beim Ultranet.

Und schließlich und am wichtigsten:
Einerseits bewertet Hoppenstedt die Südlink-Erdverkabelung als positiv da landschaftsschonend. Gleichzeitig aber erscheint es ihm offenbar als unproblematisch, daß selbst das Bundesamt für Strahlenschutz rät, zunächst die unzureichende Datenlage zu möglichen Risiken der Hybridmast-Technologie (Ultranet) dergestalt zu verbessern, daß belastbare Aussagen zum womöglichen Ultranet-Einflußsondern auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzenwelt getroffen werden können.

Von Hoppenstedt jedoch kein Wort dazu, daß das Ultranet bereits vor derartigem Erkenntnisstand  auf Hybridmasten möglich sein soll, sogar ohne jedweden Mindestabstand z.B. von Wohnbebauung. – Hier konstatiert die ULI zumindest Realitätsferne und fehlende Konsistenz der politischen Aussage und Verantwortlichkeit.

Frontalunterricht Physik statt Dialog mit den Bürgern

Frontalunterricht Physik statt Dialog mit den Bürgern

Sie nannte sich „Bürgerdialog Stromnetz“, die Veranstaltung, zu der am 14. September vom gleichnamigen Bündnis aus Marketing- und Moderations-Unternehmen in die Idsteiner Stadthalle eingeladen wurde.

Der angekündigte Dialog wurde, schon bevor er überhaupt startete, stark seitens der Moderatorin ins Regelkorsett gepresst:
Das Auditorium wurde vorab streng ermahnt, sich mit Fragen knapp zu fassen, vorhabenbezogene Aspekte zum hier in Idstein geplanten Ultranet nicht zu thematisieren und, vor allem, von persönlichen Angriffen auf die geladene Referentin, Dr.-Ing. Hannah Heinrich, abzusehen.

Erstaunlich strenge Worte und Regeln für etwas, das sich neutral-sachliche Information und Dialog mit besorgten Betroffenen auf die Fahnen geschrieben hatte. Die Mitarbeiter von „Bürgerdialog Stromnetz“ touren seit Monaten an der Seite von Vertretern des Ultranet-Vorhabenträgers Amprion durch die Republik und haben offenbar Erfahrungen gesammelt, die ihnen die o.g. schmallippige Ansage angebracht erscheinen ließ.

Dr.-Ing. Hannah Heinrich

re: Oliver Cronau, Leiter Genehmigungen/Umweltschutz Leitungen Amprion

Derart eingeleitet stieg Dr. Heinrich in ihre Frontalvorlesung Physik ein, unter der aufmerksamen Beobachtung der anwesenden Amprion-Mitarbeiter Joelle Bouillon (Unternehmenskommunikation) sowie dem Leiter Genehmigungen/Umweltschutz Leitungen Oliver Cronau, die interessanterweise bei der vorgeschalteten Begrüßung der Vertreter von Kommunalpolitik und -verwaltung unerwähnt blieben.

Die von Physik-Interessierten durchaus geschätzten Details zu Wechsel- und Gleichstrom als solchem gingen leider an dem, was das Auditorium vorrangig interessierte, thematisch komplett vorbei. Die Idsteiner Zeitung repetierte den Inhalt der „Physikstunde“ zwar treulich, quasi als Vorlesungs-Skript; dies trug aber leider nach Ansicht der ULI auch nicht angemessen zur Einordnung dessen bei, wie die Fragen und Besorgnisse der Idsteiner Betroffenen beanwortet werden können.

Es ist schon richtig: Es gab für die kritisch-interessierten Beobachter der ULI wenig Anlaß für die Vermutung, daß die Ausführungen Dr. Heinrichs sachlich fehlerhaft sein könnten. Was jedoch für viele zu spüren war und anhand einiger dezidierter Nachfragen aus dem Auditorium, u.a. auch durch die ULI, schließlich ausdrücklich klar wurde:
Was richtig ist, kann dennoch unvollständig oder – im hier diskutierten Zusammenhang Ultranet-Besorgnisse der Bevölkerung – irrelevant sein.

Und im vorliegenden Falle waren Dr. Heinrichs Ausführungen leider beides:

Verkürzt und damit verfälschend an den Stellen, an denen sie überhaupt einmal auf die zentrale besorgte Frage der Bevölkerung einging, nämlich auf das etwaig vorhandene oder klar auszuschließende Vorliegen akuter und/oder chronischer Auswirkungen der elektrostatischen wie magnetostatischen Felder und, vor allem, der von ihnen ausgelösten Sekundäreffekte (hierzu gehören z.B. Feinstaubwolken ionisierter Partikel, die im Bereich der Hochspannungsleitungen entstehen und vom Wind vertragen werden können).

Es ist auf der einen Seite zwar richtig, daß eine derartige womögliche Gesundheitsgefährdung für bestehendes wie auch ungeborenes Leben nicht eindeutig und nicht im Kausalzusammenhang mit, z.B., ionisierender Strahlung gezeigt werden konnte.

Aber es gibt durchaus Berichte, die einen solchen Zusammenhang mindestens nahelegen und auch eine statistische Abhängigkeit von Ionenwolken und etwa kindlicher Leukämie zeigen:

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Übersetzung des nebenstehenden Textes

„Epidemiologische Studien haben immer wieder und übereinstimmend eine positive Abhängigkeit zwischen extrem niederfrequenten magnetischen Feldern und Leukämie des Kindesalters festgestellt, mit einem offensichtlich 2-fach erhöhten durchschnittlichen Risiko bei 24-stündiger Exposition von Strahlungsintensitäten über 0.3 – 0.4 µT (siehe. Abb. 2.8.5.)

Allerdings ist ein kausaler Zusammenhang bislang nicht zweifelsfrei dargestellt worden, aufgrund der bei Beobachtungsstudien bestehenden Möglichkeit von Verzerrungen und konfundierenden Effekten [d.h. nicht ausreichend herausfilterbaren oder herausgefilterten womöglichen Störvariablen]; und aufgrund der Tatsache, daß entsprechende weitergehende Evidenz aus experimentellen Studien und seitens mechanistischer Daten bislang fehlen.

Falls ein Kausalzusammenhang allerdings in der Tat besteht, lassen sich schätzungsweise < 1 – 4% aller Fälle von kindlicher Leukämie auf die Exposition in extrem niedrigfrequenten magnetischen Feldern zurückführen.“

Damit ist die klare Frage, die im Sinne des Vorsorgeprinzips geklärt werden muß, diejenige, die auch die ULI in der Veranstaltung stellte:

„Wie ordnen Sie, Frau Dr. Heinrich, Ihre Aussagen, daß elektrische wie magnetische Felder einer HGÜ wie die des Ultranets „nicht von Belang“ seien, in den Zusammenhang der Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) ein.“ [ULI liest die nebenstehend farblich angestrichene Passage der SSK-Stellungnahme vom September 2013 aus einem bei der Veranstaltung ausliegenden Ansichtsexemplar vor.]

Die Antwort Dr. Heinrichs?

Sehr wortreich und schon dadurch wenig nachvollziehbar, sogar für die anwesenden Naturwissenschaftler mit medizinisch-professionellem Hintergrund und Erfahrungsschatz. Daher die klärende Nachfrage der ULI am Ende der länglichen Ausführungen Dr. Heinrichs:

„Sind also seitdem Studien im Sinne der vorgenannten Empfehlung der Strahlenschutzkommission durchgeführt oder in die Wege geleitet worden, ja oder nein?“

Antwort Dr. H. Heinrich: „Nein!“

Gesundheitspolitisch ist damit ganz klar nunmehr endlich das zu leisten, was die SSK bereits vor exakt vier Jahren in ihrer Stellungnahme und Empfehlung gefordert hat:

Ein Pilotprojekt wie dasjenige des Ultranets, das eine bisher noch nie in realiter umgesetzte Technologie nutzen möchte, nämlich die gemeinsame Führung von Hochspannungs-Gleich- und –Wechselstrom auf einem beide Leitungen tragenden Hybridmast …

… ein solches Pilotprojekt, das zum ersten Mal vom theoretischen „Rechenblatt“ in unsere Lebenswelt übertragen wird, muß vor dem unkontrollierten Feldversuch mit vielen 100 Trassenkilometern und einer Zahl von bis zu 1 Mio. betroffenen Anwohnern und Anwohnerinnen in sinnvoll aufgesetzten kontrollierten Studien über ausreichend lange Zeit mit ausreichend vielen Probanden dergestalt untersucht werden, daß alle aus wissenschaftlicher und gesundheitspolitischer Vorsorge-Sicht und Vorsorge-Pflicht relevanten Parameter möglichst umfassend und hochqualitativ untersucht werden.

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat kürzlich einen solchen Forschungsauftrag erhalten.

Bis dieser durchgeführt ist und die  entsprechenden Studienergebnisse ausgewertet sind, muß es die vornehmste Pflicht der Bundesnetzagentur und aller gewählter Volksvertreter im Bund sein, Alte und Junge, Gesunde und bereits Vorgeschädigte wie Herz- oder Lungenkranke, Implantatträger, Schwangere und solche, die in Zukunft noch Kinder zeugen oder gebären können, sowie nicht-humane Mitgeschöpfe vor nicht ausreichend untersuchten und damit nicht ausreichend prognostizierbaren Auswirkungen einer Stromtrasse zu schützen.

Diese Zeit müssen und können wir uns als Gesellschaft mit Verantwortung füreinander und unsere Zukunft nehmen; zumal die HGÜ-Trasse Ultranet entgegen den Marketingversprechen des Vorhabenträgers Amprion den versprochenen Beitrag zur Energiewende frühestens im Jahr 2025 wird leisten können; und bis dahin plant, fossilen Braunkohlestrom von A nach B, durch Idstein hindurch zu transportieren – eine Energieform, die den Zielen der Energiewende komplett zuwiderläuft.

NACHTRAG:
Die Frage, die die ULI gerne noch an Dr. Heinrich gerichtet hätte, blieb leider aufgrund zunehmend tumultösen Veranstaltungsverlaufs ungestellt:

Wenn tatsächlich jede sachgerecht durchgeführte kontrollierte und ausreichend lange Studie mit aussagekräftiger „statistischer Power“ (wie es im Fachjargon heißt) nur bestätigen wird, daß keinerlei Gesundheitsbedenken zu gewärtigen sind, warum wehren sich die Vorhabenbetreiber und ihre Referenten dann derart vehement gegen die sachlich-wissenschaftlich nur folgerichtige und ganz nüchterne Forderung nach einem solchen Nachweis?

Alle Seiten hätten Ruhe bzw. könnten beruhigt sein, wenn man ihn erbrächte.

Daß man dies nicht zu tun bereit ist, hinterläßt einen schalen Geschmack.

Alexander Müller befürwortet 400m Abstand auch bei Bestandsleitungen

Auch die Stellungnahme von Alexander Müller möchten wir mit Ihnen teilen.

Sehr geehrte Frau […],

vielen Dank für Ihre Mail. Herr Lindner hat mir Ihre Frage weitergeleitet mit der Bitte um Beantwortung, da ich hier vor Ort direkt mit dem Thema Ultranet befaßt bin.

Mein Name ist Alexander Müller, ich wohne in Ihrem Nachbarort Niedernhausen und bin Bundestags-Direktkandidat der FDP.

Wir sind in engem Kontakt mit der überregionalen Bürgerinitiative gegen die Ultranet-Trasse, die auch hier in Niedernhausen sehr aktiv ist.

Der amtierende Bundestag (jetzige Periode) hat mit den Stimmen der Fraktionen von Martin Rabanus und Klaus-Peter Willsch entschieden, daß in Bayern für die neue Stromtrasse überwiegend Erdverkabelung angewendet werden soll, während Ultranet überwiegend auf den Bestandsmasten mitgeführt werden soll. Die FDP ist derzeit im Bundestag nicht vertreten.

Ich bin dagegen wie Sie der Überzeugung, dass es nicht verantwortbar ist, ungeprüfte Technik zu verwenden im Nah-Bereich zur bestehenden Bebauung, mit der Argumentation, die 400 Meter Mindest-Abstand seien ja nur bei Neubau-Projekten notwendig, hier jedoch handele es sich um eine Bestandsleitung. Die Technik der Übertragung ist eben eine ganz andere, und ohne die Sicherheit, dass es keine gesundheitlichen Auswirkungen gibt, müssen die 400 Meter aus meiner Sicht auch für Bestands-Masten gewährleistet werden.

Die Erdverkabelung gibt Ihnen allerdings lediglich etwas mehr akustische Ruhe. Elektromagnetische Felder wirken im Nahbereich der Leitung, unabhängig davon ob auf einem Mast geführt oder unter der Erde, solange Sie also die 400 Meter Abstand nicht haben, hilft Ihnen die Erdverkabelung auch nicht gegen die möglichen Folgen der elektromagnetischen Strahlungswirkungen. Deswegen plädieren wir dafür, die bewohnten Gebiete entlang der Ultranet-Trasse mit dem 400-Meter-Mindestanstand zu umgehen, möglichst unter der Erde, aber auf jeden Fall mit Gewährleistung des Abstands.

Wir haben gerade vorgestern [12.09.2017] im Kreistag Rheingau-Taunus einen Beschluß gefaßt, und die Kreisverwaltung aufgefordert, dass sie auf diese Mindestabstände hin wirken soll. In der Gemeindevertretung Niedernhausen haben wir beschlossen, zusammen mit den Nachbargemeinden eine Klage gegen Amprion zu prüfen, um unsere Forderungen durchzusetzen; auch die Stadt Idstein, in der Sie wohnen, hat sich dieser Initiative angeschlossen. Beide Beschlüsse sind maßgeblich durch unsere FDP-Initiativen erfolgt.

Wir hoffen, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben, und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Müller

Bundestags-Direktkandidat 2017, FDP

Martin Rabanus teilt Sorge bezüglich Ultranet

Diese Stellungnahme von Martin Rabanus möchten wir mit Ihnen teilen.

Sehr geehrter Herr […],

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. September 2017. Ihre Besorgnis bezüglich Ultranet kann ich nur allzu gut nachvollziehen.

Das Thema Ultranet beschäftigt mich nun schon seit Längerem und selbstverständlich setze ich mich bestmöglich für meinen Wahlkreis und meine Region ein. Daher stehe ich auch mit den Bürgerinitiativen meines Wahlkreises zu Ultranet in ausführlichem Austausch.

Ich bin wie Sie der Meinung, dass eine akzeptable Lösung für die Betroffenen gefunden werden muss. Auch aus meiner Sicht darf es nicht sein, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 400 m zur geschlossenen Bebauung wie beispielsweise in Niedernhausen von Amprion nicht eingehalten wird.

Bei anderen Leitungen durch Thüringen und Bayern konnte der Mindestabstand aufgrund des starken Engagements der Bürgerinitiativen durchgesetzt werden. Daher unterstütze ich ihr Engagement sehr, ich selbst habe erst Mitte Juli eine gut besuchte Infoveranstaltung unter Anwesenheit von Expertinnen des Bundesamtes für Strahlenschutz sowie des Bundesministeriums für Umwelt zum Thema durchgeführt und mich ebenso bei Thorsten Schäfer-Gümbel für das Thema stark gemacht und ihm alle Sachstände aller Bürgerinitiativen – verbunden mit der Bitte um Einsatz auf Landesebene – zukommen lassen.

Zu den weiteren Schritten: Ich bitte Sie, ihr Anliegen ebenso an die Gemeinde zu richten, damit diese gegebenenfalls ein Rechtsgutachten einfordern kann, sofern Amprion die Alternativvorschläge abwiegeln sollte. Alternativvorschläge für Trassen müssen an Amprion direkt gerichtet werden, dies ist – aufgrund meiner Nachfrage bei Amprion – von den Bürgerinitiativen Idstein und Wallrabenstein bereits geschehen. Sicherlich gestaltet sich eine Alternative wie im Falle Niederhausens als sehr schwierig. Es drängt auf jeden Fall die Zeit: Amprion wird bis zum 13. November alle Unterlagen bei der Bundesnetzagentur eingereicht haben.

Bitte nutzen Sie in jedem Falle die Möglichkeit, während der einmonatigen Offenlegung der Unterlagen den Vorgang bzw. das Einbringen der Vorschläge sorgfältig zu prüfen. Der Betreiber Amprion muss in jedem Falle verpflichtet werden, alle eingebrachten Alternativen zumindest ergebnisoffen sorgfältig zu prüfen – an dieser Stelle kann auch gerne nachgehakt werden, wofür ich Ihnen auch meine Unterstützung anbiete.

In Sachen Ultranet ist es aus meiner Sicht besonders wichtig, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen und die Region mit einer Stimme nach außen spricht. Daher sollten wir uns kontinuierlich und diesbezüglich gegenseitig auf dem Laufenden halten.

Ich freue mich daher auf eine gute Zusammenarbeit und verbleibe vorerst mit freundlichen Grüßen

Martin Rabanus

MdB, SPD